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ᐅ Planen mit älterem Bebauungsplan


Erstellt am: 22.07.23 11:29

11ant24.07.23 00:37
hiermo_33 schrieb:

Ich wurde gefragt, in welchen Punkten ich gern vom Bebauungsplan abweichen würde.
Und dann hast Du meine Bemerkung falsch gelesen, und ich habe das aufgeklärt. Wenn ich dabei erfolglos war, versuche ich es gerne nochmals: Du beabsichtigst, 1. den Kniestock zu erhöhen und 2. die Dachneigung zu reduzieren, sowie 3. den Dachüberstand zu vergrößern.
Dazu sagte ich, I. daß Maßnahme #2 den Erfolg der Maßnahme #1 ggf. sogar überkompensiert, die Kombination von Maßnahme #1 und #2 somit widersinnig erscheinen muß sowie II. der Dreiklang der Maßnahmen #1, #2 und #3 sogar ein Hattrick gegen den ebensolchen Dreiklang der betreffenden Beschränkungen ist, die ihrerseits in dieser Kombination dafür sorgen sollen, zu "sichern", was die Gemeinde als "Lokalkolorit" empfindet.
hiermo_33 schrieb:

Ich verstehe daher den herablassenden Ton nicht so wirklich…
Es gibt auch keinen. Der Bebauungsplan ist nicht "herablassend", sondern "wehrhaft", wenn er die Baukultur des Ortsbildes davor bewahren will, daß schwäbische Häuser sich in Franken einschleichen, moselfränkische in Rheinhessen oder dergleichen. Und Fakt ist, das ist kein Basar, und entsprechend gibt es auch nichts zu feilschen. Wäre ein "Deal" nach Art einer "balanced Scorecard" gewollt, würde ein Bebauungsplangeber beispielsweise nur die Gebäudehöhe in toto limitieren, und nicht einzelne Parameter.
K a t j a schrieb:

Was erzählst Du da? Der Kniestock ist bei 50cm gesetzt. Wenn ich das Dachgeschoss nutzen will, kann ich mir entweder regelmäßig den Kopf an der Schräge anschlagen oder ich ziehe gleich den Drempel bei 130 ein. Was ist daran Schildbürgermäßig?
Von der traufseitigen Wand Abstand halten kannst Du aber auch ohne vor dem Kniestock noch einen Drempel in die zweite Reihe zu setzen. Der Drempel erhöht den Kniestock ja nicht faktisch, sondern nur optisch - das ist die Schildbürgerei daran. Jedenfalls, wenn es wie hier darum geht, den unhohen Raumteil zu erhöhen (und nicht, zu verstecken).
K a t j a schrieb:

Mein Nachbar baut gerade so, obwohl bei uns bis 2 Geschosse alles dazwischen erlaubt ist. Vermutlich gefällt es ihm einfach. Manchmal bist Du so weit von der Realität weg, da versteh ich Dich nicht.
Dann wird Dein Nachbar eine andere Intention als die vorgenannte haben. Und er muß wohl bereit sein, für einen "gefühlt höheren" Raum einen Teil Bodenfläche zu opfern. Wenn er die Doppelmoppelung "Kniestock und Drempel" vorzieht, obwohl ihm dort ein Vollgeschoss erlaubt würde, ist er zudem ein seltenes Exemplar. Muß er sich womöglich mit Gauben statt Zwerchhäusern bescheiden ?
hiermo_33 schrieb:

Unser Wunsch ist eben, diese Abweichungen maximal auszureizen
Genau darauf reagieren die Bebauungsplangeber ja mit den immer enger geschnürten Rahmenbedingungen - und die Bauämter mit einem zunehmend brüskeren "njet !", ... denn:
ypg schrieb:

Ich als Nachbar würde wohl gegen Euren Hausbau wettern, wenn ich mich an Vorgaben gehalten habe und es mein Nachbar nicht macht bzw ich irgendeinen Nachteil habe. Und das habe ich, wenn da ne 5 Meter hohe Wand neben meinem Haus steht.
... befreiten sie großzügig, hätten sie Klagen derer zu befürchten, die sich in der Vergangenheit mit dem vorgebenen Rahmen arrangiert haben. "Ich will alles, und zwar sofort" kann Gitte im Radio singen, aber nicht jeder Nachbar im Baugebiet. Man muß ja noch ein bißchen Tageslicht auf sein Grundstück bekommen, selbst wenn es der Neunachbar für eine Art Notwehr gegen kleine Grundstücke hält, sein Bauvolumen als Zerreißprobe aufzublasen.
Ramona1324.07.23 01:34
ypg schrieb:

