S
Schotte2000
Gesperrt
Hallo,
ich habe folgende Frage. Wir wollen uns eine ETW kaufen, die Schlüsselfertig im Juli 2013 übergeben wird. Wir haben vorab eine Baubeschreibung erhalten, die für alle 5 Wohnungen im Haus gültig ist.
Wir haben zusätzliche Dinge ausgemacht ( z.B. Kaminanschluss, zu öffnenden Balkontür in der Küche usw. ) Dies ist auch im Kaufvertrag hinterlegt. Brauchen wir trotzdem eine neue Baubeschreibung nur für unsere Wohnung, oder reicht es, wenn die Änderungen im Vertrag festgelegt und beglaubigt wurden?
Grüße und Danke
Schotte
ich habe folgende Frage. Wir wollen uns eine ETW kaufen, die Schlüsselfertig im Juli 2013 übergeben wird. Wir haben vorab eine Baubeschreibung erhalten, die für alle 5 Wohnungen im Haus gültig ist.
Wir haben zusätzliche Dinge ausgemacht ( z.B. Kaminanschluss, zu öffnenden Balkontür in der Küche usw. ) Dies ist auch im Kaufvertrag hinterlegt. Brauchen wir trotzdem eine neue Baubeschreibung nur für unsere Wohnung, oder reicht es, wenn die Änderungen im Vertrag festgelegt und beglaubigt wurden?
Grüße und Danke
Schotte