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ᐅ Nachbar Erdung und Drainage auf unserem Grundstück


Erstellt am: 22.09.22 06:31

nasentier22.09.22 06:31
Hallo,

ich weiß nicht, ob das Thema an der Stelle hier richtig ist, aber vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.

Wir bauen gerade neu und der Nachbar neben uns auch. Ihm wurde eine unterkellerte Garage auf der Grenze zu uns genehmigt.

Bisher ist sein Fundament fertig und die Kellerwände gegossen.

Nun hat er außenherum Ringerder und Drainage auf unserem Grundstück in der Erde verlegt ca 50-100cm rein auf 8 Meter Länge. Die Garage ist als WU Keller gebaut, da er in den Keller seinen Technikraum baut. Ich habe jetzt gelesen, dass eine Erdung für ihn Pflicht ist.
Hat jemand einen ähnlichen Fall gehabt und kann berichten?

(Ich möchte bitte keine Fragen bzgl "was stört dich das" o.ä., da der Nachbar sehr dreist ist und einfach eine große Baugrube bei uns errichtet hat ohne Genehmigung, einfach den Baustrom nutzt etc, Anwaltsschreiben ist raus, anders geht es einfach nicht.)

Viel Glück
Nasentier
Benutzer 100122.09.22 06:36
Dein Nachbar darf weder den Technikraum dierekt an die Grenze, noch die ringerder oder Drainage auf deinem Grundstück verlegen.

Das er das so genemigt bekommen hat bezweifle ich sehr stark.
nasentier22.09.22 06:37
Leider wurde der Technikraum tatsächlich so genehmigt laut LRA.
Sein Fundament von der Garage schaut auch 20 cm zu uns rüber.
Benutzer 100122.09.22 06:40
Hast du es gesehen, Oder sagt er das? Auch eine uberbauung ist nicht zulässig. Lass dich bitte nicht veräppeln.
nasentier22.09.22 06:41
Ich habe selbst beim lra nachgefragt, weil ich es nicht glauben konnte. Macht es Sinn sich an eine höhere Baubehörde zu wenden?
SoL22.09.22 07:09
Wer genehmigt denn bitte so etwas?
Was war die Begründung des Amtes?
Wenn sich in den letzten 24 Stunden nicht unsere Republik geändert hat, hat das Amt kein Recht auf Enteignung (was das de facto ist).

Soll er halt auf der Grenze bauen, aber Fundament, Erdung, Whatsoever gehören auf SEIN Eigentum.

Nachtrag: Es kann sein, dass das Amt das genehmigt hat. Das bedeutet aber nicht, dass er das ohne Deine Zustimmung bauen darf. Ich vermute, er hat sich die Genehmigung geholt und gesagt, ihr wärt einverstanden (braucht eigentlich etwas Schriftliches). Ohne Euer Einverständnis ist er rückbaupflichtig. Laienmeinung...
lragaragefundamenttechnikraumringerderdrainagegrundstückkellererdunggenehmigung