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Zumindest wurden hinsichtlich der zwischenzeitlich relevanten Flächenbegrenzung genug "Ratschläge" gegeben, die eine gewisse Bereitschaft signalisieren. Nicht umsonst habe ich das damals schon angemerkt (und wurde fast beschimpft).
Zumindest wurden hinsichtlich der zwischenzeitlich relevanten Flächenbegrenzung genug "Ratschläge" gegeben, die eine gewisse Bereitschaft signalisieren. Nicht umsonst habe ich das damals schon angemerkt (und wurde fast beschimpft).
Beamte oder die Öffentliche Verwaltung sind ja manchmal etwas behäbig beim einführen von neuem Verordnungen; aber das dauert nicht lang; und das geht zur Sache. Wir reden ja nicht von Peanuts wie bei werbekosten Optimierung. Und gerade in Bayern wo ja das doppelte auf dem Spiel steht....
Bei selbstgenutzen Eigentum aus der Vergangenheit ist das übrigens recht einfach. Abgleich der melderegister Adressen-Historie mit dem Grundbuchämtern.
Bei selbstgenutzen Eigentum aus der Vergangenheit ist das übrigens recht einfach. Abgleich der melderegister Adressen-Historie mit dem Grundbuchämtern.
Den Aufwand betreibt doch kein Mensch. Das kann ja höchstens bei Verdachtsfällen zur Nachweisführu g durchgeführt werden. Meine Frage ist eben:
wie sollte der konkrete Verdacht beim Sachbearbeiter überhaupt entstehen?
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