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ᐅ Neubau Bungalow. Grundrissbewertung


Erstellt am: 14.09.19 21:27

ypg20.09.19 13:32
Kalter.Kaffee schrieb:

Wir haben derzeit 3 Bäder, das ist uns zu viel. Einer der Gründe warum wir bauen ist auch, um uns zu verkleinern.

Das kann ich sehr gut nachempfinden! Wenn ich Quadratmeter sparen müsste, würde auch ein zweites WC wegfallen. Viele verstehen das hier nicht.
Kalter.Kaffee schrieb:

Das Fenster in der Ankleide haben wir überlegt, aber durch die Lüftungsanlage ist es nicht nötig.
Licht! Jedes Mal Licht anmachen, ist nicht schön. Ein Fenster kostet nicht viel. Es kann ja ein höher gesetztes oder ein satiniertes Fenster sein.
Escroda20.09.19 19:38
Kalter.Kaffee schrieb:

Böschung ca 1,5m von der Straße
Bist Du sicher? Gibt es einen aktuellen Höhenplan? Nach Bebauungsplan und Kanalplanung sieht es nur nach 50cm aus, auf die gesamte Grundstückslänge 2m Gefälle.
Kalter.Kaffee schrieb:

Geschossigkeit: keine Angabe
Doch. Zweigeschossig. Da es nicht zwingend ist, kann's Dir natürlich egal sein.
Kalter.Kaffee schrieb:

kann wegen Grenzbebauung keine durchgehende Seitenwand bekommen
Sicher, dass Wandöffnungen helfen? Ich kenne es so, dass Carports eine fiktive Wand zugeordnet wird.
Kalter.Kaffee schrieb:

darf Max. 1 m aufgeschüttet werden
Textlicher Teil des Bebauungsplan:
3.3 Geländeveränderungen
Aufschüttungen und Abgrabungen auf den Baugrundstücken sind bis zu einer Max. Gesamthöhe von 1,5 m gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig

Wie viel Aufschüttung ist denn geplant?
Kalter.Kaffee schrieb:

tendenziell aber 4-5 m vom Bordstein weg
Mit meiner Höhen-Interpretation vom Bebauungsplan würde es funktionieren, mit 1,5m Böschung nicht.
4m * 15% = 0,6m maximaler Höhenunterschied
oder anders herum
1,5m / 5m = 0,3 = 30% > maximal zulässige Steigung von 15%
haydee20.09.19 19:55
Escroda schrieb:

Bist Du sicher? Gibt es einen aktuellen Höhenplan? Nach Bebauungsplan und Kanalplanung sieht es nur nach 50cm aus, auf die gesamte Grundstückslänge 2m Gefälle.

Doch. Zweigeschossig. Da es nicht zwingend ist, kann's Dir natürlich egal sein.

Sicher, dass Wandöffnungen helfen? Ich kenne es so, dass Carports eine fiktive Wand zugeordnet wird.

Textlicher Teil des Bebauungsplan:
3.3 Geländeveränderungen
Aufschüttungen und Abgrabungen auf den Baugrundstücken sind bis zu einer Max. Gesamthöhe von 1,5 m gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig

Wie viel Aufschüttung ist denn geplant?

Mit meiner Höhen-Interpretation vom Bebauungsplan würde es funktionieren, mit 1,5m Böschung nicht.
4m * 15% = 0,6m maximaler Höhenunterschied
oder anders herum
1,5m / 5m = 0,3 = 30% > maximal zulässige Steigung von 15%
Was passiert wenn es stellenweise mehr ist. Z.b 20% und im Schnitt wieder 15% nach Pflasterung
Escroda21.09.19 07:45
haydee schrieb:

Was passiert wenn es stellenweise mehr ist. Z.b 20% und im Schnitt wieder 15% nach Pflasterung
Die gesetzlich vorgeschriebenen 15% für Mittel-und Großgaragen gelten für Kleingaragen nicht. Dennoch sollten sie nach den anerkannten Regeln der Technik nicht überschritten werden. Liegt ja auch im Eigeninteresse, bei Glatteis nicht wegzurutschen oder nicht rauszukommen. 20% gelten noch als praxistauglich, auch wenn man dann genau auf die Übergänge achten muss, da so manches Serienfahrzeug aufzusetzten droht.
§3 Garagenverordnung
(2) 1Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und einer Rampe mit mehr als 10 vom Hundert Neigung muß eine Fläche von mindestens 3 m Länge liegen, deren Neigung nicht mehr als 10 vom Hundert betragen darf. 2Bei Rampen von Kleingaragen können Ausnahmen zugelassen werden, wenn keine Bedenken wegen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs bestehen.
Wenn die Ausnahme nicht zugelassen wird, muss der Carport weiter nach hinten. Und weiter nach hinten bedeutet weiter nach unten.
haydee21.09.19 07:50
Danke
Autos sitzen nicht auf. Nur der Hauseingang muss mit Rollstuhl befahrbar sein und dazu muss ein Teil vom Hof aufgefüttert werden
Eltern und Schwiegereltern haben über 30%
Ist hier nicht ungewöhnlich
Deshalb war ich überrascht
bebauungsplanfensterkleingaragen