Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Y

ypg

ie schaut es noch mal damit aus, wenn man seine einzige vorhandene (kleinere) Wohnung zur Teilfinanzierung verkauft und später zum Tag der Baugenehmigung des neuen Hauses, dann keine Immobilie mehr besitzt. Wird das gefördert?
Also könnte, rein theoretisch, jeder, der sein Haus vor dem 01.01.2018 gekauft hat, dieses verkaufen und erneut kaufen, um in die Förderung zu gelangen?
Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein..

1.Quelle:
die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben,...
2.Quelle:
für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie.
3.Quelle
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Dabei ersetzt der zweite Satz natürlich nicht den ersten, sondern ergänzt ihn nur.

Schaltet schon wieder das Dollarzeichen das Hirn aus?

Sorry, aber die Voraussetzungen sind doch ganz klar und eindeutig geschrieben.
Jedem Betroffenen ist es gegönnt, KfW zu beantragen. Aber was hier diskutiert wird: Verkauf, um wieder zu kaufen, demonstriert mit Sicherheit keine Intelligenz. Mal von den Nebenkosten ganz abgesehen die bei Verkauf, Umzug, Zwischenmiete, Kauf und wiederholter Umzug entstehen würden.
 
face26

face26

Sorry, aber die Voraussetzungen sind doch ganz klar und eindeutig geschrieben.
Jedem Betroffenen ist es gegönnt, KfW zu beantragen. Aber was hier diskutiert wird: Verkauf, um wieder zu kaufen, demonstriert mit Sicherheit keine Intelligenz. Mal von den Nebenkosten ganz abgesehen die bei Verkauf, Umzug, Zwischenmiete, Kauf und wiederholter Umzug entstehen würden.

Naja ...

Quellen:

„Es gilt Ihre Situation an dem Tag, an dem Sie für Ihr neues Zuhause den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben.“

.... ich habe Eigenheimzulage schon erhalten...


„Ja, auch dann können Sie das Baukindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie die mit der Eigenheimzulage geförderte Wohnimmobilie inzwischen wieder verkauft haben.“

Und noch einige andere Aussagen so wie zum Beispiel schon welche direkt nachgefragt haben bei der KfW.


Mag jeder selber beurteilen in welchen Konstellationen das Sinn macht und wann nicht.
IMHO ist das aber nicht hirnrissig drüber nachzudenken und Konstellationen durch zu spielen. Vor allem wenn man die Immobilie vielleicht so oder so verkaufen will...
 
C

Caspar2020

Quelle KFW:

"Kann ich Baukindergeld beantragen, wenn wir schon eine Wohnimmobilie haben?
Nein, wir fördern Sie nur, wenn Ihr neues Zuhause am Tag, an dem Sie den Kaufvertrag unterschreiben oder die Baugenehmigung erhalten, Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. Eine Ferienwohnung bzw. Ferienhaus zählt nicht dazu."

Und wie @face26 schon sagte. Der Hinweis ist bezüglich der Eigenheimzulage ist auch bei der KfW Webseite zu lesen.

Mag jeder selber beurteilen in welchen Konstellationen das Sinn macht und wann nicht.
IMHO ist das aber nicht hirnrissig drüber nachzudenken und Konstellationen durch zu spielen. Vor allem wenn man die Immobilie vielleicht so oder so verkaufen will...
Zumindest sehe ich durchaus ein par Konstellationen wo es Sinn machen können (studentenbude mal gekauft, oder ne Wohnung geerbt).

Wenn allerdings das einzige Eigentum die zur Zeit bewohnte Immobilie ist, dann ist das schon ein ziemlicher Spagat den man aufs Tapet legen muss
 
S

Spunk

Mag jeder selber beurteilen in welchen Konstellationen das Sinn ergibt und wann nicht.
IMHO ist das aber nicht hirnrissig drüber nachzudenken und Konstellationen durch zu spielen. Vor allem wenn man die Immobilie vielleicht so oder so verkaufen will...
Wenn es ranpasst, why Not? Subventionen sind zum Abgreifen da.

Und wenn man in der Familie ohne GrErwSt rumreicht, VK hoch ansetzen, weil die Abschreibung (2% p.a.) auch unter den steuerbaren Gewinn fällt, wenn man innerhalb der 10-Jahren Spekulatius-Frist verkauft.
Also vorher über die Tücken des Steuerrechts schlau machen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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