ᐅ Kniestock lt.Bebauungsplan
Erstellt am: 03.02.2013 18:05
merian 03.02.2013 18:05
Hallo,
wird sind nun bei den Vorbereitungsplanungen für unser Doppelhaus fast am Ende und gehen nun in die Bemusterung.
Wir haben den Architektenplan nach unseren Wünschen soweit es die Bebauung zulässt ein wenig umgestaltet.
Bisher war beim Architekten immer die Rede von einer Kniestockhöhe von 1,69 ( Satteldach 28 Grad ) die Rede. Nun kam der endgültige Plan für unser Bemusterungstermin, nebst Kostenaufstellung, hier wurde ein Kniestock von 1,30 eingezeichnet. Auf meine Frage hin ( beim Architekten ) teilte dieser uns mit, ja der Kniestock bezieht sich auf den Aussenkniestock . Hier war in den ganzen persönlichen Gesprächen nie die Rede davon das es ein Aussenkniestock ist. Wir sind von einem Innenkniestock ( der auch auf der Kostenkalkulation unseres Bauträgers vermerkt war ) ausgegangen. Jetzt kam eine Gutschrift ( Bauträger ) für den niedrigeren Kniestock. Müssen wir uns hiermit abfinden. Wir haben nun eine Kostensteigerung von ca.44.000,-- €, jedoch war der Balkon nicht so planbar wie wir es gerne hätten, der Kniestock ist niedriger etc.. Lt.Werkvertrag haben wir ein Haus mit 154 qm und 160 Kniestock unterschrieben, dies kann aber laut Bauverordnung so nicht geplant werden und durch diese ganze Umplanung ( Statik etc. ) sind wird nun
44.000,-- € teurer
wird sind nun bei den Vorbereitungsplanungen für unser Doppelhaus fast am Ende und gehen nun in die Bemusterung.
Wir haben den Architektenplan nach unseren Wünschen soweit es die Bebauung zulässt ein wenig umgestaltet.
Bisher war beim Architekten immer die Rede von einer Kniestockhöhe von 1,69 ( Satteldach 28 Grad ) die Rede. Nun kam der endgültige Plan für unser Bemusterungstermin, nebst Kostenaufstellung, hier wurde ein Kniestock von 1,30 eingezeichnet. Auf meine Frage hin ( beim Architekten ) teilte dieser uns mit, ja der Kniestock bezieht sich auf den Aussenkniestock . Hier war in den ganzen persönlichen Gesprächen nie die Rede davon das es ein Aussenkniestock ist. Wir sind von einem Innenkniestock ( der auch auf der Kostenkalkulation unseres Bauträgers vermerkt war ) ausgegangen. Jetzt kam eine Gutschrift ( Bauträger ) für den niedrigeren Kniestock. Müssen wir uns hiermit abfinden. Wir haben nun eine Kostensteigerung von ca.44.000,-- €, jedoch war der Balkon nicht so planbar wie wir es gerne hätten, der Kniestock ist niedriger etc.. Lt.Werkvertrag haben wir ein Haus mit 154 qm und 160 Kniestock unterschrieben, dies kann aber laut Bauverordnung so nicht geplant werden und durch diese ganze Umplanung ( Statik etc. ) sind wird nun
44.000,-- € teurer
Bauexperte 03.02.2013 20:29
Hallo,
Aber wie auch immer Dein Bauamt sich entscheidet - Kniestock oder Drempel - in einem sind sich alle Bundesländer einig: es wird immer außen gemessen und meist im Schnittpunkt Drempel zu Dachhaut.
Freundliche Grüße
merian schrieb:Komplettes Doppelhaus oder Doppelhaushälfte?
wird sind nun bei den Vorbereitungsplanungen für unser Doppelhaus
merian schrieb:Es gibt keinen "Außenkniestock"; wir hier im Rheinland unterscheiden zwischen Kniestock (innen) und Drempel (außen); aber: "Drempel" wie auch "Kniestock" sind keine fest definierten Begriffe im Sinne der Landesbauordnung und werden deshalb von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich interpretiert.
Auf meine Frage hin ( beim Architekten ) teilte dieser uns mit, ja der Kniestock bezieht sich auf den Aussenkniestock . Hier war in den ganzen persönlichen Gesprächen nie die Rede davon das es ein Aussenkniestock ist.
Aber wie auch immer Dein Bauamt sich entscheidet - Kniestock oder Drempel - in einem sind sich alle Bundesländer einig: es wird immer außen gemessen und meist im Schnittpunkt Drempel zu Dachhaut.
merian schrieb:Das ist ziemlich wirr formuliert - könntest Du Dich bitte etwas deutlicher ausdrücken? Wieso wird ein Balkon mit welcher Begründung so teuer und wie setzen sich die TEUR 44 zusammen?
Wir haben nun eine Kostensteigerung von ca.44.000,-- €, jedoch war der Balkon nicht so planbar wie wir es gerne hätten, der Kniestock ist niedriger etc.. Lt.Werkvertrag haben wir ein Haus mit 154 qm und 160 Kniestock unterschrieben, dies kann aber laut Bauverordnung so nicht geplant werden und durch diese ganze Umplanung ( Statik etc. ) sind wird nun
44.000,-- € teurer
Freundliche Grüße
E.Curb 04.02.2013 08:24
Moin,
also ich versteh das ganze auch nicht so wirklich. Wie kann eine Verringerung des Kniestocks Mehrkosten verursachen ?
Oder hast Du einen Vertrag für ein Haus unterschrieben, welches gar nicht genehmigungsfähig ist ? Und für geringfügige statische Berechnungen musst Du nun Mehrkosten bezahlen ?
