Positionierung Kran: Straße/Nachbar/Bahnmast

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sirhc

sirhc

Hallo zusammen,

wir haben mit dem BU die zukünftige Baustelle besichtigt und sind auf diverse Probleme gestoßen.

1. Der Kran kann nicht auf dem eigenen Grundstück aufgebaut werden, da es zu klein dafür ist. Das Haus liegt 5 Meter von der Straßenfront zurück, die Straße ist eher ein Weg von 3 Metern Breite, unsere Parzelle ist die letzte = Sackgasse.

2. Für nächste Woche ist ein Termin mit dem Ordnungsamt angesetzt, um zu prüfen ob der Kran auf der Straße aufgebaut werden kann. Aber selbst das wird unser Problem nicht lösen.

3. Unmittelbar hinter dem Grundstück verläuft eine Bahntrasse samt Masten, Oberleitungen etc. Der Kran muss laut Auskunft des Kranbauers mindestens 30 Meter von einem dort befindlichem Mast entfernt aufgestellt werden und der Schwenkbereich darf nicht näher als 6 Meter dort heranreichen. EIn kleinerer Kran könnte auf der Straße aufgestellt werden, falls das Ordnungsamt zustimmt, würde aber nicht ausreichen um das Haus richtig zu erreichen. Ein Kran von benötigter Größe müsste weiter zurück, um die 6 Meter einzuhalten, würde somit wenigstens teilweise auf der Nachbarparzelle errichtet werden müssen. Dabei handelt es sich um den rückseitigen Garten eines Hauses, das auf der Parallelstraße liegt. Das Haus ist vermietet. Rückseitig im Keller ist eine Garage, die ebenfalls vermietet ist. Vom Mieter haben wir die Telefonnummer der Vermieterin. Die ist steinalt und bekommt unser Anliegen geistig nicht verarbeitet. Des Weiteren stört ein Baum auf Ihrem Grund, dessen Äste weit auf die Straße ragen. Der muss gestutzt, idealerweise ganz gefällt werden.

Was für Möglichkeiten oder Rechte haben wir im Bezug auf die Positionierung des Kranes? Gibt es da auch sowas wie Nachbarschaftsrecht, was solche Situationen regelt? Es wäre gut zu wissen was unser Recht ist und was wir erbitten können/müssen, um mit den entsprechenden Parteien richtig umgehen zu können.

Vielen Dank vorab!
 
N

nordanney

Wie wäre es denn, wenn Ihr ohne Kran baut? Haben Nachbarn von uns auch gemacht bzw. der Rohbauer hat es von sich aus angeboten, um auch noch Kosten zu sparen. Ist übrigens nicht nur ein Bungalow geworden, sondern ein 2,5 geschossiges Haus
 
sirhc

sirhc

Hm, der Tenor den ich gehört habe ist: ohne Kran dauert es länger und wird teurer, zu bauen.

Gefunden habe ich zunächst "Hammerschlag- und Leiterrecht im Nachbarschaftsgesetz". Keine Ahnung, inwieweit das auf und abwendbar wäre.
 
N

nordanney

Hm, der Tenor den ich gehört habe ist: ohne Kran dauert es länger und wird teurer, zu bauen.
Kommt darauf an, wie das Personal bezahlt wird
Die KS-Steine wurden vom Baustoffhandel direkt mit dem Kran vom Lkw passend platziert, auch im OG. Vielleicht passte es auch bei unseren Nachbarn einfach richtig gut - auch vom Preis.

Ist ja nur eine Idee...
 
sirhc

sirhc

Der BU sagte außerdem, ohne Kran ginge es nicht, da wir ja mit Keller bauen. Ich muss das erst mal so hinnehmen und schauen, dass ich in die Thematik reinkomme. Mit sowas hatte ich nicht gerechnet.
 
E

Escroda

Wenn die Nachbareigentümerin nicht einverstanden ist, hast Du m.E. schlechte Karten. Du müsstest das Hammerschlags- und Leiterrecht ja einklagen. Kann 'ne ganze Menge kosten und die Erfolgsaussichten halte ich für sehr gering.
Im Gesetz sind die Voraussetzungen aufgeführt:

Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, daß ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird, wenn und soweit
1. die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können,

2. die mit der Duldung verbundenen Nachteile oder Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen,
...


zu 1.) Es ist ja möglich, ein Haus ohne Kran zu bauen. Du müsstest also noch bevor Du mit dem Bau beginnst einen so großen Kostenunterschied nachweisen, dass auch das Gericht die Kosten für unverhältnismäßig hält.
zu 2.) Einen Baum zu stutzen oder gar zu fällen und über einen längeren Zeitraum den Garten nicht nutzen zu können, ist schon ein ziemlich großer Nachteil. Wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, würden selbst bei positivem Urteil weitere erhebliche Kosten entstehen. Hinzu kommen noch Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete und die Verpflichtung zum Schadenersatz. So ein Kranaufbau kann so Manches im Garten zerstören.

Ob sich das lohnt?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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