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Erstellt am: 28.03.22 22:46

Pinkiponk04.04.22 16:59
Tolentino schrieb:

Sorry für Doppelpost: Es gibt noch eine Masche, vor allem bei Bauträgern, die dann gleich mehrere Reihenhäuser etc. bauen: Die Gründen extra eine GmbH für die Vertragswerke, deren Geschäftsziel eben nur die Veräußerung der Objekte und Fertigstellung des Projekts ist. Die Firma tritt gegenüber den Käufern ganz normal als die erfahrene Baufirma von nebenan auf, aber den Vertrag hat man mit dieser GmbH, die sobald die Abnahme erfolgt ist quasi nur noch als Briefkastenfirma agiert, bis Sie dann ein bis zwei Jahre später aufgelöst wird. 5 Jahre Gewährleistung? Pustekuchen, denn dein Vertragspartner existiert nicht mehr. Jegliche Vermögenswerte sind schon längst per Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft oder gar als Gehalt an den GF ausgezahlt (2. eher weniger, weil steuerlich doof).
Danke für diesen sehr, sehr wichtigen Beitrag.
Scout**04.04.22 17:07
oder als "Alternative": Siedlung wird komplett aus der Hand einer Firma erschlossen und gebaut. Diese teilt sich aber in eine Grund GmbH und eine Bau GmbH auf. Man schliesst beim Notar zwei Verträge ab: einmal Kauf des Grundes von der Grund GmbH plus einen weiteren Werkvertrag für den eigentlichen Bau durch die Bau GmbH.

Ist den meisten Bauherren ja Jacke wie Hose was wieviel kostet- die wollen ein fertiges Haus auf dem Grund!

Die Grund GmbH verkauft aber relativ teuer und der Bau selbst ist dafür relativ günstig, um den Selbstkostenpreis.

Falls beim Bau was in die Hose gehen sollte hat der Unternehmer im Hintergrund auf alle Fälle schonmal den dickeren Reibach mit der Grund GmbH gemacht- und wenn die Gewährleistungsansprüche zu hoch werden sollten weil die Subs zu schlampig gearbeitet haben dann lässt er halt die Bau GmbH mit einem Lächeln pleite gehen und macht im nächsten Projekt dafür eine Bau 2.0 GmbH mit der alten Mannschaft auf.


Daher lohnt sich eine Kreditauskunft über seine Baupartner, inklusive etwaiger Wechsel der GF, des Gründungsjahres sowie der Bilanzen der letzten wenigstens 4 Jahre auf alle Fälle!
11ant04.04.22 19:46
Tolentino schrieb:

Jegliche Vermögenswerte sind schon längst per Gewinnabführungsvertrag an die Muttergesellschaft [...] ausgezahlt
Sorry, das ist Unsinn. Weder Vermögen noch Auseinandersetzungsguthaben wären Gewinn.
Pinkiponk schrieb:

Danke für diesen sehr, sehr wichtigen Beitrag.
Nein, es ist immer wieder traurig zu lesen, was hier am Stammtisch über Insolvenzrecht & Co so alles irrgeträumt wird :-(
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Tolentino04.04.22 19:55
11ant schrieb:

Sorry, das ist Unsinn. Weder Vermögen noch Auseinandersetzungsguthaben wären Gewinn.

Nein, es ist immer wieder traurig zu lesen, was hier am Stammtisch über Insolvenzrecht & Co so alles irrgeträumt wird :-(

Komisch, dass aber genau das bei dem Objekt in dem meine ETW ist passiert ist.
Wie nennst du denn das, was bei einer eigens für das Projekt gegründeten GmbH nach Abzug der Bau- und Betriebskosten sowie der Begleichung des Bankkredits von den Verkaufseinnahmen übrig bleibt?
In der Zeit vom Zahlungseingang bis zur Abführung ist das was, wenn nicht (Buch-)Vermögen?
Die Firma ist dann übrigens auch (noch) gar nicht Insolvent, erst wenn dann die Schadenserzatzforderungen eintrudeln und gerichtlich durchgesetzt werden sollen. Wenn dann die Firma aber schon liquidiert ist verläuft das ins Leere.
11ant04.04.22 20:09
Vermögen würde kein Gewinn, sondern bliebe Vermögen (Substanz), wäre bei Liquidation als Auseinandersetzungsguthaben auszukehren und würde einer Insolvenz ja auch gegenwirken. Als "Gewinn" ließe es sich nicht umdeklarieren, und folglich auch nicht abführen. Eine Zweck-GmbH zur Errichtung eines einzelnen Objektes ist im übrigen nichts unseriöses.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Tolentino04.04.22 20:21
Weiß nicht genau, worauf du mit deinen Ausführungen hinaus willst, es ist als ob du sagtest, der Tankinhalt ist kein Auftanken.
Das Vermögen nicht nachträglich (direkt) zu Gewinn werden kann ist klar, aber darum geht's auch nicht. Es sind unterschiedliche Dimensionen (Bilanz vs GuV).
Vermögen ist (u.a.) das, was als verfügbarer Wert auf dem Konto liegt.
Wenn ein Gewinnabführungsvertrag vorliegt, wird zu einem Stichtag (oft einmal im Jahr) nach dem offiziellen Abschluss eines Geschäftsjahres der ebenda ausgewiesene Jahresgewinn abgeführt. Dann liegt es nicht mehr als Vermögen dieser Gesellschaft vor.
vermögenauseinandersetzungsguthaben