ᐅ Netto Kaltmiete Mietvertrag Klausel für Immobilienkredit
Erstellt am: 27.08.20 15:14
K
kaufenzudritt
Schönen guten Tag!
Wir sind zur Zeit kurz vor dem Kauf einer Immobilie.
Aufgrund der Größe der Immobilie hatten wir zu Beginn vor, einen Teil als Einliegerwohnung zu vermieten.
Leider sind der obere Teil und der untere Teil nicht schallschutzisoliert und eine Vermietung ist quasi nur möglich an jemand der schwerhörig ist, ohne nochmal deutlich mehr Geld zu investieren, als wir gerade haben.
Da wir nicht dringend auf die Untermiete angewesen sind finanziell, war der Plan, es vorerst vielleicht nur als Ferienwohnung anzubieten und entweder später nachzurüsten, oder eben nicht.
Wäre quasi ein Bonus um bisschen Geld zusätzlich anzusparen für zukünftige Verbesserungen etc. Rücklagen haben wir aber auch so schon ins monatliche Budget unterbekommen.
Da die Immobilie aber eher am oberen Limit unseres Budgets ist, hat die Finanzberatung die potentielle Untermiete mit reingenommen, es klang jedoch immer so, als ob das nicht so wichtig sei ob und wann tatsächlich jemand einziehen würde und auch nicht kontrolliert werden würde. Generell rechnen die Banken ja immer deutlich mehr Lebenshaltungskosten, als wir reell haben, da wir insgesamt eher sparsam leben.
Im Kreditvertrag steht nun aber als Klausel NACH Auszahlung drin, dass wir eine gewisse Mindest netto Kaltmiete im Mietvertrag haben müssen.
Da die Auszahlung nicht davon betroffen ist und das auch nicht sofort nach Einzug fällig wird, fragen wir uns nun trotzdem, ob das ein Problem sein könnte.
Theoretisch könnten wir ja auch einfach jemand finden, der uns den Mietvertrag unterschreibt, wenn das alles ist, was die Bank interessiert.
Solang wir unsere Raten immer problemlos bedienen können, sollte das zumindest kein Problem werden.
Ich nehme mal an, dass es dann ein Problem werden würde, wenn wir tatsächlich unsere Raten nicht bedienen können und dann der Faktor, dass wir keinen Untermieter haben zu einer sofortigen Auflösung des Vertrags führen könnte.
Hat da irgendjemand Erfahrung mit?
Machen wir uns unnötig viel Sorgen oder sollten wir lieber doch noch nach einem anderen Kredit suchen, wo dies nicht als Klausel drin ist?
Wir sind zur Zeit kurz vor dem Kauf einer Immobilie.
Aufgrund der Größe der Immobilie hatten wir zu Beginn vor, einen Teil als Einliegerwohnung zu vermieten.
Leider sind der obere Teil und der untere Teil nicht schallschutzisoliert und eine Vermietung ist quasi nur möglich an jemand der schwerhörig ist, ohne nochmal deutlich mehr Geld zu investieren, als wir gerade haben.
Da wir nicht dringend auf die Untermiete angewesen sind finanziell, war der Plan, es vorerst vielleicht nur als Ferienwohnung anzubieten und entweder später nachzurüsten, oder eben nicht.
Wäre quasi ein Bonus um bisschen Geld zusätzlich anzusparen für zukünftige Verbesserungen etc. Rücklagen haben wir aber auch so schon ins monatliche Budget unterbekommen.
Da die Immobilie aber eher am oberen Limit unseres Budgets ist, hat die Finanzberatung die potentielle Untermiete mit reingenommen, es klang jedoch immer so, als ob das nicht so wichtig sei ob und wann tatsächlich jemand einziehen würde und auch nicht kontrolliert werden würde. Generell rechnen die Banken ja immer deutlich mehr Lebenshaltungskosten, als wir reell haben, da wir insgesamt eher sparsam leben.
Im Kreditvertrag steht nun aber als Klausel NACH Auszahlung drin, dass wir eine gewisse Mindest netto Kaltmiete im Mietvertrag haben müssen.
Da die Auszahlung nicht davon betroffen ist und das auch nicht sofort nach Einzug fällig wird, fragen wir uns nun trotzdem, ob das ein Problem sein könnte.
Theoretisch könnten wir ja auch einfach jemand finden, der uns den Mietvertrag unterschreibt, wenn das alles ist, was die Bank interessiert.
Solang wir unsere Raten immer problemlos bedienen können, sollte das zumindest kein Problem werden.
