sirhc
Hallo zusammen,
wir haben mit dem BU die zukünftige Baustelle besichtigt und sind auf diverse Probleme gestoßen.
1. Der Kran kann nicht auf dem eigenen Grundstück aufgebaut werden, da es zu klein dafür ist. Das Haus liegt 5 Meter von der Straßenfront zurück, die Straße ist eher ein Weg von 3 Metern Breite, unsere Parzelle ist die letzte = Sackgasse.
2. Für nächste Woche ist ein Termin mit dem Ordnungsamt angesetzt, um zu prüfen ob der Kran auf der Straße aufgebaut werden kann. Aber selbst das wird unser Problem nicht lösen.
3. Unmittelbar hinter dem Grundstück verläuft eine Bahntrasse samt Masten, Oberleitungen etc. Der Kran muss laut Auskunft des Kranbauers mindestens 30 Meter von einem dort befindlichem Mast entfernt aufgestellt werden und der Schwenkbereich darf nicht näher als 6 Meter dort heranreichen. EIn kleinerer Kran könnte auf der Straße aufgestellt werden, falls das Ordnungsamt zustimmt, würde aber nicht ausreichen um das Haus richtig zu erreichen. Ein Kran von benötigter Größe müsste weiter zurück, um die 6 Meter einzuhalten, würde somit wenigstens teilweise auf der Nachbarparzelle errichtet werden müssen. Dabei handelt es sich um den rückseitigen Garten eines Hauses, das auf der Parallelstraße liegt. Das Haus ist vermietet. Rückseitig im Keller ist eine Garage, die ebenfalls vermietet ist. Vom Mieter haben wir die Telefonnummer der Vermieterin. Die ist steinalt und bekommt unser Anliegen geistig nicht verarbeitet. Des Weiteren stört ein Baum auf Ihrem Grund, dessen Äste weit auf die Straße ragen. Der muss gestutzt, idealerweise ganz gefällt werden.
Was für Möglichkeiten oder Rechte haben wir im Bezug auf die Positionierung des Kranes? Gibt es da auch sowas wie Nachbarschaftsrecht, was solche Situationen regelt? Es wäre gut zu wissen was unser Recht ist und was wir erbitten können/müssen, um mit den entsprechenden Parteien richtig umgehen zu können.
Vielen Dank vorab!
wir haben mit dem BU die zukünftige Baustelle besichtigt und sind auf diverse Probleme gestoßen.
1. Der Kran kann nicht auf dem eigenen Grundstück aufgebaut werden, da es zu klein dafür ist. Das Haus liegt 5 Meter von der Straßenfront zurück, die Straße ist eher ein Weg von 3 Metern Breite, unsere Parzelle ist die letzte = Sackgasse.
2. Für nächste Woche ist ein Termin mit dem Ordnungsamt angesetzt, um zu prüfen ob der Kran auf der Straße aufgebaut werden kann. Aber selbst das wird unser Problem nicht lösen.
3. Unmittelbar hinter dem Grundstück verläuft eine Bahntrasse samt Masten, Oberleitungen etc. Der Kran muss laut Auskunft des Kranbauers mindestens 30 Meter von einem dort befindlichem Mast entfernt aufgestellt werden und der Schwenkbereich darf nicht näher als 6 Meter dort heranreichen. EIn kleinerer Kran könnte auf der Straße aufgestellt werden, falls das Ordnungsamt zustimmt, würde aber nicht ausreichen um das Haus richtig zu erreichen. Ein Kran von benötigter Größe müsste weiter zurück, um die 6 Meter einzuhalten, würde somit wenigstens teilweise auf der Nachbarparzelle errichtet werden müssen. Dabei handelt es sich um den rückseitigen Garten eines Hauses, das auf der Parallelstraße liegt. Das Haus ist vermietet. Rückseitig im Keller ist eine Garage, die ebenfalls vermietet ist. Vom Mieter haben wir die Telefonnummer der Vermieterin. Die ist steinalt und bekommt unser Anliegen geistig nicht verarbeitet. Des Weiteren stört ein Baum auf Ihrem Grund, dessen Äste weit auf die Straße ragen. Der muss gestutzt, idealerweise ganz gefällt werden.
Was für Möglichkeiten oder Rechte haben wir im Bezug auf die Positionierung des Kranes? Gibt es da auch sowas wie Nachbarschaftsrecht, was solche Situationen regelt? Es wäre gut zu wissen was unser Recht ist und was wir erbitten können/müssen, um mit den entsprechenden Parteien richtig umgehen zu können.
Vielen Dank vorab!