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ᐅ Positionierung des Hauses auf kleinem Grundstück (nochmal)

Erstellt am: 30.05.25 10:59
M
Mangolicious
Liebes Forum,
nachdem wir uns doch noch etwas mehr „Teigruhe“ gegönnt haben, stellen wir uns die Frage, was die optimale Positionierung unseres Hauses auf dem Grundstück angeht. Insbesondere auch vor dem Hintergrund der Ausrichtung der Nachbarn.

Wir haben Grundstück Nr. 9 (Flurstück 929).
Flurstück 949 ist ein Mülltonnenabstellplatz (mit 30qm völlig überdimensioniert) von 3,4,5,6. Das ist eine Sackgasse (Planstraße B), daher der Müllabstellplatz bei uns.

Nummer 6 wird ein 9,30m hohes Satteldach-Doppelhaus, mit Firstrichtung West-Ost. Dadurch werden drei Bodentiefe Fenster direkt auf unser Grundstück gerichtet sein. Diesem Haus vorgelagert eine Garage mit 2 Meter Abstand zu unserem Grundstück (eigentlich 3 Meter, aber es wurden wohl 2 Meter bewilligt). Hauswand beginnt also nach ~5,50 Metern.

Nummer 10 im Süden wird ein Bungalow mit einer direkt an unser Grundstück angrenzenden Garage (ziemlich mittig, da eine fünf Meter lange Einfahrt vorgelagert ist).

Wir stellen uns die Frage, wir das Haus bestmöglich positionieren, um kein außerordentliches Gefühl von Enge zu haben.
Einfach so schmal wie möglich, dass man möglichst viel Westgarten und Abstand zu dem Nachbarhaus im Westen hat? Oder eher so, dass man einen Südgarten hat, dann auf die Garagenwand des Nachbarn schauend?
Lageplan: Planstrasse A und B, blaue Gebäudekonturen in orange Bereichen, grüne Randstreifen.

Parzellenplan mit Nummern 3–11 und blauen Flächenangaben in m².
H
hanghaus2023
03.06.25 15:02
Falls der TE wirklich den Vorschlag weiter verfolgen will, kann mann das auch noch anpassen. Treppe eventuell mit der Technik tauschen?
Y
ypg
03.06.25 15:17
Mangolicious schrieb:

„wenn die im Falle einer Verkleinerung der Abstellfläche verbliebene Mülltonnenfläche für die erforderliche Anzahl von Mülltonnen ausreichend ist, können Sie gerne in Verhandlungen mit den Miteigentümern über einen anteiligen Kauf treten. Die Stadt ist nicht mehr Eigentümer des Flurstücks und hat grundsätzlich keine Einwände gegen Ihr Vorhaben.“

Kam gerade.
ypg schrieb:

Sehr unbürokratisch und entgegenkommend.
Wofür willst Du dann das Stück „Randfläche“ nutzen?
Ich muss ja noch einmal darauf rumtrampeln. Es ist ja doch sehr verwunderlich, wie einfach man Gesetze aushebeln kann. Da wird an zwei verschiedenen Stellen im Bebauungsplan auf Gesetzestexte hingewiesen, später interessiert es keinen.
H
hanghaus2023
03.06.25 15:20
DIe Gemeinden wollen oft auch Problemgrundstücke verkaufen.

Hier zum Beispiel hast einige Grundstücke die zwar verkauft wurden, aber der Bauzwang nicht eingehalten wird. Eines ist jetzt bebaut. Alles entgegen dem Bebauungsplan. Doppelhaus (3 Wohneinheiten) auf einem Einfamilienhaus Grund. 2 Volletagen obwohl das nie erlaubt war. Da geht inzwischen so einiges.
11ant03.06.25 15:35
ypg schrieb:

Ich muss ja noch einmal darauf rumtrampeln. Es ist ja doch sehr verwunderlich, wie einfach man Gesetze aushebeln kann. Da wird an zwei verschiedenen Stellen im Bebauungsplan auf Gesetzestexte hingewiesen, später interessiert es keinen.
Welches Gesetz hat der Bebauungsplan denn als Begründung für den Mülltonnenabholwarteplatz zitiert?
hanghaus2023 schrieb:

DIe Gemeinden wollen oft auch Problemgrundstuecke verkaufen.
Indem sie das Problem auf ein schräg gegenüberliegendes Grundstück verlagern?
Immerhin haben sie den Platz dort in einem Bauwich abgehandelt und dessen Baufenster nicht dadurch beschnitten, es dafür auszuklinken. Der Schildaer Bürgermeister von @goalkeeper hätte es geschafft, hinter die Mülltonnen einen eigenen Grenzabstand zu setzen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
03.06.25 17:40
11ant schrieb:

Welches Gesetz hat der Bebauungsplan denn als Begründung für den Mülltonnenabholwarteplatz zitiert?
Das ist in meinem Post #28 bildlich festgehalten. Öffnen tue ich die lesbaren Dokumente nicht mehr. Ich finde die Diskussion für die Hauslage mehr als müßig.
M
MachsSelbst
03.06.25 18:24
ypg schrieb:

Ich muss ja noch einmal darauf rumtrampeln. Es ist ja doch sehr verwunderlich, wie einfach man Gesetze aushebeln kann. Da wird an zwei verschiedenen Stellen im Bebauungsplan auf Gesetzestexte hingewiesen, später interessiert es keinen.

Warum? Es ist doch herrlich, wenn die Vernunft über Paragraphenreiterei siegt.
Wenn ein Mitarbeiter im Bauamt sagt "Wenn für die Mülltonnen 5m² reichen, können Sie die restlichen 25 gerne für ihren Garten kaufen.", statt auf den blauen Anhang zum gelben Antrag des roten Formblatts zur Beantragung des pinken Führungszeugnisses zu bestehen, mit dem man dann den grünen Ausweis beantragen kann...
bebauungsplanmülltonnen