Gruß
merian schrieb:
dies kann aber laut Bauverordnung so nicht geplant werden und durch diese ganze Umplanung ( Statik etc. ) sind wird nun
44.000,-- € teurer
also ich versteh das ganze auch nicht so wirklich. Wie kann eine Verringerung des Kniestocks Mehrkosten verursachen ?
Oder hast Du einen Vertrag für ein Haus unterschrieben, welches gar nicht genehmigungsfähig ist ? Und für geringfügige statische Berechnungen musst Du nun Mehrkosten bezahlen ?
Gruß
merian 07.02.2013 20:15
Also bei uns läuft alles schief.
Der Kniestock kann nur 1,30 betragen wegen der Höhe des Hauses ( darf nur 9 Meter sein). Unterschrieben laut Werkvertrag 1,60 Kniestock ( Verkäufer und Architekt hatten Bauplan vor sich liegen ) hätte man uns hier nicht schon sagen müssen " Achtung Kniestock geht nur auf 1,30 ".
Am Haus haben wir einen Giebel mit Balkon ( Mehrkosten 11.000,-- € ), ebenso Mehrkosten für bodentiefe Fenster etc., aber der größte Kostenpunkt ist wohl, die Statik für das Haus muss anders berechnet werden. Wir haben lt.Werkvertrag ein Haus mit den Maßen 10,04 auf 9,42 Meter unterschrieben. Das ist ja beim Plan eines Doppelhauses nicht möglich. Jetzt haben wir 6,50 auf 14,50 Meter ( das andere Haus ebenso ). So nun waren wir bei einem Preis " Ausbaufertig " von 214.000,-- € ( lt.Werkvertrag mit 154 qm = 176.000,-- € ). Nun kommt aber das wir gar keinen Kniestock von 1,60 bauen dürfen, sondern nur von 1,30 Kniestock ( bezogen auf die Breite von 6,50 Meter ). Die Gutschrift hier lautet 2.100,-- €. Meine Frage ist nun wie kalkulieren diese die 2.100,-- €?
Der Kniestock kann nur 1,30 betragen wegen der Höhe des Hauses ( darf nur 9 Meter sein). Unterschrieben laut Werkvertrag 1,60 Kniestock ( Verkäufer und Architekt hatten Bauplan vor sich liegen ) hätte man uns hier nicht schon sagen müssen " Achtung Kniestock geht nur auf 1,30 ".
Am Haus haben wir einen Giebel mit Balkon ( Mehrkosten 11.000,-- € ), ebenso Mehrkosten für bodentiefe Fenster etc., aber der größte Kostenpunkt ist wohl, die Statik für das Haus muss anders berechnet werden. Wir haben lt.Werkvertrag ein Haus mit den Maßen 10,04 auf 9,42 Meter unterschrieben. Das ist ja beim Plan eines Doppelhauses nicht möglich. Jetzt haben wir 6,50 auf 14,50 Meter ( das andere Haus ebenso ). So nun waren wir bei einem Preis " Ausbaufertig " von 214.000,-- € ( lt.Werkvertrag mit 154 qm = 176.000,-- € ). Nun kommt aber das wir gar keinen Kniestock von 1,60 bauen dürfen, sondern nur von 1,30 Kniestock ( bezogen auf die Breite von 6,50 Meter ). Die Gutschrift hier lautet 2.100,-- €. Meine Frage ist nun wie kalkulieren diese die 2.100,-- €?
Wastl 08.02.2013 08:23
Warum unterschreibt ihr einen Werkvertrag für ein Haus das ihr nicht bauen könnt?
E.Curb 08.02.2013 08:54
Moinsen,
Die Frage würde ich ein bisschen anders formulieren : Wieso verkauft der Bauträger dem ahnungslosen Kunden ein Haus, welches er gar nicht bauen darf ?
Das ist in meinen Augen grob fahrlässig und nach meinem Rechtsverständnis ( und ich meine nur nach meinem Rechtsverständnis) ein ungültiger Vertrag.
Also da würde ich mich echt mal beim Anwalt erkundigen, ob da nicht was zu machen ist........
Steht im Vertrag denn eigentlich auch, auf welchem Grundstück das gekaufte Haus gebaut werden soll ?
ach ja, und wieder ein Argument pro Architektenhaus.
Der Architekt hat Dir nämlich ein genehmigungsfähiges Haus hinzustellen. Wenn er ein nicht genehmigungsfähiges Haus plant, und irgendwelche Mehr- oder Minderkosten entstehen, gibt er diese natürlich 1:1 weiter. Alles ist transparent und nachvollziehbar, weil der Architekt keinen finanziellen Verlust oder Gewinn dadurch hat.
Gruß
Wastl schrieb:
Warum unterschreibt ihr einen Werkvertrag für ein Haus das ihr nicht bauen könnt?
Die Frage würde ich ein bisschen anders formulieren : Wieso verkauft der Bauträger dem ahnungslosen Kunden ein Haus, welches er gar nicht bauen darf ?
Das ist in meinen Augen grob fahrlässig und nach meinem Rechtsverständnis ( und ich meine nur nach meinem Rechtsverständnis) ein ungültiger Vertrag.
Also da würde ich mich echt mal beim Anwalt erkundigen, ob da nicht was zu machen ist........
Steht im Vertrag denn eigentlich auch, auf welchem Grundstück das gekaufte Haus gebaut werden soll ?
ach ja, und wieder ein Argument pro Architektenhaus.
Der Architekt hat Dir nämlich ein genehmigungsfähiges Haus hinzustellen. Wenn er ein nicht genehmigungsfähiges Haus plant, und irgendwelche Mehr- oder Minderkosten entstehen, gibt er diese natürlich 1:1 weiter. Alles ist transparent und nachvollziehbar, weil der Architekt keinen finanziellen Verlust oder Gewinn dadurch hat.
Gruß
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