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ᐅ Mehrpreise von 10% trotz Pauschalpreisvertrag


Erstellt am: 28.03.22 22:46

cryptoki29.03.22 11:47
Neugierhalber. Wie viel qm, Keller, Ausstattung und welcher Preis?

Ansonsten heißt es wohl da mal juristisch drauf schauen zu lassen. Ich würde versuchen mit den GU zu reden und zu schauen wo der Schuh drückt.
11ant29.03.22 11:57
Lioness schrieb:

Wir haben auch noch eine Bafa-Förderung, die uns im Februar 2023 verfällt, sofern sich unser Projekt nun verzögert.
Ich bin zwar kein Jurist, würde jedoch einschätzen, daß Eurer Vertragspartner damit auch eine Schadenersatzpflicht riskiert.
haydee schrieb:

Dem Unternehmer bleibt nur Preiserhöhungen weitergeben soviel wie geht oder letztendlich die Insolvenz.
Ich gehe davon aus, daß hier auszutesten versucht wird, welche Kunden dieses Spielchen mit sich machen lassen. Das Kalkül mag sein, etwa drei Prozent Steigerung erwarte man, jeder dritte Kunde werde das mit sich machen lassen, dann müsse man von denen zehn Prozent nehmen damit es aufginge (was soweit für den Kunden erst einmal bedeuten würde: wer zurückbellt, wird gar nicht gebissen). Allerdings übersehen beide (der GU und der Kunde) eine Gefahr: wenn viele Kunden dadurch nervös werden und an der Kapitaldecke des GU zweifeln, schnellen die Anfragen an Bonitätsrating-Auskunfteien in die Höhe und der GU kann auch ohne eine Verschlechterung der harten Fakten in die Lage geraten, rein durch die Eigendynamik von Bonitätszweifeln in die Insolvenz zu geraten. Ich würde anstelle der TE mit dem Anwalt also auch ansprechen, wie sicher man den Vertrag auch unbeschadet lösen kann, und in jedem Fall auf dem Auge "Sicherung der Vertragserfüllung" betont wachsam sein.
Pitiglianio29.03.22 12:20
haydee schrieb:

die 10 % sind ärgerlich und nicht wenig. Mal abgesehen davon das ein Anwaltsschreiben eine optimale Grundlage bildet für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, sind die Preisesteigerungen ein Problem. Das was zur Zeit los ist, konnte niemand voraussehen. Dem Unternehmer bleibt nur Preiserhöhungen weitergeben soviel wie geht oder letztendlich die Insolvenz.
Naja, wenns tatsächlich so wäre...konnte niemand voraussehen... Corona ist doch schon längst eingepreist.
Der GU hat bei seinem Angebot mit Sicherheit eventuelle Preissteigerungen bereits inkludiert und wird nicht so hart getroffen werden, dass es direkt in die Insolvenz geht.
Und wenn er dass nicht gemacht hat, dann ist es sein Problem. Oder fragt dieser GU nach dem AG und wie dieser mit 10% Preissteigerung klar kommt?!
Sir_Batman29.03.22 12:26
…ein lustiges „Gegenargument“ wäre, dass aufgrund der aktuellen Situation eine 10% Erhöhung nicht möglich ist und stattdessen eine 10% Verringerung des Gesamtpreises notwendig ist. Spritpreise und so…
Im Ernst: Vertrag ist Vertrag. Zahlungen spätestens ab jetzt strikt nach Baufortschritt und wirklich genau prüfen.
Crixton29.03.22 12:37
Eben du könntest auch ankommen und sagen die Zinsen sind 1% höher als geplant und dadurch wird die Finanzierung um 30k€ teurer....
gutentag29.03.22 12:46
Wie Du das schilderst ist das Erpressung. Ein Schreiben raus und zur Vertragserfüllung auffordern, Da Zweifel bestehen, dass Er den Vertrag erfüllen kann, eine Vertragserfüllungsbürgschaft von mind. 5% verlangen. Schadenersatz im Falle einer nicht fristgerechten Vertragserfüllung anmelden. Was man da genau schreiben sollte sagt Dir Dein Anwalt.

Warum hat Euch Euer Anwalt nicht geraten eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu verlangen?
vertragserfüllungsbürgschaftanwaltinsolvenz