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Bauexperte
Hallo,
Freundliche Grüße
Nein, es reicht, wenn alle Zusätze in einer Zusatzvereinbarung (ZV) zusammengefaßt sind und sowohl vom Anbieter als auch von euch unterschrieben werden. Diese ZV muß als Anlage zum Werkvertrag und mit der Baubeschreibung Teil des Notarvertrages werden.Brauchen wir trotzdem eine neue Baubeschreibung nur für unsere Wohnung, oder reicht es, wenn die Änderungen im Vertrag festgelegt und beglaubigt wurden?
Freundliche Grüße