Neubau ETW Baubeschreibung / Kaufvertrag

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B

Bauexperte

Hallo,

Brauchen wir trotzdem eine neue Baubeschreibung nur für unsere Wohnung, oder reicht es, wenn die Änderungen im Vertrag festgelegt und beglaubigt wurden?
Nein, es reicht, wenn alle Zusätze in einer Zusatzvereinbarung (ZV) zusammengefaßt sind und sowohl vom Anbieter als auch von euch unterschrieben werden. Diese ZV muß als Anlage zum Werkvertrag und mit der Baubeschreibung Teil des Notarvertrages werden.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 30.05.2025
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