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Erstellt am: 28.03.22 22:46

Scout**04.04.22 14:40
hauskauf1987 schrieb:

Dann wird der Bauunternehmer aber Vertragsstrafen + Vertragsstrafen der Bank aufgrund nicht abgerufenem Darlehen zahlen MÜSSEN
Und das geht in die 100.000ende....
Ist der GU ein e.K. oder eine GmbH? Bei letzterem, die wievielte GmbH des Geschäftsführers ist das? 😉
Benutzer20004.04.22 15:12
hauskauf1987 schrieb:

Dann wird der Bauunternehmer aber Vertragsstrafen + Vertragsstrafen der Bank aufgrund nicht abgerufenem Darlehen zahlen MÜSSEN
Und das geht in die 100.000ende....
Und der Häuslebauer wohnt weiterhin in seiner schrömmeligen Wohnung und freut sich, dass er 7 Jahre nach Vertragsabschluss vor Gericht Recht bekommen hat, der Bauunternehmer inzwischen Insolvenz angemeldet hat und nichts mehr zahlen kann.

Win-Win Situation
WilderSueden04.04.22 15:44
Ich sehe, manche Leute sind einfach zu jung im Forum um noch das Fleischerhaus zu kennen. Das hat sich jetzt um wie viele Jahre verspätet und wie viele GUs verschlissen? 😉
hauskauf198704.04.22 16:04
Scout** schrieb:

Ist der GU ein e.K. oder eine GmbH? Bei letzterem, die wievielte GmbH des Geschäftsführers ist das? 😉
Gott sei dank beides nicht
Alt eingesessene firma (kein 20 Mann Betrieb)
Tolentino04.04.22 16:17
Wie, beides nicht? Weißt du, was das bedeutet? Letztlich ist die konkrete Rechtform egal, es geht darum, ob er persönlich voll haftet oder haftungsbeschränkt ist.
Mir ist noch nie ein Bauunternehmen untergekommen, dass nicht in irgendeiner Form haftungsbeschränkt agiert (wäre auch fahrlässig). Außer der eine GU vom Fleischerhaus. Aber selbst bei persönlich haftenden GFs, heißt das nicht, dass du von ihm am Ende Geld siehst. Bei solchen stellt sich nämlich regelmäßig heraus, dass jegliches Vermögen seiner Frau gehört.
Tolentino04.04.22 16:54
Es gibt noch eine Masche, vor allem bei Bauträgern, die dann gleich mehrere Reihenhäuser etc. bauen: Die Gründen extra eine GmbH für die Vertragswerke, deren Geschäftsziel eben nur die Veräußerung der Objekte und Fertigstellung des Projekts ist. Die Firma tritt gegenüber den Käufern ganz normal als die erfahrene Baufirma von nebenan auf, aber den Vertrag hat man mit dieser GmbH, die sobald die Abnahme erfolgt ist quasi nur noch als Briefkastenfirma agiert, bis Sie dann ein bis zwei Jahre später aufgelöst wird. 5 Jahre Gewährleistung? Pustekuchen, denn dein Vertragspartner existiert nicht mehr. Jegliche Vermögenswerte sind schon längst per Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft oder gar als Gehalt an den GF ausgezahlt (2. eher weniger, weil steuerlich doof).
haftungsbeschränkt