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ᐅ Optischer Mangel aufgrund Planungsfehler - Wertminderung?


Erstellt am: 04.08.17 21:10

K
Kusserob
04.08.17 21:10
Hallo 🙂

Wir bauen zur Zeit mit einem Bauträger ein Haus und soweit klappt jedoch alles gut.

Beim Planen der Treppe ist dem Architekten jedoch ein Fehler unterlaufen, sodass wir jetzt einen Teil der Treppenschalung an der Wohnzimmerdecke haben (s. Bild) .

Wegmachen kann man dies nicht mehr, sodass wir wohl oder übel damit leben müssen.

Welche Wertminderung kann man aufgrund des Planungsfehlers hier ansetzen? Gibt es da jmd, der vllt. einen ähnlichen Fall hatte?

Rohbau-Innenraum mit Betonblock-Wänden, sichtbares Mauerwerk und Türdurchbruch
Y
ypg
04.08.17 21:38
50€?!
Das ist zwar ärgerlich, aber schränkt in keinem Fall die Benutzung des Hauses ein, auch optisch ist das jetzt nicht der große Hammer. Es wird kein Augenkrebs geben 😉
Insofern denke ich, dass Du keine Barmittel bekommen wirst.
Allerdings bist Du jetzt in einer guten Position, zum Ausgleich vom GU eine Leistung etwas günstiger oder kostenlos zu bekommen, zB das Fundament des Carports, Untergrund für die Terrasse, vielleicht ein Podest im Bad?
So etwas ist sehr viel mehr wert für Dich und für den GU machbar.


Gruß, Yvonne
K
kaho674
04.08.17 21:41
Also ich find das voll peinlich. Ehrlich, ich würd mich richtig ärgern. Momentan muss ich allerdings die ganze Zeit drüber lachen. Sorry. 😀
7
77.willo
04.08.17 21:42
Ich würde das nicht akzeptieren.
K
Kusserob
04.08.17 21:45
Wir ärgern und auch sehr drüber und haben es dem Bauunternehmen direkt gemeldet.

Zur Zeit wird geprüft, ob man das komplett entfernen kann, der Bauleiter glaubt allerdings nicht dran. Und die komplette Treppe abreißen und neu schalen ist nicht möglich.
K
kaho674
04.08.17 21:51
Also für mich wär das schon ein sehr heftiger Fehler. Mit 50 Eus tät ich mich hier nicht zufrieden geben. Auch noch im Wohnzimmer! Krass. Kann man wenigstens kaschieren? Decke abhängen mit Beleuchtung o.ä.?
treppe