Ich nehme mal an, dass es dann ein Problem werden würde, wenn wir tatsächlich unsere Raten nicht bedienen können und dann der Faktor, dass wir keinen Untermieter haben zu einer sofortigen Auflösung des Vertrags führen könnte.
Hat da irgendjemand Erfahrung mit?
Machen wir uns unnötig viel Sorgen oder sollten wir lieber doch noch nach einem anderen Kredit suchen, wo dies nicht als Klausel drin ist?
K
kaufenzudritt27.08.20 21:37nordanney schrieb:
Ja, ist jemand
Ich würde den Vertrag an Deiner Stelle nicht unterschreiben, wenn Du ihn nicht erfüllen kannst. Wir sind da z.B. extrem pingelig (bei unseren gewerblichen Kunden) bzw. teilweise pingelig (im Privatkundengeschäft). Deshalb noch einmal: Rede mit der Bank, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Und wenn die Klausel so wie von Dir geschrieben im Vertrag steht, wirst Du bei 95% der Banken keine Auszahlung ohne Mietvertrag bekommen...Wie gesagt, unsere Finanzberaterin hat gesagt die Auszahlung sei NICHT an den Mietvertrag gebunden.
Sprich, wir müssten den Mietvertrag eben nach dem Einzug irgendwann nachliefern.
Da ich das im Vertrag anders lese, werden wir auf jedenfall morgen nochmal direkt mit dem Bearbeiter bei der Bank sprechen, der sollte es dann ja genauer wissen wie das gemeint ist.
Falls die Auszahlung an den Mietvertrag gebunden ist, ist das Thema sowieso gegessen. Wie sollen wir denn bitte schön schon nen Mieter haben, bevor wir das Haus gekauft haben...(Klar, wenn schon einer drin wohnen würde, gäbs das Problem nicht).
Vor allem, wenn die Mietwohnung erst noch renoviert werden muss.
Das kann ja bei der aktuellen Handwerker-Überlastung und Corona auch gerne mal länger dauern als es sowieso schon dauert.
Falls es andersrum ist, also der Mietvertrag erst nach der Auszahlung nachgeliefert werden muss, dann ist das Problem natürlich auch nicht aus der Welt.
Aber es wäre schön, wenn sie mir beantworten könnten, wie die Bank tatsächlich mit uns vorgehen würde, wenn wir keinen Mietvertrag nachliefern könnten, nach sagen wir einem halben Jahr, oder einem Jahr.
Kann ja auch beim besten Willen sein, dass es einfach nicht klappt.
Das Haus liegt wie gesagt etwas draußen aufm Land, da stehn die Mieter nun mal nicht immer Schlange.
In dem Haus, in dem wir zur Zeit zur Miete wohnen, haben wir auch immer untervermietet und das hat auch schon mal ein halbes Jahr gedauert, da nen Nachmieter zu finden.
Wenn wir trotzdem verlässlich unsere Raten zahlen würden, würden sie dann trotzdem nur aufgrund des fehlenden Mietvertrages den Immobilienkredit kündigen?
Hierfür bedarf es auch keines "Branchen-Fachmanns" (nicht gendergerecht - sorry), sondern einfachster Lesekenntnisse. Die Bank kann den Vertrag kündigen - ob sie es wirklich macht, kann dir hier keiner sagen, da hier wohl niemand in "deiner" Bank arbeitet...
Aus juristischer Sicht wäre aber tatsächlich interessant, ob irgendwo im Vertrag noch erwas anderes zu diesem Thema steht?! Normalerweise würde nämlich niemand einen derartigen Vertrag mit einer solch einseitigen Klausel unterschreiben bzw. man müsste zwingend eine Öffnungsklausel fordern.
Greets
ZW
Aus juristischer Sicht wäre aber tatsächlich interessant, ob irgendwo im Vertrag noch erwas anderes zu diesem Thema steht?! Normalerweise würde nämlich niemand einen derartigen Vertrag mit einer solch einseitigen Klausel unterschreiben bzw. man müsste zwingend eine Öffnungsklausel fordern.
Greets
ZW
K
kaufenzudritt27.08.20 22:48Zauberwesen schrieb:
Hierfür bedarf es auch keines "Branchen-Fachmanns" (nicht gendergerecht - sorry), sondern einfachster Lesekenntnisse. Die Bank kann den Vertrag kündigen - ob sie es wirklich macht, kann dir hier keiner sagen, da hier wohl niemand in "deiner" Bank arbeitet...
Aus juristischer Sicht wäre aber tatsächlich interessant, ob irgendwo im Vertrag noch erwas anderes zu diesem Thema steht?! Normalerweise würde nämlich niemand einen derartigen Vertrag mit einer solch einseitigen Klausel unterschreiben bzw. man müsste zwingend eine Öffnungsklausel fordern.
