ᐅ Planen mit älterem Bebauungsplan
Erstellt am: 22.07.2023 11:29
11ant 23.07.2023 18:18
hiermo_33 schrieb:
Pauschal von „nur widersinnig“ zu sprechen, wirkt auf mich wenig durchdacht…Ich sagte ja auch nicht, daß es "nur widersinnig" sei, sondern daß diese beiden Punkte kombiniert nur "widersinnig" seien, und in der Kombination mit dem dritten Punkt (mehr Dachüberstand) das "nur" beseitigt und der Hattrick komplett sei, der heiligen Kuh den Kopf abzuschlagen.hiermo_33 schrieb:
Naja, das ist einfache Mathematik. Es kommt auf das Verhältnis von erhöhtem Kniestock und verminderter Dachneigung an.Eben. Zumindest in der Oberstufe sagt die einfache Mathematik dann, die Dachneigung sei ein Faktor vor der Dachneigung x, der Kniestock hingegen entspräche dem linearen Bestandteil "+ c". Und in der Punktrechnung steckt nun einmal mehr Dynamik als in der Strichrechnung. Da der Faktor schneller Fahrt aufnimmt, wird er dem linearen Bestandteil also rasch mehr als adäquat.WilderSueden schrieb:
Vergiss an der Stelle auch nicht, dass du Nachbarn hast, die mit den gleichen mehr oder minder sinnvollen Vorgaben bauen mussten und das auch hinbekommen haben.So isses. Man kann weder drei Dachneigungs- gegen zwei Kniestockgutscheine tauschen, noch ein Ernstl kaufen. Echt voll uncoole Spaßbremsen, diese Bebauungspläne. Deswegen sagte ich ja, ein Blick in die Begründung verrät, weshalb welcher Beschränkung welcher Heiligkeitsgrad beigemessen wird.K a t j a schrieb:
Ein 50er Kniestock lässt sich durch einen geeigneten Drempel entschärfen. Hängt natürlich von der Dachneigung ab, die wir noch nicht kennen.Kniestock und Drempel hintereinanderzuschalten, ist b. häufig ein Schildbürgerstreich und a. befriedigt es hier wohl nicht, soweit weniger "verlorener" Raum gewünscht ist (und nicht nur das Kaschieren dieses Unhöhen-Bereiches).Ramona13 schrieb:
War tatsächlich mal der Plan, hat sich aber dann über unsere doch sehr lange Planungsphase auf ein zweigeschossiges Haus geändertDie Begleitenden der doch sehr langen Planungsphase freuen sich bestimmt, wenn Du ihnen (und den MitleserInnen) das Ergebnis zeigst. hiermo_33 23.07.2023 18:57
11ant schrieb:
Ich sagte ja auch nicht, daß es "nur widersinnig" sei, sondern daß diese beiden Punkte kombiniert nur "widersinnig" seien, und in der Kombination mit dem dritten Punkt (mehr Dachüberstand) das "nur" beseitigt und der Hattrick komplett sei, der heiligen Kuh den Kopf abzuschlagen.Ich wurde gefragt, in welchen Punkten ich gern vom Bebauungsplan abweichen würde. Ich verstehe daher den herablassenden Ton nicht so wirklich… K a t j a 23.07.2023 20:10
11ant schrieb:
Kniestock und Drempel hintereinanderzuschalten, ist b. häufig ein Schildbürgerstreich und a. befriedigt es hier wohl nicht, soweit weniger "verlorener" Raum gewünscht ist (und nicht nur das Kaschieren dieses Unhöhen-Bereiches).Was erzählst Du da? Der Kniestock ist bei 50cm gesetzt. Wenn ich das Dachgeschoss nutzen will, kann ich mir entweder regelmäßig den Kopf an der Schräge anschlagen oder ich ziehe gleich den Drempel bei 130 ein. Was ist daran Schildbürgermäßig? Mein Nachbar baut gerade so, obwohl bei uns bis 2 Geschosse alles dazwischen erlaubt ist. Vermutlich gefällt es ihm einfach. Manchmal bist Du so weit von der Realität weg, da versteh ich Dich nicht.
Ramona13 23.07.2023 20:48
11ant schrieb:
Die Begleitenden der doch sehr langen Planungsphase freuen sich bestimmt, wenn Du ihnen (und den MitleserInnen) das Ergebnis zeigst.Ich werde mal schauen ob ich mir vor Baubeginn noch die Zeit nehmen kann um unser Projekt vorzustellen, das soll dann schon ordentlich aufbereitet sein… außerdem möchte ich eigentlich auch ein Bautagebuch führen, aber das wird dann auf einen eigenen Blog rauslaufen. Und dann muss es auch die Zeit zulassen, uns steht sehr viel Eigenleistung bevor.
Wir haben uns übrigens für die kleine Zimmerei vor Ort entschieden, ich bekomme jeden meiner Wünsche erfüllt, sogar ohne Aufpreise (bis auf evtl. mehr Material was verbaut werden muss oder so) und das Verhältnis ist im letzten Jahr so gut geworden, dass man sich auch mal privat zum Kaffee trifft. Nachdem das Haus mit Dämmung, Fenstern und Dach steht werden wir den Innenausbau, Elektro (mit KNX), Trockenbau, Malerarbeiten und Fußböden selbst machen. Estrichleger, Heizungsbauer, Fliesenleger, Elektromeister für Abnahme und Photovoltaik sind dann die einzigen zusätzlichen Firmen, die wir brauchen.
ypg 24.07.2023 00:19
Ramona13 schrieb:
auf ein zweigeschossiges Haus geändert 😉Aber dann geplant ohne Grundstück?Es gilt ja: erst das Grundstück, dann die Hausplanung.
Ramona13 schrieb:
Ich werde mal schauen ob ich mir vor Baubeginn noch die Zeit nehmen kann um unser Projekt vorzustellen, das soll dann schon ordentlich aufbereitet sein…Ich würde einfach mal den Tipp geben, ein anderes Grundstück zu suchen, wo ein 2-Geschosser erlaubt ist.Ich als Nachbar würde wohl gegen Euren Hausbau wettern, wenn ich mich an Vorgaben gehalten habe und es mein Nachbar nicht macht bzw ich irgendeinen Nachteil habe. Und das habe ich, wenn da ne 5 Meter hohe Wand neben meinem Haus steht.
Ich habe für so etwas aber auch überhaupt kein Verständnis:
hiermo_33 schrieb:
Unser Wunsch ist eben, diese Abweichungen maximal auszureizen Yosan 24.07.2023 00:34
Ich würde mal grundsätzlich dafür plädieren die eigenen Wünsche und das Ausreizen von Bebauungsplänen auch aus Sicht der Nachbarn zu betrachten. Mit den Leuten will man ja minfestens friedlich, eventuell sogar freundschaftlich beieinander leben. Ich kenne hier in einen Ort einen (un)schönen Fall, wo einer relativ jungen Witwe ihr Nachbargrundstück abgekauft wurde und dort dann (entgegen der vorherigen Aussage gegenüber der Witwe) ein Mehrfamilienhaus hingestellt wurde, was in der Größe in alle Richtungen alles ausreizte, was erlaubt war und verschattete besagter Witwe dadurch auch noch ihre ganze Terrasse und den großteil des Gartens. Alles im erlaubten Bereich aber nicht innerhalb dessen, was die ortsansässigen moralisch tolerierbar fanden und dementsprechend isoliert waren die Bewohner von Anfang an.
Nachbarn sollte man möglichst nicht vor Einzug grundlegend verärgern ;-)
Nachbarn sollte man möglichst nicht vor Einzug grundlegend verärgern ;-)
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