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ᐅ Höhe Zaun zum Nachbarn und Fenster in der Grenzbebauung


Erstellt am: 28.11.19 09:58

Climbee02.12.19 16:05
Hm... ich glaube, da werde ich mal unseren Architekten fragen (der hat seinen Nachbarn nicht genehmigte Fenster in der Grenzbebauung nämlich einfach zu gebaut) und ggf. mal einen im Nachbarschafts- und Baurecht bewanderten Rechtsanwalt fragen, was genehmigt ist. Das ist das eine.

Das andere zielte auf die technische Ausführung. Also wie ich so eine Mauer da fachgerecht hochziehe. Da muß doch zum Altbestand irgendwie abgedichtet werden, oder?
Tassimat02.12.19 16:07
Weniger Aufwand wäre vielleicht eine hohe Holzwand?
Domski02.12.19 20:28
Prüf zuerst, ob du da überhaupt was errichten darfst: Stichwort Braugrenze aus dem Bebauungsplan, sofern existent.

Danach schaust du in die Landesbauordnung, was du innerhalb der abstandsfläche genehmigungsfrei errichten darfst: Stichwort privilegierte Bauten. Hier in Hessen z.Bsp. Müllhäuschen, Garagen, Anlagen zur Wärme- und Energieversorgung, Hundehütten oder Holzstapel. Keine Mauern!

Mauern sind oft extra beschrieben, hier in Hessen genehmigungsfrei bis 1,5m Höhe.

Als letztes befragst du den Bebauungsplan noch mal nach Einfriedungen. hier: Einfriedungen nur bis 1,5m Höhe und beidseitig mit Hecken getarnt.


Also ich dürfte hier die Fenster nicht zumauern. Das höchste der Gefühle wäre ein freistehender Brennholzstapel. Dessen Maße sind aber auch begrenzt...
ypg02.12.19 20:48
Climbee schrieb:

Wie gesagt: wie eine Garagenwand, halt ohne Garage.
liegt da wohl schon richtig. Mauern sind keine Gebäude.
Und Sichtschutzzäune sind wiederum mit entsprechendem Abstand (Höhe/Abstand) anzubringen.
Wie groß ist das Fenster? Ich würde da einen Baum vorpflanzen.
Scout02.12.19 21:53
ypg schrieb:

Wie groß ist das Fenster? Ich würde da einen Baum vorpflanzen.
Ja. Etwa einen Fucktus:

Großer Saguaro-Kaktus mit mehreren Armen vor blauem Himmel und Felsen im Hintergrund.
*duckundwech*
Escroda02.12.19 22:28
Climbee schrieb:

Da muß doch zum Altbestand irgendwie abgedichtet werden, oder?
Ja. Die Bayern sind da sehr sparsam mit ihrem Nachbarrecht. Bei uns steht es recht klar im Gesetzestext (NachbGNRW):
§ 22 Errichten einer zweiten Grenzwand
(1) Steht auf einem Grundstück eine bauliche Anlage unmittelbar an der Grenze und wird später auf dem Nachbargrundstück an dieser Grenze eine bauliche Anlage errichtet, aber ohne konstruktiven Verband angebaut, so ist deren Erbauer verpflichtet, den entstandenen Zwischenraum auf seine Kosten in geeigneter Weise so zu schließen, daß Schäden im Bereich des Zwischenraumes, insbesondere durch Gebäudebewegungen und Witterungseinflüsse, an der zuerst errichteten baulichen Anlage vermieden werden. Die hierzu notwendigen Anschlüsse haben sich hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe der vorhandenen baulichen Anlage anzupassen.
Domski schrieb:

Keine Mauern!
HBO §6 Absatz 10 (Privilegierungen)
6. Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu
2 m über der Geländeoberfläche, ...
Domski schrieb:

hier in Hessen genehmigungsfrei bis 1,5m Höhe
Anlage zu §63
Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63
...
7.1 Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe ...

Für Bayern hab' ich die Vorschriften ja in #2 schon genannt.
Wenn das Fenster illegal ist, steht einer Mauer nichts im Wege.
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