ᐅ Netto Kaltmiete Mietvertrag Klausel für Immobilienkredit
Erstellt am: 27.08.20 15:14
K
kaufenzudritt
Schönen guten Tag!
Wir sind zur Zeit kurz vor dem Kauf einer Immobilie.
Aufgrund der Größe der Immobilie hatten wir zu Beginn vor, einen Teil als Einliegerwohnung zu vermieten.
Leider sind der obere Teil und der untere Teil nicht schallschutzisoliert und eine Vermietung ist quasi nur möglich an jemand der schwerhörig ist, ohne nochmal deutlich mehr Geld zu investieren, als wir gerade haben.
Da wir nicht dringend auf die Untermiete angewesen sind finanziell, war der Plan, es vorerst vielleicht nur als Ferienwohnung anzubieten und entweder später nachzurüsten, oder eben nicht.
Wäre quasi ein Bonus um bisschen Geld zusätzlich anzusparen für zukünftige Verbesserungen etc. Rücklagen haben wir aber auch so schon ins monatliche Budget unterbekommen.
Da die Immobilie aber eher am oberen Limit unseres Budgets ist, hat die Finanzberatung die potentielle Untermiete mit reingenommen, es klang jedoch immer so, als ob das nicht so wichtig sei ob und wann tatsächlich jemand einziehen würde und auch nicht kontrolliert werden würde. Generell rechnen die Banken ja immer deutlich mehr Lebenshaltungskosten, als wir reell haben, da wir insgesamt eher sparsam leben.
Im Kreditvertrag steht nun aber als Klausel NACH Auszahlung drin, dass wir eine gewisse Mindest netto Kaltmiete im Mietvertrag haben müssen.
Da die Auszahlung nicht davon betroffen ist und das auch nicht sofort nach Einzug fällig wird, fragen wir uns nun trotzdem, ob das ein Problem sein könnte.
Theoretisch könnten wir ja auch einfach jemand finden, der uns den Mietvertrag unterschreibt, wenn das alles ist, was die Bank interessiert.
Solang wir unsere Raten immer problemlos bedienen können, sollte das zumindest kein Problem werden.
Ich nehme mal an, dass es dann ein Problem werden würde, wenn wir tatsächlich unsere Raten nicht bedienen können und dann der Faktor, dass wir keinen Untermieter haben zu einer sofortigen Auflösung des Vertrags führen könnte.
Hat da irgendjemand Erfahrung mit?
Machen wir uns unnötig viel Sorgen oder sollten wir lieber doch noch nach einem anderen Kredit suchen, wo dies nicht als Klausel drin ist?
Wir sind zur Zeit kurz vor dem Kauf einer Immobilie.
Aufgrund der Größe der Immobilie hatten wir zu Beginn vor, einen Teil als Einliegerwohnung zu vermieten.
Leider sind der obere Teil und der untere Teil nicht schallschutzisoliert und eine Vermietung ist quasi nur möglich an jemand der schwerhörig ist, ohne nochmal deutlich mehr Geld zu investieren, als wir gerade haben.
Da wir nicht dringend auf die Untermiete angewesen sind finanziell, war der Plan, es vorerst vielleicht nur als Ferienwohnung anzubieten und entweder später nachzurüsten, oder eben nicht.
Wäre quasi ein Bonus um bisschen Geld zusätzlich anzusparen für zukünftige Verbesserungen etc. Rücklagen haben wir aber auch so schon ins monatliche Budget unterbekommen.
Da die Immobilie aber eher am oberen Limit unseres Budgets ist, hat die Finanzberatung die potentielle Untermiete mit reingenommen, es klang jedoch immer so, als ob das nicht so wichtig sei ob und wann tatsächlich jemand einziehen würde und auch nicht kontrolliert werden würde. Generell rechnen die Banken ja immer deutlich mehr Lebenshaltungskosten, als wir reell haben, da wir insgesamt eher sparsam leben.
Im Kreditvertrag steht nun aber als Klausel NACH Auszahlung drin, dass wir eine gewisse Mindest netto Kaltmiete im Mietvertrag haben müssen.
Da die Auszahlung nicht davon betroffen ist und das auch nicht sofort nach Einzug fällig wird, fragen wir uns nun trotzdem, ob das ein Problem sein könnte.
Theoretisch könnten wir ja auch einfach jemand finden, der uns den Mietvertrag unterschreibt, wenn das alles ist, was die Bank interessiert.
Solang wir unsere Raten immer problemlos bedienen können, sollte das zumindest kein Problem werden.
Ich nehme mal an, dass es dann ein Problem werden würde, wenn wir tatsächlich unsere Raten nicht bedienen können und dann der Faktor, dass wir keinen Untermieter haben zu einer sofortigen Auflösung des Vertrags führen könnte.
Hat da irgendjemand Erfahrung mit?
Machen wir uns unnötig viel Sorgen oder sollten wir lieber doch noch nach einem anderen Kredit suchen, wo dies nicht als Klausel drin ist?
K
kaufenzudritt27.08.20 16:21Ja, wie gesagt, die Finanzberaterin hat sich da reichlich schwammig ausgedrückt und im Kreditvertrag steht da keine Zeit drin, bis zu der wir den Mietvertrag nachliefern müssen.
