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ᐅ Positionierung des Hauses auf kleinem Grundstück (nochmal)


Erstellt am: 30.05.25 10:59

hanghaus202303.06.25 15:02
Falls der TE wirklich den Vorschlag weiter verfolgen will, kann mann das auch noch anpassen. Treppe eventuell mit der Technik tauschen?
ypg03.06.25 15:17
Mangolicious schrieb:

„wenn die im Falle einer Verkleinerung der Abstellfläche verbliebene Mülltonnenfläche für die erforderliche Anzahl von Mülltonnen ausreichend ist, können Sie gerne in Verhandlungen mit den Miteigentümern über einen anteiligen Kauf treten. Die Stadt ist nicht mehr Eigentümer des Flurstücks und hat grundsätzlich keine Einwände gegen Ihr Vorhaben.“

Kam gerade.
ypg schrieb:

Sehr unbürokratisch und entgegenkommend.
Wofür willst Du dann das Stück „Randfläche“ nutzen?
Ich muss ja noch einmal darauf rumtrampeln. Es ist ja doch sehr verwunderlich, wie einfach man Gesetze aushebeln kann. Da wird an zwei verschiedenen Stellen im Bebauungsplan auf Gesetzestexte hingewiesen, später interessiert es keinen.
hanghaus202303.06.25 15:20
DIe Gemeinden wollen oft auch Problemgrundstücke verkaufen.

Hier zum Beispiel hast einige Grundstücke die zwar verkauft wurden, aber der Bauzwang nicht eingehalten wird. Eines ist jetzt bebaut. Alles entgegen dem Bebauungsplan. Doppelhaus (3 Wohneinheiten) auf einem Einfamilienhaus Grund. 2 Volletagen obwohl das nie erlaubt war. Da geht inzwischen so einiges.
11ant03.06.25 15:35
ypg schrieb:

Ich muss ja noch einmal darauf rumtrampeln. Es ist ja doch sehr verwunderlich, wie einfach man Gesetze aushebeln kann. Da wird an zwei verschiedenen Stellen im Bebauungsplan auf Gesetzestexte hingewiesen, später interessiert es keinen.
Welches Gesetz hat der Bebauungsplan denn als Begründung für den Mülltonnenabholwarteplatz zitiert?
hanghaus2023 schrieb:

DIe Gemeinden wollen oft auch Problemgrundstuecke verkaufen.
Indem sie das Problem auf ein schräg gegenüberliegendes Grundstück verlagern?
Immerhin haben sie den Platz dort in einem Bauwich abgehandelt und dessen Baufenster nicht dadurch beschnitten, es dafür auszuklinken. Der Schildaer Bürgermeister von hätte es geschafft, hinter die Mülltonnen einen eigenen Grenzabstand zu setzen.
ypg03.06.25 17:40
11ant schrieb:

Welches Gesetz hat der Bebauungsplan denn als Begründung für den Mülltonnenabholwarteplatz zitiert?
Das ist in meinem Post #28 bildlich festgehalten. Öffnen tue ich die lesbaren Dokumente nicht mehr. Ich finde die Diskussion für die Hauslage mehr als müßig.
MachsSelbst03.06.25 18:24
ypg schrieb:

Ich muss ja noch einmal darauf rumtrampeln. Es ist ja doch sehr verwunderlich, wie einfach man Gesetze aushebeln kann. Da wird an zwei verschiedenen Stellen im Bebauungsplan auf Gesetzestexte hingewiesen, später interessiert es keinen.

Warum? Es ist doch herrlich, wenn die Vernunft über Paragraphenreiterei siegt.
Wenn ein Mitarbeiter im Bauamt sagt "Wenn für die Mülltonnen 5m² reichen, können Sie die restlichen 25 gerne für ihren Garten kaufen.", statt auf den blauen Anhang zum gelben Antrag des roten Formblatts zur Beantragung des pinken Führungszeugnisses zu bestehen, mit dem man dann den grünen Ausweis beantragen kann...
bebauungsplanmülltonnen