Z
Zaba12
..und ich bin im KorridorJa, so ist es wohl. Uns betrifft es ohnehin nicht, wir haben 2017 gekauft.
Danke für den Artikel
..und ich bin im KorridorJa, so ist es wohl. Uns betrifft es ohnehin nicht, wir haben 2017 gekauft.
- Der Grund für eine Eintragung im Grundbuch darf erst nach dem 01.01.2018 liegen, zum Beispiel "wegen Kaufvertrag vom 02.01.2018" oder "wegen Auflassungsvormerkung vom 01.02.2018".
Das ist ja tatsächlich seltsam. Es wurde doch überall gesagt, dass das Datum des Bauantrags oder der Unterschrift unter dem Vertrag mit nem Bauunternehmen oder so? Das Grundstück kann ja schließlich auch schon lange in eigenem Besitz seinMan kann jetzt den Antrag fertigstellen und die Nachweise Hochladen. Was mich allerdings verwundert ist, dass man nirgends den Bauantrag hochladen kann (Nachweis Neubau). Man kann nur den Grundbuchauszug hochladen. Da darf aber nichts von vor 2018 drin stehen. Grundstück ist aber natürlich schon vor der Baugenehmigung gekauft und entsprechend mit einer Auflassung von vor 2018 versehen. Kann ich mir jetzt nicht erklären