Neubau Fensterstürze im EG zu tief

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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nelly190

Danke. Objektiv und vor allem sachlich zu bleiben, zumindest der Versuch, fallen ehrlich gesagt schwer. Bei aller Nüchternheit sind natürlich Emotionen im Spiel, die aber für eine vernünftige Lösung hinderlich sind.
Ich muss dir auch meinen Respekt aussprechen. Dein verhalten hätten die wenigstens an den Tag gelegt. Ich finde es super, das du nicht 100 Bilder und Pläne ins Netz gestellt hast. Denn das spielt keine Rolle. Zumindest wenn die Schuld feststeht.
Wenn ihr zufrieden seit mit der Lösung dann ist das Ziel erreicht. Mir geht es langsam auf den Keks, das Haus als Statusobjekt zu sehen.

Vielleicht wäre es auch Möglichkeit euch Materiell entgegen zukommen. Bzw in Form einer weiteren Bauleistung. Hintergrund:
Ein Maurer kosten in der einzeln Beauftragung vermutlich 50€/h. Dem GU oder dem Rohbauer kostet er nur 30€/h. Wenn ihr z.B. Plant eine Gartenmauer zubauen, dann wäre es ja möglich hier ein Budget von xxx Stunden aus zuhanden. Beispiel 5000€ Schaden. Das wären im Freien 100h. Der Rohbauer könnte euch entsprechend 166h für das Geld bieten.

Ich hoffe ich konnte es verständlich klar machen was ich denke. Alle Zahlen dienen nur der Veranschaulichung und sind erfunden. Es wäre vielleicht eine weitere Entschädigungsform. Ob ihr es möchtet und der GU mit geht steht auf einem anderen Blatt Papier.
 
P

Payday

genau das schrieb ich eben auch noch im bearbeitungsmodus, aber nach paar min ist das editieren nicht mehr erlaubt. echt klasse ^^

Bilder sind gut, um den mangel besser erkennen und einschätzen zu können. auf den Bildern sieht das so eigentlich noch ganz ok aus. alles hängt im Grunde nur vom küchenfenster ab. und natürlich der Größe der bewohnenden Personen. nen 195cm Mann wird da nicht glücklich, wenn er sich zum herausgucken bücken muss...
 
N

nelly190

Ich komme auch aus dem Maschinenbau. Dort wird es halt genau so gehandhabt. Wenn es um wichtige Produktanläufe geht, kann halt nicht wieder alles abgerissen werden. Dafür kommt man sich beim nächsten mal entgegen.
 
B

Bauexperte

Hallo Andreas,

Ich habe ja inzwischen auch lernen müssen, dass Baurecht oftmals vollkommen absurd ist, aber zum Überprüfen der Maße ist imho der GU/Bauleiter verantwortlich. Kann der GU allen Ernstes einen Weg finden, die Verantwortung auf einen LAIEN abzuwälzen?
Ich habe gerade erst in #post 57 ! gelesen, daß der TE seinen GU schriftlich auf die Problematik hingewiesen hat. Und auch, daß der GU die Schuld an dessen Bauleiter verweist; insofern besteht diese Gefahr an dieser Stelle nicht.

Ganz anders sieht es aus, wenn der Fall vor Gericht landet; bei der im Raum stehenden Summe ein LG. Diese sind vollkommen überlastet, so daß zwischen den einzelnen Terminen gerne Monate vergehen können. Wird vor einem Ausbildungsgericht verhandelt kommt es noch dicker, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß der/die vorsitzende Richterin mit jedem Verhandlungstag wechselt. Aktenberge Wachsen - ich möchte bezweifeln, daß die Zeit zum lesen sämtlichen Schriftwechsels gegeben ist - und der Terminierer kündigt die nächste Gerichtsverhandlung an. Diesem Druck einigermaßen entgegenzuwirken, wird sehr häufig auf einen Vergleich hingearbeitet. Ich wäre nicht sonderlich überrascht, wenn dann der Punkt wieder aufgebracht würde, daß der TE - obschon 1x schriftlich gerügt, die weiteren Arbeiten stillschweigend beobachtet hat.

