ᐅ Neuanbau durch Nachbarn an Grundstücksgrenze
Erstellt am: 30.03.2025 20:51
just4 31.03.2025 21:52
Danke für eure Perspektiven, ich werde das alles mal raussuchen und mitteilen. Danke
schubert79 01.04.2025 19:29
Warum steht euer Haus so nah an der Grenze?
hanghaus2023 02.04.2025 15:05
bist Du da sicher? MMn wird, wenn überhaupt, die Baulast im Grundbuch des Nachbarn eingetragen oder eher in einem Baulastverzeichnius der Gemeinde.
hanghaus2023 02.04.2025 15:18
Ich zitiere mal die Landesbauordnung.
"(7) 1In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt,
2.
gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m,
3.
Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.
2Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten."
Demnach ist das Vorhaben des Nachbarn legal, falls es keine weiteren Bauwerke an der Grenze gibt.
Hier mal noch die Regelung zu den Abstandsflächen.
"(5) 1Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m. 2Durch städtebauliche Satzung oder eine Satzung nach Art. 81 kann ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche zugelassen oder vorgeschrieben werden. 3Für solche Regelungen in Bebauungsplänen gilt § 33 Baugesetzbuch entsprechend."
"(7) 1In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt,
2.
gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m,
3.
Stützmauern und geschlossene Einfriedungen in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m.
2Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten."
Demnach ist das Vorhaben des Nachbarn legal, falls es keine weiteren Bauwerke an der Grenze gibt.
Hier mal noch die Regelung zu den Abstandsflächen.
"(5) 1Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m. 2Durch städtebauliche Satzung oder eine Satzung nach Art. 81 kann ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche zugelassen oder vorgeschrieben werden. 3Für solche Regelungen in Bebauungsplänen gilt § 33 Baugesetzbuch entsprechend."
just4 08.04.2025 21:32
Nabend,
also in bayern gibt es keine Baulast, wie ich hörte und da ist alles im Grundbuch vermerkt. Warum das so ist, wie es ist, weiss ich nicht. Es ist das Haus meiner Mutter und wir wohnten da in den 90ern zu miete, bis sie es 2001 kaufte. Ich war auf der Gemeinde und habe mir Grundrisse geholt, es rot markiert. An den genaue Maßen arbeite ich noch und teile sie (die obigen sind jetzt noch gar nicht so verkehrt). Jetzt gibts halt langsam streit. Sie will nach einer mündlichen Vereinbarung endlich weiterbauen und ist ja eh zu 90% fertig, aber Mutter macht jetzt einen Rückzieher wegen der Dachrinnenvereinbarung, die auf unserem Grundstück herüber reicht und stellt sich quer bzw holt sich Rechtsberatung. Der Termin ist leider erst am 17.4. und der Spengler der Nachbarin will es am Freitag fertig bauen.

also in bayern gibt es keine Baulast, wie ich hörte und da ist alles im Grundbuch vermerkt. Warum das so ist, wie es ist, weiss ich nicht. Es ist das Haus meiner Mutter und wir wohnten da in den 90ern zu miete, bis sie es 2001 kaufte. Ich war auf der Gemeinde und habe mir Grundrisse geholt, es rot markiert. An den genaue Maßen arbeite ich noch und teile sie (die obigen sind jetzt noch gar nicht so verkehrt). Jetzt gibts halt langsam streit. Sie will nach einer mündlichen Vereinbarung endlich weiterbauen und ist ja eh zu 90% fertig, aber Mutter macht jetzt einen Rückzieher wegen der Dachrinnenvereinbarung, die auf unserem Grundstück herüber reicht und stellt sich quer bzw holt sich Rechtsberatung. Der Termin ist leider erst am 17.4. und der Spengler der Nachbarin will es am Freitag fertig bauen.
ypg 08.04.2025 22:06
Wie schon gesagt hat: die Last müsste bei der Nachbarin eingetragen sein. Laut Wiki in Abteilung ll des Grundbuches.
Denn da müsste sie, also die Nachbarin, die Last mit Eurem zu nahen Bau haben. Soweit, so gut.
Da wirst Du allerdings nicht reinschauen können. Und es bedeutet im Umkehrschluss, dass sie die Grenze, wenn auch auf ihrem Grundstück, frei halten muss.
Die Regenrinne sollte schon quasi keine Rolle spielen, denn das, was sie da baut, ist meines Erachtens nicht erlaubt. Auch wenn die Landesbauordnung zitiert, die kann auch anderes bedeuten.
Sie muss sich an die Baulast halten. Genau weiß ich es natürlich nicht. Aber wenn es so ist, wie ich denke, ist ihr Schuppen illegal. Ggf hätte ihr Alter Schuppen noch Bestandsschutz gehabt, der ist aber abgerissen, sodass sie eine Genehmigung für ihren Schuppen bräuchte.
Wie geht man jetzt am besten vor?
Ich würde wohl - auch weil der Brandschutz nicht mehr eingehalten wird, auch nicht die Privatsphäre, Gesetze wohl auch nicht, mit dieser Zeichnung noch mal zum Bauamt gehen. Im Prinzip reicht das schon, was Du da gemalt hast. Die haben auch in ihrem Kataster die genauen Maße. Der Nachbarin würde ich erst einmal aus dem Weg gehen, bis Du mehr Sicherheit mit Euren Rechten hast.
Denn da müsste sie, also die Nachbarin, die Last mit Eurem zu nahen Bau haben. Soweit, so gut.
Da wirst Du allerdings nicht reinschauen können. Und es bedeutet im Umkehrschluss, dass sie die Grenze, wenn auch auf ihrem Grundstück, frei halten muss.
Die Regenrinne sollte schon quasi keine Rolle spielen, denn das, was sie da baut, ist meines Erachtens nicht erlaubt. Auch wenn die Landesbauordnung zitiert, die kann auch anderes bedeuten.
Sie muss sich an die Baulast halten. Genau weiß ich es natürlich nicht. Aber wenn es so ist, wie ich denke, ist ihr Schuppen illegal. Ggf hätte ihr Alter Schuppen noch Bestandsschutz gehabt, der ist aber abgerissen, sodass sie eine Genehmigung für ihren Schuppen bräuchte.
Wie geht man jetzt am besten vor?
Ich würde wohl - auch weil der Brandschutz nicht mehr eingehalten wird, auch nicht die Privatsphäre, Gesetze wohl auch nicht, mit dieser Zeichnung noch mal zum Bauamt gehen. Im Prinzip reicht das schon, was Du da gemalt hast. Die haben auch in ihrem Kataster die genauen Maße. Der Nachbarin würde ich erst einmal aus dem Weg gehen, bis Du mehr Sicherheit mit Euren Rechten hast.
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