Gut, die Bewegungsfuge ist im Wohnungsbau -soweit es sich nicht um den Anschluss einer Treppenanlage handelt- unüblich und entbehrlich.
Das betrifft Beton- wie auch Estricharbeiten.
Und Scheinfugen können nach dem Aushärten der Estrichmatrix kraftschlüssige verschlossen werden.
Soweit die Theorie und Praxisansatz.
In diesem beschriebenen Fall würde ich auch angesichts des Arbeitsfortschritts den (sehr geringen) Höhenversatz ignorieren.
Bei einem normengemäß hergestellten Nassestrich darf die Unebenheit in der Oberfläche 4mm auf einen Meter Messpunktabstand betragen.
Gut, in diesem Fall ist es keine Unebenheit im Sinne der Norm, sondern ein kantenförmiger Höhenversprung.
Gute Verriegelungen eines Mehrschichtparketts, und deswegen habe ich die zulässige Oberflächenunebenheit angeführt, nehmen Biegemomente in der Größenordnung bis 4mm schadensfrei auf. Das Einzige, was sich später einstellen könnte, das wäre ein leichtes "wippen" an der Stelle, wo der Kantenversatz vorliegt.
Ich denke: das kann man akzeptieren.
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Gruß: KlaRa