Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Zaba12

Wie ist es denn, wenn man den Vertrag mit dem GU vor dem 30.06. abgeschlossen hat?
Notartermin Grundstück war danach, Baubeginn ca 11/2018?
Auch hier zählt das Datum der Baugenehmigung. Kaufvertrag bezieht sich nur auf Bestand.

Interessant wäre aber die Frage:

Kann ein Bauträger eigentlich Baugenehmigungen ohne Kaufvertrag eines Bauherren auf sich beantragen? Also auf Vorrat, damit der Bau/Kaufprozess schneller geht?
 
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Alex85

Kann ein Bauträger eigentlich Baugenehmigungen ohne Kaufvertrag eines Bauherren auf sich beantragen? Also auf Vorrat, damit der Bau/Kaufprozess schneller geht?
Der Bauträger bleibt ja Bauherr, also ist das "für sich" doch klar.
Zudem, rein formell, kann Jeder für jedes Grundstück nen Bauantrag stellen. Ist also eh wurscht.
 
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Zaba12

Der Bauträger bleibt ja Bauherr, also ist das "für sich" doch klar.
Zudem, rein formell, kann Jeder für jedes Grundstück nen Bauantrag stellen. Ist also eh wurscht.
Heißt dann aber auch, wenn die Baugenehmigung beim Bauträger vor dem 30.06.18 oder noch schlimmer vor dem 01.01.18 „genehmigt“ in der Schublade liegt, gibt es weder Baukindergeld noch Eigenheimzulage.

Schön blöd, wenn man theoretisch alle Voraussetzungen erfüllt, aber eine Baugenehmigung für das Flurstück wie oben beschrieben schon vorliegt.

Oder gilt beim Bauträger der notariellen Kaufvertrag? Ich glaube nicht!
 
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Zaba12

Heißt dann aber auch, wenn die Baugenehmigung beim Bauträger vor dem 30.06.18 oder noch schlimmer vor dem 01.01.18 „genehmigt“ in der Schublade liegt, gibt es weder Baukindergeld noch Eigenheimzulage.

Schön blöd, wenn man theoretisch alle Voraussetzungen erfüllt, aber eine Baugenehmigung für das Flurstück wie oben beschrieben schon vorliegt.

Oder gilt beim Bauträger der notariellen Kaufvertrag? Ich glaube nicht!
Interessant ist auch, das vererbte oder verschenkte Immobilien aus der Förderung rausfallen. Ich gehen mal davon aus, das sich das Baukindergeld gleich verhalten wird!

Meine Vermutung ist, dass die Förderrichtlinie des Baukindergelds fertig als Entwurf in der Schublade des Bundes liegt und die bayrische Förderung einfach abgekupfert hat.

Spannend denn es ist die erste fertige und aktuellste Förderrichtlinie.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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