Genaugenommen steht das schon drin, unter "Ergänzende Vereinbarungen":
"Auszahlungsrelevante Auflagen - Der Mietvertrag zum Beleihungsobjekt mit einer Nettokaltmiete von min. xy EUR pro Monat ist vorzulegen".
So wie ich das lese, müssten sie also gar nicht erst auszahlen, wenn kein Mietvertrag vorliegt.
Laut unserer Beraterin ist die Bedingung NICHT an die Auszahlung geknüpft, ich nehm also an die Bank hat da Spielraum, ist aber vertraglich damit abgesichert.
Ich fürchte das war einfach schlecht kommuniziert, vermutlich von beiden Seiten, weil wir nicht ganz klar gesagt haben, dass es auch sein kann, dass wir gar keinen Mieter finden, von der Beratung, weil es da so klang, als ob das auch nach der Auszahlung niemanden bei der Bank mehr interessiert.
Wie gesagt, war für uns auch nicht so wichtig, weil wir nicht auf die Miete angewiesen wären.
Aber nochmal ganz blöd gefragt...sollen wir die Beraterin da nachfühlen lassen, oder sollen wir das selber übernehmen...?
Genaugenommen steht das schon drin, unter "Ergänzende Vereinbarungen":
"Auszahlungsrelevante Auflagen - Der Mietvertrag zum Beleihungsobjekt mit einer Nettokaltmiete von min. xy EUR pro Monat ist vorzulegen".
So wie ich das lese, müssten sie also gar nicht erst auszahlen, wenn kein Mietvertrag vorliegt.
Laut unserer Beraterin ist die Bedingung NICHT an die Auszahlung geknüpft, ich nehm also an die Bank hat da Spielraum, ist aber vertraglich damit abgesichert.
Ich fürchte das war einfach schlecht kommuniziert, vermutlich von beiden Seiten, weil wir nicht ganz klar gesagt haben, dass es auch sein kann, dass wir gar keinen Mieter finden, von der Beratung, weil es da so klang, als ob das auch nach der Auszahlung niemanden bei der Bank mehr interessiert.
Wie gesagt, war für uns auch nicht so wichtig, weil wir nicht auf die Miete angewiesen wären.
Aber nochmal ganz blöd gefragt...sollen wir die Beraterin da nachfühlen lassen, oder sollen wir das selber übernehmen...?
Ähem, hast Du nicht eben behauptet, die Auflage gelte nach Auszahlung? Das wäre aber für mich das Gegenteil von auszahlungsrelevant.
Wenn im Vertrag nichts Bindendes drinsteht, wäre ich entspannt, sonst siehe @nordanney So wie ich das lese - und da ist es auch egal, was die Bank sagt - gibt es aber kein Geld ohne Mietvertrag.
Wenn im Vertrag nichts Bindendes drinsteht, wäre ich entspannt, sonst siehe @nordanney So wie ich das lese - und da ist es auch egal, was die Bank sagt - gibt es aber kein Geld ohne Mietvertrag.
K
kaufenzudritt27.08.20 16:26So hat uns das die Finanzberaterin erklärt. Das sei eben nur eine "softe" bedingung. Ich lese den O-Ton im Vertrag anders, aber ich kenn mich da auch nicht aus, und letzten Endes kanns ja schon sein, dass das eher so eine pro-Forma Klausel ist, die in der Regel keine Konsequenzen hat.
Letzten Endes ärgere ich mich jetzt auf jedenfall tierisch über die mangelhafte Kommunikation von beiden Seiten. Wir haben offenbar nicht klar genug gemacht, dass für uns die Vermietung nur eine Option ist und die Beraterin hat uns immer gesagt, das sei nicht relevant...
Letzten Endes ärgere ich mich jetzt auf jedenfall tierisch über die mangelhafte Kommunikation von beiden Seiten. Wir haben offenbar nicht klar genug gemacht, dass für uns die Vermietung nur eine Option ist und die Beraterin hat uns immer gesagt, das sei nicht relevant...
T
T_im_Norden27.08.20 16:37Das einzig relevante ist das was im Vertrag steht.
Und da ist klar formuliert das Ihr einen Mietvertrag braucht, sonst muß die Bank nicht auszahlen.
Und da ist klar formuliert das Ihr einen Mietvertrag braucht, sonst muß die Bank nicht auszahlen.
B
BackSteinGotik27.08.20 19:02kaufenzudritt schrieb:
So hat uns das die Finanzberaterin erklärt. Das sei eben nur eine "softe" bedingung. Ich lese den O-Ton im Vertrag anders, aber ich kenn mich da auch nicht aus, und letzten Endes kanns ja schon sein, dass das eher so eine pro-Forma Klausel ist, die in der Regel keine Konsequenzen hat.
Letzten Endes ärgere ich mich jetzt auf jedenfall tierisch über die mangelhafte Kommunikation von beiden Seiten. Wir haben offenbar nicht klar genug gemacht, dass für uns die Vermietung nur eine Option ist und die Beraterin hat uns immer gesagt, das sei nicht relevant...Die Beraterin "sagt" - du liest den real existierenden & zu unterschreibenden Vertrag. Was hat wohl mehr Belang? Pro-forma, in der Regel keine Konsequenzen, etc. - wenn es der Bank egal wäre, stünde dort keine Klausel. Da du diese Vermietung nur als vage Option siehst, bleibt dir nichts anderes übrig als Nachverhandeln oder evtl. die Konsequenzen durch die Bank zu tragen..
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