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rudiherbert
Hallo.
Als einer von 5 Eigentümer interessiert mich, ob unsere Hausverwaltung die Pläne (Bau ist erst 3 Jahre alt) vom Bauträger (schlüsselfertiger Bau/Verkauf) vorliegen haben muß.
Nicht, dass nach Ablauf der Gewährleistung bzw. wenn es den BT nicht mehr geben sollte, die Pläne nicht vorliegen (für evtl. Umbauten, Reparaturen etc.).
Ich meine die Baupläne wie "tragende Mauern", Leitungsnetz, Statik etc.
Dankeschön
Als einer von 5 Eigentümer interessiert mich, ob unsere Hausverwaltung die Pläne (Bau ist erst 3 Jahre alt) vom Bauträger (schlüsselfertiger Bau/Verkauf) vorliegen haben muß.
Nicht, dass nach Ablauf der Gewährleistung bzw. wenn es den BT nicht mehr geben sollte, die Pläne nicht vorliegen (für evtl. Umbauten, Reparaturen etc.).
Ich meine die Baupläne wie "tragende Mauern", Leitungsnetz, Statik etc.
Dankeschön