Muss Handwerker auf Wartungsfugen aufmerksam machen?

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bauenmk2020

bauenmk2020

Hallo,

wir haben einen Handwerker bzw. Bauunternehmer für Arbeiten an einem Garagen-Flachdach beauftragt. Der Wandanschluss wurde mit einem Polymerkleber an die Hauswand (Garage steht unmittelbar an Haus an) geklebt. Die Fuge an der Oberseite mit neutralvernetztem Silikon abgedichtet. Bauausführung wurde leider nicht detailliert besprochen. Dass es sich hier um eine Wartungsfuge handelt wurde erst deutlich als ich nachgefragt hatte ob "tatsächlich Silikon im Außenbereich" verwendet wurde.
Da ich eigentlich nicht vor habe regelmäßig nach der Fuge zu schauen frage ich mich ob mich der Handwerker hätte vorher informieren müssen ("Wartungsfugen-Klausel")?
 
H

hampshire

Nee, hätte er nicht von sich aus ansprechen müssen.
Sind noch mehr „Probleme“ mit diesem Handwerker aufgetaucht?
 
bauenmk2020

bauenmk2020

Nunja, Probleme nicht wirklich - jedenfalls merke ich jetzt nach dem Bau der Garage, dass man besser manche Ausführungsdetails genauer festlegen sollte.
Ich prüfe nur ob ich diese Silikonfuge nicht eigenmächtig besser ausführen kann z.b. Kompriband etc. Aber das geht Richtung "Wandanschluss". Kennt sich da wer aus?
 
tomtom79

tomtom79

Also Silikon als Abdichtung ist doch nicht zulässig, bei der Garage hatte er den Putz über das atika Blech führen müssen vor allem als Fachmann.

Aber ich habe es auch so ähnlich gemacht aber mit einem Schwarzen Teer der klebt und sich bewegt oder wie das hieß.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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