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Erstellt am: 28.03.2022 22:46

gutentag 29.03.2022 13:28
Der Unternehmer kann diese unseriöse Forderung nicht durchsetzen. Dies wurde bereits höchstrichterlich entschieden. Aber Rechtsberatung ist wohl eine Aufgabe Deines Anwalts.

andimann 29.03.2022 14:19
Moin,
Lioness schrieb:

Hier gibt es keine Bedingung. Wir haben einen Festpreis vereinbart bis Einzug.

Da habt ihr schonmal einen deutlichen Pluspunkt. Dann Vertrag ist Vertrag und fertig. Das Geheule vom Bauunternehmer würde ich mir da gar nicht anhören. Es gibt aber einen Haken: Habt ihr auch einen Fertigstellungstermin schriftlich im Vertrag festgehalten? Wenn da echt nur drinsteht "8 Monate ab Baubeginn" habt ihr vermutlich ein Problem: Ohne fixen Termin kann er den Bau (fast) auf ewig verschieben.
Ohne Anwalt wird das nichts.

Viele Grüße,

Andreas

gutentag 29.03.2022 14:27
andimann schrieb:

Ohne fixen Termin kann er den Bau (fast) auf ewig verschieben.
Ohne Anwalt wird das nichts.

Viele Grüße,

Andreas
Ja das ist eine Moeglichkeit. Da der Bau noch nicht begonnen wurde.

Ich wuerde Auffordern zur Vertragserfuellung mit Fristsetzung und Schadenersatzanmeldung, falls dies ohne Erfolg ist, vom Vertrag zuruecktreten und Rueckzahlung der Anzahlung fordern.

Lioness 29.03.2022 14:31
andimann schrieb:

Moin,



Da habt ihr schonmal einen deutlichen Pluspunkt. Dann Vertrag ist Vertrag und fertig. Das Geheule vom Bauunternehmer würde ich mir da gar nicht anhören. Es gibt aber einen Haken: Habt ihr auch einen Fertigstellungstermin schriftlich im Vertrag festgehalten? Wenn da echt nur drinsteht "8 Monate ab Baubeginn" habt ihr vermutlich ein Problem: Ohne fixen Termin kann er den Bau (fast) auf ewig verschieben.
Ohne Anwalt wird das nichts.

Viele Grüße,

Andreas

Ich befürchte fast auch, dass wir ohne Anwalt nicht weiterkommen werden. Tatsächlich haben wir keinen festen Termin vereinbart, wir haben darauf vertraut, dass der Bau nach 12 Monaten Wartezeit beginnt, zumal das Bauunternehmen sehr stark mit den staatlichen Förderungen und dem Bafa-Zuschuss geworben hat, sind wir davon ausgegangen, dass unser KfW40-Plus Haus auch innerhalb dieser Frist gebaut wird.

11ant 29.03.2022 14:34
gutentag schrieb:

Ich wuerde Auffordern zur Vertragserfuellung mit Fristsetzung und Schadenersatzanmeldung, falls dies ohne Erfolg ist, vom Vertrag zuruecktreten und Rueckzahlung der Anzahlung fordern. Ich gehe mal davon aus der Unternehmer hat noch nicht die Werkplanung erledigt.
Da er ja die Auflösung zu vertreten hätte, sähe ich einen Aufwendungsersatz dafür unbegründet.
Lioness schrieb:

zumal das Bauunternehmen sehr stark mit den staatlichen Förderungen und dem Bafa-Zuschuss geworben hat,
... sehe ich das als zugesicherte Eigenschaft an.

andimann 29.03.2022 14:44
Setzt euch auf jeden Fall mit einem Anwalt zusammen und überlegt gemeinsam, was ein sinnvolles Ziel ist. An eurer Stelle würde ich den Vertrag nur sehr ungerne auflösen. Wenn ihr heute zu einem anderen GU geht, werdet ihr vermutlich nochmal ein Jahr warten müssen, womit eure Förderung zum Teufel ist und zum anderen wird das mit großer Sicherheit mehr als "nur" 10 % mehr kosten.

Und das weiß euer GU ganz genau....

So sehr es mir auch stinkt, das schreiben zu müssen: es wäre vermutlich sinnvoller die 10 % zu bezahlen als den Vertrag aufzulösen. Ich würde es aber versuchen, auf 5 % zu begrenzen.... Also, überlegt euch, was ihr wollt!

Viele Grüße,

Andreas
vertraganwalt