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ᐅ Probleme bei Gaubenbreite Doppelhaushälfte


Erstellt am: 01.11.2019 10:02

Escroda 08.11.2019 08:06
Sedax182 schrieb:

einen Grundsatzbeschluss gibt es nicht
Da kann ich mich nicht des Eindrucks erweheren, dass man zusätzliche Gebühren durch Befreiungen generieren möchte.
Sedax182 schrieb:

Es wird auch nicht als Giebel gewertet.
Wie denn?
Sedax182 schrieb:

Ich denke ich werde mich damit dann mal abfinden müssen.
Wenn Du Geld sparen möchtest, ja, ansonsten die Nachbarn fragen. Kaum vorstellbar, dass so viele illegal gebaut haben.

Sedax182 08.11.2019 12:48
Escroda schrieb:

Da kann ich mich nicht des Eindrucks erweheren, dass man zusätzliche Gebühren durch Befreiungen generieren möchte.

Denn Eindruck habe ich auch.
Vor allem weil ich eine Befreiung wegen der Ziegelfarbe sowieso brauchen würde.
So wurde es mir erklärt.
Escroda schrieb:

Wie denn?
Es wird als Gaube gewertet.

Escroda schrieb:

Wenn Du Geld sparen möchtest, ja, ansonsten die Nachbarn fragen. Kaum vorstellbar, dass so viele illegal gebaut haben.

Kann ich mir auch nicht vorstellen.
Bei einem Nachbar habe ich auch noch mal nachgefragt. Der ging über das Vereinfachte genehmigungsverfahren nach §66.
Ich hätte ja gern das Freistellungsverfahren nach §67 Landesbauordnung.
Aber das geht ja schon nicht mehr wegen der Ziegelfarbe.
Was ich nicht verstehe.

11ant 08.11.2019 14:36
Sedax182 schrieb:

Ich hätte ja gern das Freistellungsverfahren nach §67 Landesbauordnung.
Aber das geht ja schon nicht mehr wegen der Ziegelfarbe.
Was ich nicht verstehe.
Das ist doch ganz einfach:
Escroda schrieb:

Da kann ich mich nicht des Eindrucks erweheren, dass man zusätzliche Gebühren durch Befreiungen generieren möchte.
Spätestens mit der Dachziegelfarbe sehe ich das als erwiesen an: schau´ Dir eine Schafherde an - ein schwarzes siehst Du sofort, eines mit drei Ohren herauszugucken würde schon anstrengend. Will sagen: eine Dachfarbenvorgabe ist sofort versaut, wenn man da eine einzige Ausnahme macht; die Vorgabe (mit Befreiungsmöglichkeit) dennoch zu machen, kann nur genau den Zweck haben, den sich der Schelm dabei denkt.

guckuck2 08.11.2019 16:05
Sedax182 schrieb:

Aber das geht ja schon nicht mehr wegen der Ziegelfarbe.
Was ich nicht verstehe

Beim Freisteller bestätigen Bauherr und Planer, dass alles regelkonform ist. Das wird dann auch nicht weiter geprüft.
Wenn du von vorhandenen Regeln abweichen willst, funktioniert dieser Express nicht mehr. Es muss jemand prüfen und bescheiden.
Ich finde das mehr als nachvollziehbar.

Sedax182 08.11.2019 21:21
guckuck2 schrieb:

Beim Freisteller bestätigen Bauherr und Planer, dass alles regelkonform ist. Das wird dann auch nicht weiter geprüft.
Wenn du von vorhandenen Regeln abweichen willst, funktioniert dieser Express nicht mehr. Es muss jemand prüfen und bescheiden.
Ich finde das mehr als nachvollziehbar.

Ich verstehe was du meinst!
Aber die Ziegelfarbe wurde ja durch den Grundsatzbeschluss in den B Plan aufgenommen.
Das versteh ich nicht.
Vielleicht lieg ich da auch mit meiner Denkweise falsch.
Aber Ich verstehe das so, das ich das machen darf, aber obwohl ich es machen darf, muss ich trotzdem um Erlaubnis fragen.

es klingt halt nicht so logisch, für mich.

Sedax182 08.11.2019 21:24
11ant schrieb:

Das ist doch ganz einfach:

Spätestens mit der Dachziegelfarbe sehe ich das als erwiesen an: schau´ Dir eine Schafherde an - ein schwarzes siehst Du sofort, eines mit drei Ohren herauszugucken würde schon anstrengend. Will sagen: eine Dachfarbenvorgabe ist sofort versaut, wenn man da eine einzige Ausnahme macht; die Vorgabe (mit Befreiungsmöglichkeit) dennoch zu machen, kann nur genau den Zweck haben, den sich der Schelm dabei denkt.
Danke
So seh ich das auch.
ziegelfarbe