Neubau ETW Baubeschreibung / Kaufvertrag

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S

Schotte2000

Gesperrt
Hallo,

ich habe folgende Frage. Wir wollen uns eine ETW kaufen, die Schlüsselfertig im Juli 2013 übergeben wird. Wir haben vorab eine Baubeschreibung erhalten, die für alle 5 Wohnungen im Haus gültig ist.
Wir haben zusätzliche Dinge ausgemacht ( z.B. Kaminanschluss, zu öffnenden Balkontür in der Küche usw. ) Dies ist auch im Kaufvertrag hinterlegt. Brauchen wir trotzdem eine neue Baubeschreibung nur für unsere Wohnung, oder reicht es, wenn die Änderungen im Vertrag festgelegt und beglaubigt wurden?

Grüße und Danke
Schotte
 
B

Bauexperte

Hallo,

Brauchen wir trotzdem eine neue Baubeschreibung nur für unsere Wohnung, oder reicht es, wenn die Änderungen im Vertrag festgelegt und beglaubigt wurden?
Nein, es reicht, wenn alle Zusätze in einer Zusatzvereinbarung (ZV) zusammengefaßt sind und sowohl vom Anbieter als auch von euch unterschrieben werden. Diese ZV muß als Anlage zum Werkvertrag und mit der Baubeschreibung Teil des Notarvertrages werden.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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