Greets
ZWAlso direkt bei der Klausel steht nichts. Also nichts derartiges, dass "wenn kein Mietvertrag vorgelegt wird, dann passiert xy".
Ich lese es als Auszahlungsbedingung und ich geh eben davon aus, dass sie da quasi einfach kulant sind, was den Zeitpunkt angeht, zu dem man das vorlegen soll, aber juristisch schon abgesichert sind, da es als Auszahlungsbedingung formuliert ist.
Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das bei einer grossen Bank nicht juristisch wasserdicht ist, aber ich frag einfach nochmal nach.
Generell kommt um die Uhrzeit im Internet ja doch eher nichts mehr raus, womit man direkt was anfangen kann...
N
nordanney27.08.20 22:51kaufenzudritt schrieb:
Wie gesagt, unsere Finanzberaterin hat gesagt die Auszahlung sei NICHT an den Mietvertrag gebunden.
Sprich, wir müssten den Mietvertrag eben nach dem Einzug irgendwann nachliefern.Du hast aber den Text aus dem Vertrag eingestellt. Den kann man nicht interpretieren! Und die Beraterin hat nach Vertragsabschluss ihre Provision verdient und wart nie wieder gesehen. Oder sagt bei Auszahlung dann „Oh, tut mir unendlich leid, aber ich habe es anders verstanden“. Hilft Euch also nicht.kaufenzudritt schrieb:
Aber es wäre schön, wenn sie mir beantworten könnten, wie die Bank tatsächlich mit uns vorgehen würde, wenn wir keinen Mietvertrag nachliefern könnten, nach sagen wir einem halben Jahr, oder einem Jahr.Auch das kann nur Dein Vertragspartner sagen, also die Bank. Das Wort Deiner Beraterin verliert immer gegen schriftliche Verträge mit Deinem Vertragspartner.kaufenzudritt schrieb:
Wenn wir trotzdem verlässlich unsere Raten zahlen würden, würden sie dann trotzdem nur aufgrund des fehlenden Mietvertrages den Immobilienkredit kündigen?Frag Deine Bank! Drittes Mal dieselbe Antwort auf das dritte Mal fragen.N
nordanney27.08.20 22:57kaufenzudritt schrieb:
Also nichts derartiges, dass "wenn kein Mietvertrag vorgelegt wird, dann passiert xy".Doch, es steht Auszahlungsbedingung. Klassisch Wenn Dann. Wenn kein MV dann keine Auszahlung. Digitale Entscheidung. kaufenzudritt schrieb:
ich geh eben davon aus, dass sie da quasi einfach kulant sind,Manchen Bauherren hat ein „Ich gehe davon aus“ schon in den Ruin getrieben. Geh nur davon aus, dass Verträge erfüllt werden. Das erwartest Du auch von Deiner Bank.Und übrigens ist eine Vermietung vor Fertigstellung ganz normal. Das ist kein juristischer Fallstrick. Genauso normal, wie Bauträger ihre Wohnungen und Häuser auch verkaufen, lange bevor sie gebaut sind.
K
kaufenzudritt27.08.20 23:04nordanney schrieb:
Doch, es steht Auszahlungsbedingung. Klassisch Wenn Dann. Wenn kein MV dann keine Auszahlung. Digitale Entscheidung.
Manchen Bauherren hat ein „Ich gehe davon aus“ schon in den Ruin getrieben. Geh nur davon aus, dass Verträge erfüllt werden. Das erwartest Du auch von Deiner Bank.
Und übrigens ist eine Vermietung vor Fertigstellung ganz normal. Das ist kein juristischer Fallstrick. Genauso normal, wie Bauträger ihre Wohnungen und Häuser auch verkaufen, lange bevor sie gebaut sind.jaja, ist schon angekommen. Wir telefonieren morgen früh mit der Bank direkt, hab ich ja schon gesagt.
Aber wenn man erst Abends so eine böse Überraschung bekommt, ist ja wohl verständlich, dass man da hofft eine Vorabeinschätzung der Lage zu bekommen.
Irgendwann muss man ja dann auch doch schlafen gehn...
Erstaunt mich aber doch, dass man Wohnungen vermietet, bevor sie fertig sind.
Ich würd als Mieter nie im Leben auf die Idee zu kommen "die Katze im Sack" zu mieten.
"Ja, das sieht jetzt alles aus wie Schrott, aber das wird ganz schick. können sie mir ruhig glauben. Bitte einmal hier unterschreiben".
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