ᐅ Neuanbau durch Nachbarn an Grundstücksgrenze
Erstellt am: 30.03.2025 20:51
just4 30.03.2025 20:51
Hallo zusammen,
ich weiß natürlich, dass das kein Rechtsberatungsforum ist, aber bitte vergebt mir, wenn ich dennoch frage, in der Annahme, dass der eine oder andere hier schon mal diese Erfahrung gemacht hat und evtl. noch einen Rat hat. Ich werde den Rat auch im Falle des Falles nicht verwenden, es dient lediglich der Infosammlung und stützt evtl. meine Annahme.
Meine Nachbarin hat ihren alten Gartenschuppen abgerissen, Dach durch Hagel kaputt gegangen, hier in Rosenheim, Oberbayern.
Sie hat einen neuen bauen lassen und der geht bis an die Grundstücksgrenze zu unserem Haus, dass nur knapp einen Meter von unserer Hausmauer entfernt ist.
Dazwischen ist eine knapp 2 Meter hohe Holzwand, die von ihr damals als grenze aufgestellt wurde, in Folge eines kleinen Nachbarschaftszwists.
Ich bin ziemlich überwältigt von dem neuen, hohen An/Neubau, den ich vom Wohnzimmerfenster aus ganz gut erkennen kann und zwar wurde ich von ihr gefragt, ob die Dachrinne zu meinem Grundstück reichen darf, nicht aber in die Baupläne oder Weise eingeweiht.
In Bezug auf die Dachrinne haben ich einen Ausgleich mit ihr geschaffen, aber ich bin nachträglich mit mir unzufrieden, jetzt wo ich den Neuen Anbau sehe, der über die wenigen Meter bis zu einem Meter an unsere Hausmauer heran reicht, wobei der meter zu uns gehört.
Ich will ja nicht pingelig sein und den fragilen Nachbarschaftsfrieden wieder gefährden, aber ich war letzte Woche nicht auf sowas "erdrückendes" vorbereitet und wollte erfahren, ob ich da rechtlich was geht, nachträglich, ob da schon jemand Erfahrungen gemacht hat.
Was soll ich noch sagen:
- Die maße vom Neubau sind gute 2m Höhe an der gemeinsamen Grenze, 5m lang, 4m breit und an ihrer Hauswand etwa 4m hoch.
- Der Neubau ist wie gesagt eine Gartenlaube, für Geräte, Anhänger und ihren Erdölcontainer.
- Es hat keine Fenster, geht bei ihr vorne ums Eck in den Garten, mit ihrem Wohnhaus verbunden und überdacht dabei noch ihren "Gewächshausgarten".
- Der Neubau ist so gut wie fertig, ein paar Dachziegel fehlen noch und ein paar "Fettenbretter" werden noch fest seitlich genagelt.
- Ich habe versucht im Internet die baulichen Richtlinien für Grenzbauten in Bayern zu googeln, bin aber nicht überzeugend fündig geworden.
- In Prinzip sieht es jetzt solider und sicherer aus, als das Baufällige vorher (auch was das Regenwasser angeht, dass vorher immer an unsere Hauswand spritzte und jetzt mit Dachrinne zu ihr abläuft), aber es erschlägt einen jetzt mit seiner hohen und roten Wucht.
Darf sie so nah etwas so hohes bis an die Grenze bauen oder wäre das unter bestimmten Bedingungen unzulässig bzw. zulässig, in Bayern?
Recht vielen Dank und schönen Abend. just4
ich weiß natürlich, dass das kein Rechtsberatungsforum ist, aber bitte vergebt mir, wenn ich dennoch frage, in der Annahme, dass der eine oder andere hier schon mal diese Erfahrung gemacht hat und evtl. noch einen Rat hat. Ich werde den Rat auch im Falle des Falles nicht verwenden, es dient lediglich der Infosammlung und stützt evtl. meine Annahme.
Meine Nachbarin hat ihren alten Gartenschuppen abgerissen, Dach durch Hagel kaputt gegangen, hier in Rosenheim, Oberbayern.
Sie hat einen neuen bauen lassen und der geht bis an die Grundstücksgrenze zu unserem Haus, dass nur knapp einen Meter von unserer Hausmauer entfernt ist.
Dazwischen ist eine knapp 2 Meter hohe Holzwand, die von ihr damals als grenze aufgestellt wurde, in Folge eines kleinen Nachbarschaftszwists.
Ich bin ziemlich überwältigt von dem neuen, hohen An/Neubau, den ich vom Wohnzimmerfenster aus ganz gut erkennen kann und zwar wurde ich von ihr gefragt, ob die Dachrinne zu meinem Grundstück reichen darf, nicht aber in die Baupläne oder Weise eingeweiht.