Weiters ist es so - jedenfalls so meine bisherige Erfahrung, daß es immer darauf ankommt, wie die/der vorsitzende Richterin ´drauf ist. Gibt es nicht gerade eine höchstrichterliche Entscheidung als Anhaltspunkt, verhält es sich im gesprochenen Urteil wie auf hoher See. Der TE erhält ein Urteil, was noch lange kein Recht bedeuten muß.

Aktuell wird an einer Überarbeitung des Baugesetzbuch gearbeitet, daß auch das Werkvertragsrecht über das Baugesetzbuch abgedeckt ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich dadurch die Überlastung der Gerichte - im Mindesten - reduziert.

Wenn es der Bauherr als Laie hätte sehen sollen, hätte es doch dem Bauleiter als Profi erst recht auffallen müssen, oder?
Sollte man meinen; die Realität sieht dieser Tage nicht selten anders aus, da ein BL zu viele Baustellen gleichzeitig betreut.

Das hat der GF der Baufirma gestern bereits ausgeschlossen und eine klare Ansage im Kreise aller Beteiligten gemacht. "Dafür gibt es einen Bauleiter, der sich um solche Dinge kümmern muß".
Das freut mich für Dich; eine Sorge weniger.

Daher ja auch meine Frage, wie hoch der zu erwartende Druckzuschlag ausfallen sollte, um Bewegung in die Sache zu bringen.
Lass Deinen GU erst mal ein Angebot vorlegen, dann siehst Du weiter.

Wie die finanzielle Entschädigung aussehen kann, haben Gerichte schon mehrfach festgelegt. Natürlich immer auf Grundlage der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten.
Wie ich oben schon geschrieben habe, Recht haben und Recht bekommen, sind 2 Paar Schuh.

Deshalb meine Frage nach der Höhe, die nur jemand beantworten kann, der vom Fach ist und solche Bauvorhaben auch kalkuliert.
Nein kann ich nicht, da Dein GU in Sachsen mit Sicherheit anders kalkuliert, als ich in NRW. Nimm als ersten Ansatz die von Dir angesprochenen Gerichtsurteile; eine ungefähre Gesamtsumme hast Du ja jetzt.

Fensterfaschen sind ja schon dran .
Sehr zurückhaltend - ich habe die weißen Linien für einen absichtlichen Hinweise Deinerseits gehalten

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

Hausbau2k16

Ich muss dir auch meinen Respekt aussprechen. Dein verhalten hätten die wenigstens an den Tag gelegt. Ich finde es super, das du nicht 100 Bilder und Pläne ins Netz gestellt hast. Denn das spielt keine Rolle. Zumindest wenn die Schuld feststeht.
Wenn ihr zufrieden seit mit der Lösung dann ist das Ziel erreicht. Mir geht es langsam auf den Keks, das Haus als Statusobjekt zu sehen.

Vielleicht wäre es auch Möglichkeit euch Materiell entgegen zukommen. Bzw in Form einer weiteren Bauleistung. Hintergrund:
Ein Maurer kosten in der einzeln Beauftragung vermutlich 50€/h. Dem GU oder dem Rohbauer kostet er nur 30€/h. Wenn ihr z.B. Plant eine Gartenmauer zubauen, dann wäre es ja möglich hier ein Budget von xxx Stunden aus zuhanden. Beispiel 5000€ Schaden. Das wären im Freien 100h. Der Rohbauer könnte euch entsprechend 166h für das Geld bieten.

Ich hoffe ich konnte es verständlich klar machen was ich denke. Alle Zahlen dienen nur der Veranschaulichung und sind erfunden. Es wäre vielleicht eine weitere Entschädigungsform. Ob ihr es möchtet und der GU mit geht steht auf einem anderen Blatt Papier.
Danke für den Tipp, auch das wäre eine Überlegung wert.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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