Nachteil einer Baulast in unserem konkreten Fall?

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Winniefred

Winniefred

Soweit auch ich weiß, ist es so, dass ein anderer nachfolgender Nachbar diese Garage dann nicht mehr hinnehmen muss, selbst wenn du dich mit dem aktuellen Nachbarn einigst - ich bin da aber kein Experte. Unsere Garage steht teilweise auf dem Grundstück der Nachbarn und dafür haben sie ein Stück von unserem Grundstück zur Nutzung bekommen damals; diese Vereinbarung wurde zwischen dem Vorbesitzer unseres Hauses und den aktuellen Nachbarn geschlossen. Wir haben das so übernommen und auch so belassen, aber wir hätten die Vereinbarung auch auflösen können. Sollten drüben aber mal die Besitzer wechseln, könnten die darauf bestehen, diese Vereinbarung rückgängig zu machen. Dann müssten wir die Garage rückbauen und sie müssten uns unser Gartenstück wiedergeben. Es ist bei uns aber keine Baulast eingetragen, lediglich im Kaufvertrag war ein Hinweis auf diese Sache gegeben.
Ähnlich verhält es sich auch mit Bäumen, die unzulässig groß sind und zu nah am Zaun stehen. Auch hier kann ein neuer Nachbar verlangen, dass der Baum entfernt wird. ZB haben unsere Nachbarn eine riesige Thuja (so hoch wie unser Haus und wir haben 2 OG´s), die fast direkt an der Grenze steht. Wir hätten deren Fällung verlangen können in einer bestimmten Frist (haben wir nicht gemacht und haben wir auch nicht vor).

Ich finde, das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, zu dem man sich beraten sollte. Sollte es wirklich so zutreffen, dann würde ich an eurer Stelle die Garage einfach direkt korrekt bauen und somit etwaigem Ärger in der Zukunft aus dem Weg gehen.
 
E

Escroda

ich bin da aber kein Experte
Wie kommst Du dann zu deinen Behauptungen?
dass ein anderer nachfolgender Nachbar diese Garage dann nicht mehr hinnehmen muss
Worauf bezieht sich diese Aussage? Worauf bezieht sich das "dann"? Was soll der Nachbar denn machen können?
aber wir hätten die Vereinbarung auch auflösen können.
Sollte die Vereinbarung schriftlich vorliegen - immerhin gibt es einen Hinweis im Kaufvertrag - oder sollte es Zeugen geben, wäre das ohne Weiteres nicht möglich.
Dann müssten wir die Garage rückbauen
Das ist sehr unwahrscheinlich. Rückbauansprüche müssen üblicherweise sehr zeitnah geltend gemacht werden.
Ähnlich verhält es sich auch mit Bäumen, die unzulässig groß sind
Ein Baum kann nicht unzulässig groß sein.
Auch hier kann ein neuer Nachbar verlangen, dass der Baum entfernt wird.
Nein, jedenfalls nicht in NRW. Von welchem Bundesland sprichst Du und auf welcher Gesetzesgrundlage soll dieses Recht beruhen?
Ich finde, das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor, zu dem man sich beraten sollte. Sollte es wirklich so zutreffen ...
Wovon sprichst Du? Welchen Faktor meinst Du? Was sollte worauf zutreffen?
 
Winniefred

Winniefred

Ich bin kein Experte, darauf habe ich hingewiesen. Ich gebe das wieder, was mir beim Kauf unseres Hauses gesagt wurde. Im Übrigen wäre es mir neu, dass man hier nur noch antworten darf, wenn man ein Experte ist. Wer eine rechtssichere Beratung will, muss zum Anwalt oä gehen.

Aber bitte entschuldige mein Dasein.
 
E

Escroda

Im Übrigen wäre es mir neu, dass man hier nur noch antworten darf, wenn man ein Experte ist.
Du hast ja gar nicht geantwortet. Auf keine Frage des TE bist Du eingegangen. Stattdessen wirft dein Beitrag viele Fragen auf, die Du auch nicht beantwortest.

Im Übrigen habe ich Dir das Antworten nicht verboten sondern lediglich versucht herauszufinden, was Du dem TE oder dem Forum mitteilen wolltest.
 
M

Matthew03

Ehrlich gesagt verstehe ich ebenfalls nicht, warum oftmals TE durch mehrere subjektive Meinungen, Hörensagen, Halbwissen o.ä. verunsichert werden obwohl der ausgewiesene Fachmann/Experte doch alles schlüssig und vor allem verlässlich dargestellt hat.
@Escroda ist Vermessungsingenieur, es ist einfach genial, dass man hier ohne großen Aufwand , dazu kostenlos, Fragen von ihm so konkret und ausführlich, immer mit Quellen und Paragraphen belegt, erhalten kann...
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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