In Bezug auf die Dachrinne haben ich einen Ausgleich mit ihr geschaffen, aber ich bin nachträglich mit mir unzufrieden, jetzt wo ich den Neuen Anbau sehe, der über die wenigen Meter bis zu einem Meter an unsere Hausmauer heran reicht, wobei der meter zu uns gehört.
Ich will ja nicht pingelig sein und den fragilen Nachbarschaftsfrieden wieder gefährden, aber ich war letzte Woche nicht auf sowas "erdrückendes" vorbereitet und wollte erfahren, ob ich da rechtlich was geht, nachträglich, ob da schon jemand Erfahrungen gemacht hat.
Was soll ich noch sagen:
- Die maße vom Neubau sind gute 2m Höhe an der gemeinsamen Grenze, 5m lang, 4m breit und an ihrer Hauswand etwa 4m hoch.
- Der Neubau ist wie gesagt eine Gartenlaube, für Geräte, Anhänger und ihren Erdölcontainer.
- Es hat keine Fenster, geht bei ihr vorne ums Eck in den Garten, mit ihrem Wohnhaus verbunden und überdacht dabei noch ihren "Gewächshausgarten".
- Der Neubau ist so gut wie fertig, ein paar Dachziegel fehlen noch und ein paar "Fettenbretter" werden noch fest seitlich genagelt.
- Ich habe versucht im Internet die baulichen Richtlinien für Grenzbauten in Bayern zu googeln, bin aber nicht überzeugend fündig geworden.
- In Prinzip sieht es jetzt solider und sicherer aus, als das Baufällige vorher (auch was das Regenwasser angeht, dass vorher immer an unsere Hauswand spritzte und jetzt mit Dachrinne zu ihr abläuft), aber es erschlägt einen jetzt mit seiner hohen und roten Wucht.
Darf sie so nah etwas so hohes bis an die Grenze bauen oder wäre das unter bestimmten Bedingungen unzulässig bzw. zulässig, in Bayern?
Recht vielen Dank und schönen Abend. just4
kbt09 30.03.2025 21:22
Fotos und eine vermaßte Skizze können die Situation nachvollziehbar gestalten.
just4 30.03.2025 21:37
Hallo, danke. Das ist richtig und ich mache morgen ein Foto von der Situation und markiere alles Essentielle auf der Karte mit den Örtlichkeiten im Bayernatlas.
Teimo1988 30.03.2025 22:09
Meines wissen mach darf eine Grenzbebauung in Bayern 9m x 6m und 3m hoch sein.
ypg 30.03.2025 22:12
Grundsätzlich gilt in Bayern, dass Grenzbebauung bis zu 15 Meter, davon 9 zu einer Grundstücksgrenze erlaubt ist. Die Höhe sollte im Mittel - ich denke, 3 Meter sein.
So steht es irgendwo in Eurer Landesbauordnung. Definition sind die grenznahen Garagen, sollte aber auch für sonstige Nebengebäude gelten.
Eventuell ist ein Bauantrag zu stellen, dann ist es in Bayern glaube ich so, dass man den Nachbarn um Erlaubnis fragen muss und das dann ist schriftlich mit dem Bauantrag einzureichen.
Es gibt immer Einzelfälle, wo Baulasten die Regelung aus der Reihe tanzen lassen. Mich verwundert es nämlich, dass Ihr nur 1 oder 2 Meter zum Nachbarn habt, das ist eigentlich zu wenig. Also Euer Haus.
Allerdings kann es sein, dass bei Euch eine Baulast eingetragen oder sich eine andere Regelung über den Bebauungsplan findet.
Dieses alles ist uns unbekannt.
So steht es irgendwo in Eurer Landesbauordnung. Definition sind die grenznahen Garagen, sollte aber auch für sonstige Nebengebäude gelten.
Eventuell ist ein Bauantrag zu stellen, dann ist es in Bayern glaube ich so, dass man den Nachbarn um Erlaubnis fragen muss und das dann ist schriftlich mit dem Bauantrag einzureichen.
Es gibt immer Einzelfälle, wo Baulasten die Regelung aus der Reihe tanzen lassen. Mich verwundert es nämlich, dass Ihr nur 1 oder 2 Meter zum Nachbarn habt, das ist eigentlich zu wenig. Also Euer Haus.
Allerdings kann es sein, dass bei Euch eine Baulast eingetragen oder sich eine andere Regelung über den Bebauungsplan findet.
Dieses alles ist uns unbekannt.
K a t j a 30.03.2025 22:22
Ich schließe mich Yvonne an. Die Frage ist, wieso Euer Haus so nah an der Grenze stehen darf? Gibt es dafür eine eingetragene Baulast? Wenn ja, sollte die in Deinem Grundbuch stehen. Schau doch mal nach.
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