Neubau Einfamilienhaus - Realistisch Schätzung der Baukosten? Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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H

haydee

Nein. Wurde bei uns überprüft. Nicht das Vermögen, aber das laufende Einkommen. Finde ich auch logisch.
Es ist schon ein Unterschied ob rechnerisch 1, 2, 3 oder mehr Personen von dem Einkommen leben.
Ebenfalls ist das Risiko für die Bank niedriger, wenn das Haushaltseinkommen höher ist.
Z.B der Kreditnehmer wird krank oder arbeitslos, bei ausreichend Haushaltseinkommen wird es für die Bank in der Regel weiterlaufen.
 
Climbee

Climbee

Stephan, wenn es gerecht sein soll, dann muß das aber auch wirklich genau gemacht werden.

Ich denke, deine Freundin wird zu Hause nicht nur das gemeinsame Kind versorgen, sondern auch den gesamten Haushalt schmeißen.
Wenn es gerecht wäre, müßtest Du sie bei dir also anstellen als Vollzeit-Haushaltsangestellte incl. Lohnnebenkosten, also Sozialversicherungsabgaben. Da sie sicher auch über die 35h hinaus arbeitet (z.B. wenn das Kind nachts schreit etc.) kommt da dann noch Überstundenzuschlag dazu. Oder gleich die Bezahlung einer 24h-Haushaltshilfe. Dann bekommt sie natürlich auch Urlaub und Wochenende bzw. im gegenseitigen Einvernehmen andere Wochentage frei oder eine andere Schichtvereinbarung, die mit dem Arbeitszeitschutzgesetz vereinbar ist.

Von ihrem von Dir gezahlten Gehalt müßte sie natürlich an dich eine angemessene Miete zahlen, ggf. habt ihr auch ein gemeinsames Haushaltskonto von dem der normale, gemeinsame Lebensunterhalt gezahlt wird. Auch da muß sie dann einzahlen.

DAS wäre dann gerecht, denn dann hat sie auch eine soziale Absicherung.

Allerdings wäre das für eine Finanzierung nicht von Vorteil, denn von Deinem Gehalt muß ja, als ständige Belastung, das Gehalt für deine Vollzeithaushaltshilfe-Freundin, abgezogen werden. Dazu gerechnet wird allerdings dann als ständiges zusätzliches Einkommen die Miete, die Deine Freundin dann an dich zahlt.

Und DANN, auf dieser Basis, ist die Sache gerecht. (wobei wir immer noch außer Acht lassen, daß sie eine Karriereunterbrechung hat, die hier monetär noch nicht abgegolten wird)

Da gehst du jetzt mal in dich und in ein stilles Kämmerlein und rechnest das mal durch. Selbst wenn du nur den absoluten Mindestlohn annimmst, wirst du sehen, warum sich hier so viele über Deine Einstellung aufregen (zu Recht!) und überlegst Dir vielleicht doch ein anderes Modell. Das muß nicht zwingend eine Eheschließung beinhalten, macht es aber einfacher (und einer Trennung kann man mit einem gut gemachten Ehevertrag gelassener entgegen sehen).

Noch etwas ist in deinem Gedankenkonstrukt offensichtlich nicht enthalten: worst case!
Du stirbst aus irgendwelchen Gründen, Unfall, Krankheit, Verbrechen...what else.

Was dann? Deine Freundin erbt nichts; solltest du sie in einem Testament bedacht haben, wird sie fett Erbschaftssteuer abdrücken müssen. Kurz und gut: das Haus wird sie so nicht halten können, Witwenrente wird sie auch nicht bekommen. Du hinterläßt sie also ziemlich ungesichert. Auch dein Kind.
Vielleicht auch nachdenkenswert.
 
Y

ypg

Nein. Wurde bei uns überprüft. Nicht das Vermögen, aber das laufende Einkommen. Finde ich auch logisch.
Es ist schon ein Unterschied ob rechnerisch 1, 2, 3 oder mehr Personen von dem Einkommen leben.
Ebenfalls ist das Risiko für die Bank niedriger, wenn das Haushaltseinkommen höher ist.
Z.B der Kreditnehmer wird krank oder arbeitslos, bei ausreichend Haushaltseinkommen wird es für die Bank in der Regel weiterlaufen.
Ja, die Bank hat lieber 2 Gehälter für das Darlehen, weil dann die Sicherheit/Gehalt auf zwei aufgeteilt ist. Mit „nur“ 3000 Einkommen von einem Verdiener bekommt man nicht soviel Darlehen als mit zusammengerechneten Gehältern von vielleicht 4500.
 
Z

Zaba12

Redet euch doch jetzt den Mund nicht fusselig. All Inclusive wird alles mehr als 440k€ kosten. Das weiß der TE nur noch nicht. Und dann ist das Thema eh durch.
 
W

Wickie

Was dann? Deine Freundin erbt nichts; solltest du sie in einem Testament bedacht haben, wird sie fett Erbschaftssteuer abdrücken müssen. Kurz und gut: das Haus wird sie so nicht halten können, Witwenrente wird sie auch nicht bekommen. Du hinterläßt sie also ziemlich ungesichert. Auch dein Kind.
Vielleicht auch nachdenkenswert.
Sorry für noch mal OT:

Wenn Sie das Haus erbt, dann wohl auch die Schulden --> ergo Haus weg, weil sie das allein nicht stemmen können wird?
ODER sie ist im Testament nicht berücksichtigt (wo ich bei den bisherigen Äußerungen vom TE eher hindenken würde) und dann erbt seine Familie Haus und Schulden. Und sie sitzt mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch auf Straße. Und verliert zum Partner noch das gemeinsame Zuhause.

@TE: Egal. So oder so denke ich, ihr werdet ihr hier noch mal einige Messer schärfen müssen, BEVOR man das Abenteuer Hausbau angeht. Und hoffentlich findet Ihr einen fairen Weg, damit Partnerin und Kind vernünftig abgesichert sind (sein müssen). Auch solche Dinge gehören (zum Hausbau) dazu!
Plus der Punkt von Zaba... die Kosten sind auch noch nicht durchdacht.
Anyway... lange To-Do-Liste für Euch beide!
 
Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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