Ich würde einfach mal den Tipp geben, ein anderes Grundstück zu suchen, wo ein 2-Geschosser erlaubt ist.
Ich als Nachbar würde wohl gegen Euren Hausbau wettern, wenn ich mich an Vorgaben gehalten habe und es mein Nachbar nicht macht bzw ich irgendeinen Nachteil habe. Und das habe ich, wenn da ne 5 Meter hohe Wand neben meinem Haus steht.
Das Grundstück hatten wir schon im Familienbesitz und der fast 40 Jahre alte Bebauungsplan war auch bekannt. Es haben alle Nachbarn unterschrieben und niemand stört sich daran.
Tatsächlich sind wir nicht mal höher als die Nachbarn 😀
Nachbarhaus hat eine Breite von 13 Metern und die vorgegebenen 38 grad Dachneigung mit 50cm Kniestock. Macht grob überschlagen eine Höhe vom Dachgeschoss von gut 5,5m. Wir haben nur 8,8m Breite und 25 Grad Dachneigung, dafür 2,75 Kniestock. Macht nach Pythagoras 4,75m 😉
Dank des Bebauungsplanes haben hier fast alle Häuser riesengroße Grundflächen und damit auch eine ordentliche Dachhöhe.
hiermo_3324.07.23 06:34
11ant schrieb:

Du beabsichtigst, 1. den Kniestock zu erhöhen und 2. die Dachneigung zu reduzieren, sowie 3. den Dachüberstand zu vergrößern.
Dazu sagte ich, I. daß Maßnahme #2 den Erfolg der Maßnahme #1 ggf. sogar überkompensiert, die Kombination von Maßnahme #1 und #2 somit widersinnig erscheinen muß
Sorry, aber willst du es nicht verstehen? Wenn ich einen höheren Kniestock habe, kann ich mit der Dachneigung runter gehen, um trotzdem im gesamten Raum meine gewünschte Deckenhöhe zu erreichen. Gleichzeitig führt eine geringere Dachneigung zu einer optimaleren Ausrichtung des Daches für Photovoltaikanlagen. Wo das also widersinnig sein muss… i don‘t get it.
K a t j a24.07.23 07:18
11ant schrieb:


Von der traufseitigen Wand Abstand halten kannst Du aber auch ohne vor dem Kniestock noch einen Drempel in die zweite Reihe zu setzen. Der Drempel erhöht den Kniestock ja nicht faktisch, sondern nur optisch - das ist die Schildbürgerei daran.
Im Zwergenland magst Du vielleicht Recht haben, aber im realen Leben rennst Du als Erwachsener regelmäßig mit dem Kopf gegen die Wand. Durch den Drempel hältst Du automatisch mehr Abstand und die Stellfläche wird nutzbar. Man kann ja gerne darüber diskutieren, ob ein 50er Kniestock im Bebauungsplan was zu suchen hat aber die Nutzung des DG wird mit mehr Kriechfläche unter der Schräge nicht besser.
11ant schrieb:


Dann wird Dein Nachbar eine andere Intention als die vorgenannte haben. Und er muß wohl bereit sein, für einen "gefühlt höheren" Raum einen Teil Bodenfläche zu opfern. Wenn er die Doppelmoppelung "Kniestock und Drempel" vorzieht, obwohl ihm dort ein Vollgeschoss erlaubt würde, ist er zudem ein seltenes Exemplar. Muß er sich womöglich mit Gauben statt Zwerchhäusern bescheiden ?
Oder Du bist einfach nicht Up top Date. Ich nehme an, der Grund ist vor allem das Geld. Er hat keinerlei Dachauf- oder Ausbauten. Er hat ja den Drempel. :p
K a t j a24.07.23 07:24
Ramona13 schrieb:


Nachbarhaus hat eine Breite von 13 Metern und die vorgegebenen 38 grad Dachneigung mit 50cm Kniestock. Macht grob überschlagen eine Höhe vom Dachgeschoss von gut 5,5m. Wir haben nur 8,8m Breite und 25 Grad Dachneigung, dafür 2,75 Kniestock. Macht nach Pythagoras 4,75m 😉
Die Gesamthöhe ist nur ein Kriterium unter vielen. Die 2,75 kommen mir lächerlich hoch vor, angesichts der Nachbarbebauung. Das wäre wirklich ein Stilbruch. Kann mir nicht vorstellen, dass das Amt das mitmacht.
Ramona13 schrieb:

Dank des Bebauungsplanes haben hier fast alle Häuser riesengroße Grundflächen und damit auch eine ordentliche Dachhöhe.
Ja genau. Alle bauen so, um sich an den Bebauungsplan zu halten. Denk mal drüber nach....
kbt0924.07.23 07:28
Man muss hier zwischen , die nicht Threaderöffnerin ist und ein wohl bereits genehmigtes Bauvorhaben hat, und , dem Threaderöffner, der noch in der Planungsphase ist, unterscheiden. Daher sollte ihre Anpassungen in einem eigenen Thread im Rahmen ihres geplanten Baulogs schildern und evtl. von hier dorthin einen Link machen, aber nicht ihre ganzen Bedingungen hier nochmal schildern. Das bringt nämlich alles durcheinander.
kniestockdachneigungdrempelgrundstück