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Thommi
Ich lass Dir ja Deine Meinung, dennoch kannst Du daraus keinen Mangel daraus machen auch wenn Du noch so GROSS ROT schreibst.
Wenn Du im Stadtbereich wo ein Haus neben dem Anderen steht und Strassenverkehr direkt vorbeiläuft spritzen willst und der Wind den Spray verweht , Nachbarhäuser und Kraftfahrzeuge damit benetzt werden, was erklärst Du den Geschädigten ? Ferner verhinderst Du damit in den Rautiefen eines Rillenputzens nicht einen erhöhten Materialeintrag. Wenn dann noch entsprechende Temperatur mit niedriger Luftfeuchte o. warmer Wind herrscht, dann hast Du eben eine sehr schnelle Haut-o.Filmbildung die von der Oberfläche zum Putz hin trocknet und solche Patzer entstehen lässt. Das was ich sehe auf dem Bild ist das Alleinige was ich beurteilen kann und das ist absolut hinnehmbar und kein Mangel. Du schreibst immer von Rissen, die eigentlich nur FilmPatzer sind und nicht einmal die letzte Beschichtung durchdringen.
Der Anstrichträger ist doch vollkommen benetzt soweit auf dem Bild erkennbar ist. Die Beschichtung ist technisch voll funktionstüchtig. Nochmal, ganz langsam , ich zitiere hier mal den Kollegen MMST.-SV Martin Kempf sinngemäss :
"Die zu beurteilende Fläche ist aus gebrauchsüblichem Abstand zu bei normaler Beleuchtung zu betrachten. Gebrauchsüblicher Abstand heisst für Fassaden zum Beispiel die *ANDERE Straßenseite* "!
Im Gesamten nachzulesen in BAU E Rubrik Innen-u.Außenputz
Fachbeitrag von Martin Kempf.
Ich ergänze aus :
"Richtlinie zur visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen" vom
Arbeitskreis der Sachverständigen im Bayer.Maler-u.Lackiererhandwerk.
Dort steht auf Seite 30:
"Schwach sichtbare Trocknungsschwundrisse in den Vertiefungen stark rauer Oberflächen sind soweit sie die techn.Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen hinzunehmen.
Ausgenommen sind Beschichtungssysteme, die zur Beseitigung vo Rissen im Untergrund dienen.
Feine Risse in diesen Bereichen stellen hinzunehmende Unregelmässigkeiten dar.
Beurteilung-Grundsätze : Seite 8
"Die Prüfung ist in der Regel in dem Abstand durchzuführen welcher der üblichen Nutzung entspricht.
Die übliche Nutzung muss nicht immer der tatsächlichen Nutzung entsprechen. Wenn möglich sollte der Abstand von 1 Meter bei der Begutachtung nicht unterschritten werden.
Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass bei jeder handwerklichen Leistung Unregelmässigkeiten nicht zu vermeiden sind".
Das sollte Jetzt wohl genügen oder ziehst Du Die Richtlinien auch noch in Zweifel ? dann Sind die Verfasser dieses Werkes scheinbar auch inkompetenter als Du .
Bayern grüsst den Rest der Welt!!!!!!!!
Das sind ja auch nur Richtlinien.Aber wo fängt die techn.Funktionsfähigkeit an und wo hört sie auf.Bei mir hört zumindest dort auf wo sich Feuchtigkeit in Risse setzen kann und im Winter ausfriert.Genauso wird sich dort immer Dreck /Staub ansammeln der mit normalen Regenwasser nicht mehr ausgewaschen wird.Ich habe heute Morgen noch mal mit unserem Meister darüber gesprochen und er hat gesagt er würde mit so einer abgelieferten Fassade keinen Rechtsstreit eingehen.Übrigens musst ihr euch dann mal einig werden aus welcher Entfernung man die fertigstellten Arbeiten begutachten darf .Du warst ja bei 2-3m ,die Sachverständigen im Bayer.Maler-u.Lackiererhandwerk sagen dann wieder 1m.Außerdem wird von "Schwach sichtbare Trocknungsschwundrisse" geschrieben.Wovon ich auf dem Bild wenn auch stark vergrößert nicht ausgehe.