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ᐅ Neuanbau durch Nachbarn an Grundstücksgrenze


Erstellt am: 30.03.25 20:51

Nice-Nofret09.04.25 09:59
Also: wenn die für den Neu-/Ersatzbau der Nachbarin ein Bauantrag gestellt wurde, dann hättet ihr doch eine Benachrichtigung von der Gemeinde bekommen mit Einsprachefrist etc.

Egal wann Rechtsanwalttermin ist. Wende Dich heute noch an die Gemeinde und kläre die Frage des Bauantrags ab und ebenso die Frage nach den Dienstbarkeiten beim Grundbuchamt.

Auch ein Rechtsanwalt benötigt die Grundbuchauszüge etc. um sich zur Sache qualifiziert äussern zu können.
ypg09.04.25 10:45
nordanney schrieb:

Eine Last wird immer im dienenden Grundstück eingetragen. Also nicht bei dem, der an die Grenze baut, sondern bei dem, der es erlaubt (dienendes Grundstück).
Genau. Die bauende Nachbarin ist dienend - nichts anderes habe ich geschrieben.
just4 schrieb:

sie ist im Recht, weil mündlich ja nichts bindendes ist und auf ihr Eigentumsrecht pocht.
Das ist ja zu überprüfen. Nur weil es mein Eigentum ist, darf ich nicht alles.
just4 schrieb:

Ich habe doch die Grundrisse von dem Bauamt unserer Gemeinde. Tut mir leid, ich verstehe nicht ganz, warum nochmal damit hingehen oder meinst du wegen dem Neu/Anbau?
Weil Du etwas erfragen sollst. Und zwar nicht den Lageplan, sondern im Gespräch die Situation.
just4 schrieb:

Warum muss sie die Grenze freihalten, Angeblich darf man doch bspw. "Gartenlauben" bis an die Grundstücksgrenze bauen und sogar 3m hoch?
Aber eventuell oder wahrscheinlich nicht, wenn Du den Nachbarn damit stark beeinträchtigst. Ansonsten wäre ja eine Baulast quasi überflüssig.
Keiner hier weiß, ob ihr einen Bebauungsplan habt. Wahrscheinlich ist es ein 34er Gebiet. Euer Haus steht dicht, dass man eine Baulast vermutet. Keiner kennt Euren damaligen Kaufvertrag, wo ggf. etwas darüber geregelt steht. Alles sind nur Vermutungen. Und das gilt von Dir als beeinträchtigte Person bzw. natürlich Deine Mutter als Eigentümerin des Grundstücks zu erfragen. Und wenn nicht beim Bauamt, wo sonst? Anwaltrechtliche Beratung ist auch ok, aber auch er muss die „Aktenlage“ einsehen, um festzustellen, was die Nachbarin darf und was nicht.
nordanney09.04.25 11:07
ypg schrieb:

Genau. Die bauende Nachbarin ist dienend - nichts anderes habe ich geschrieben.
Sorry, dann habe ich es falsch verstanden.

Mich würde mal ein Foto interessieren.
ypg09.04.25 11:35
nordanney schrieb:

Mich würde mal ein Foto interessieren.
Mich auch.
Wenn man sich den Lageplan anschaut, sieht man zwar Flurstücke, nicht aber Straße, Zuwegung etc. Das mag hier auch nicht nötig sein, aber man könnte alles irgendwie besser zuordnen. Anhand des Lageplanes habt ihr ja kaum Grundstück. Da fragt man sich ja, wie überhaupt die Eigentumsverhältnisse geregelt sind. Ggf ideell? Es ist ja doch ein sehr großes Haus auf sehr kleinem Grund und Boden.
tomtom7909.04.25 12:17
Vor allem brandschutztechnisch sehe ich es hier mittlerweile kritisch.
just409.04.25 15:52
Guten Tag allerseits und danke, dass ich hier so viele Infos bekomme.

Ich habe nochmal ein Bild mit Hauptstr, Nebenstrasse etc eingestellt.

Jetzt ist so viel zusammen gekommen und so eine lebhafte Diskussion bei einem so komplexem Thema, dass ich mir erlaube zwecks Genauigkeit nochmal nachzufragen:
Was denkt ihr, sollen wir alles für Infos zum Rechtsanwalt mitnehmen?
Sollten wir vorher noch andere Unterlagen bei der Gemeinde oder dem Bauamt einholen, ausser dem aktuellen Grundrissplan?

Wir haben keinen Bauantrag durch die Nachbarin oder Gemeinde erhalten, weil die Nachbarin nach ihren Maßen meint, dass der Bau 50m³ nicht übersteigt und man in Bayern erst eine Baugenehmigung ab 75M³ benötigt.
Kaufvertrag hat meine Mutter da, haben wir gebraucht, als wir vor einem Jahr wegen der neuen Grundsteuerberechnung machen mussten.
Ich habe zur Mutter gesagt, dass ich im Internet gelesen habe, dass mündliche Vereinbarungen unter Privatleute rechtlich bindend sein können und die Nachbarin wohl darauf im wahrsten Sinne des wortes "bauen" könnte, aber auf einer andere Seite habe ich wieder gelesen, dass Nachbarschaftsvereinbarungen wieder nicht rechtlich bindend sind.
Zwar haben Mutter und Nachbarin in meinem Beisein mündlich vereinbart, sprich: Dachrinne auf unserem Grund gegen mehrmals Hecke schneiden bei uns, aber über Maße und Dimension wurde da noch nicht geredet, wie hoch, wie bereit, wie lange.

Ich möchte ja persönlich mit der Nachbarin nochmals reden und um einen Bauaufschub bis nächsten nächsten Donnerstag bitten, bis wir nähere Infos vom Anwalt haben und auf ihr Verständnis hoffen (wofür ich denke, dass ich sie dazu bewegen kann, aber unklar ist), aber ich wüsste nicht, was wir tun könnten, wenn die Nachbarin sagt: Nein, ich bau am Freitag weiter. Ob wir dann morgen zur Gemeinde und dem dortigen bauamt gehen sollen und den Fall dort vortragen sollen, was wir ihr natürlich mitteilen würden?
Was denkt ihr?
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