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ᐅ Positionierung Kran: Straße/Nachbar/Bahnmast


Erstellt am: 18.02.16 13:43

sirhc19.02.16 14:16
Das Haus in der Parallelstraße hat im Keller eine Garage, die von hinten über unsere Straße und dann durch den Garten erreichbar ist. Die ist wohl auch vermietet, wird aber vermutlich nicht dafür genutzt, um mit dem Auto dort rein und raus zu fahren.

Also theoretisch könnte da schon noch jemand lang müssen.

Wir schauen zunächst mal, was das Ordnungsamt sagt. Danach suchen wir noch mal das Gespräch mit Eigentümer und Mieter.
Musketier19.02.16 14:54
So ein Autokran wäre ja nur Tage-/Stundenweise da, im Gegensatz zu einem festen Kran.
Das kann man sicher auch ohne Ordnungsamt mit den Garagennutzern regeln.
Uwe8219.02.16 15:31
Musketier schrieb:
So ein Autokran wäre ja nur Tage-/Stundenweise da, im Gegensatz zu einem festen Kran.
Das kann man sicher auch ohne Ordnungsamt mit den Garagennutzern regeln.
Täusch Dich da mal nicht. Eine Straßensperrung ist Pflicht, solange das Gerät auch nur mit einem Bein auf der Straße steht. Und da steht der komplette Rattenschwanz mit Genehmigung, Beschilderung usw. an. Und das selbst bei einer Sackgasse, wir bauen selbst in einer solchen.

Je nach Gemeinde sieht das Ordnungsamt das lockerer oder nicht. Unseres eher nicht .
nasenmann19.02.16 15:51
Ich war da auch eher nach dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter" unterwegs als wir gebaut hatten.
der Autokran stand einen halben Tag, die Straße war noch gut befahrbar und als Nebenstraße fahren da eh nur die Anwohner der 8 Häuser in der Straße durch.
Aber ein genauer Straßenbewohner reicht da. Der hats dem Ordnungsamt gemeldet.
Als ich da vorstellig geworden bin und die Sache geschildert habe ist man selbst da auf Unverständnis gestoßen (was? in der Straße, da fährt doch kaum einer und die haben alle doch mal gebaut), aber man musste das jetzt halt leider durchziehen weil es nun mal gemeldet wurde. Also Sperrung beantragt, Schilder beim Bauhof geliehen und 40 Euro für die Genehmigung gezahlt.
Wenn die beim Ordnungsamt alledings anders ticken hätte es auch blöder werden können.
sirhc23.03.16 09:46
Unser Nachbar hat uns angeboten, seine Einfahrt zur Aufstellung des Krans mitzunutzen. Dazu brauchen wir auf unserem Grundstück noch ein kleines temporäres Fundament, da die Fläche in der Einfahrt nicht ausreicht. Somit brauchen wir keine öffentlichen Flächen mehr und können alle Abstände einhalten.
Payday23.03.16 17:37
seine auffahrt ist stark genug einen Kran aufzunehmen? normale Klinker oder betonpflaster halten nicht so einfach nen 30tonnen Kran aus

es gibt zwar ein paar hammerrechte für/vom Nachbarn, aber ganz sicher keine, die irgendwelche massiven beschädigungen an seinen Eigentum zur folge haben oder vorausgesetzt sind. nen Baum fällen damit der Nachbar nen Kran stellen, ja ne ist klar.
alle Handwerker die irgendwie mit draußen zu tun haben erzählten mir das gleiche: wer als letztes baut zahlt mehr. einfach weil dann kein Platz mehr ist. bei uns fuhr der Tiefbauer vom Nachbargrundstück an. unsere Steine lagern wir 2 Wochen auf den nicht verkauften Nachbargrundstück. der letzte muss immer alles von seinen Grundstück aus packen, auch den gewaltigen Erdaushub und Lagerung von Material usw... und die Leute müssen mehr aufpassen das sie nichts beim Nachbarn kaputtmachen. fix ist man mit den Radlader rückwärts beim Nachbarn im Carport...
wenn unser Nachbar anfängt machen wir vorher Bilder
ordnungsamtkrannachbargrundstückgenehmigungeinfahrt