ᐅ Klinker weist Beschädigungen auf
Erstellt am: 17.10.2019 15:08
tumaa 29.01.2020 13:44
Mal was anderes zum Verkäufer, habe eben ein Referenzobjekt auf deren Homepage gesehen. Nach dem Motto : dieser Stein wurde von uns bezogen.
Das Objekt habe ich erkannt , es hat ein Bekannter gebaut , er ist Architekt.
Ich rief ihn eben an: oh, du hast auch deine Steine von dem Verkäufer bezogen ?
Er: Nein , wie kommst du darauf ? Verkäufer war xyz und dieser bezog die Ware direkt vom Hersteller (nannte mir Namen ebenfalls)
Ich : Link von der Homepage verschickt .
Er: was für Lügner .
Das Objekt habe ich erkannt , es hat ein Bekannter gebaut , er ist Architekt.
Ich rief ihn eben an: oh, du hast auch deine Steine von dem Verkäufer bezogen ?
Er: Nein , wie kommst du darauf ? Verkäufer war xyz und dieser bezog die Ware direkt vom Hersteller (nannte mir Namen ebenfalls)
Ich : Link von der Homepage verschickt .
Er: was für Lügner .
Tamstar 29.01.2020 13:54
tumaa schrieb:
Ich als Käufer wollte einen Klinker und nichts anderes , es geht hier mir nicht um "geeignet oder ungeeignet".Keine Frage, wenn du das bestellt hast, musst du das bekommen.
Wenn du nur "Vorsatzschale" bestellt hättest (!), hast du dich nicht festgelegt. Wie wenn du ein "Auto" bestellst, dann kann dir der Lieferant auch Benziner oder Diesel liefern. Ich sage nur, dass das Argument "ungeeignet" nicht zieht.
tumaa 29.01.2020 13:58
Wie gesagt, es wurde alles mündlich vereinbart, wurde auch nicht auf "Vormauerziegel" hingewiesen, anschließend bekam ich eine Auftragstätigung und dann eine Rechnung, in beiden Schreiben steht "Klinker/Verblender".
Habe eben noch mal im Schriftverkehr reingeschaut, ich habe mehrfach das Wort "Klinker mit der genauen Modellbezeichnung des Steines" erwähnt.
Habe eben noch mal im Schriftverkehr reingeschaut, ich habe mehrfach das Wort "Klinker mit der genauen Modellbezeichnung des Steines" erwähnt.
MayrCh 29.01.2020 14:45
tumaa schrieb:
Wie gesagt, es wurde alles mündlich vereinbartEs gibt den Spruch "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand". Obs davon ne Steigerung für diejenigen gibt, die ohne schriftlichen Vertrag klagen, kann ich gerade nicht sagen. tumaa 29.01.2020 14:48
MayrCh schrieb:
Es gibt den Spruch "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand". Obs davon ne Steigerung für diejenigen gibt, die ohne schriftlichen Vertrag klagen, kann ich gerade nicht sagen.glaube du hast es falsch aufgenommen oder ich habe mich falsch ausgedrückt....ich wiederhole es:
- mündlich vereinbart -> möchte genau diesen "Klinker" xyz haben
- schriftlich wurde es mir bestätigt -> du bekommst genau diesen "Klinker"
Ergebnis: ich habe was anderes bekommen
guckuck2 29.01.2020 15:31
11ant schrieb:
Hast Du das eine bestellt und das andere bekommen und berechnet bekommen, ist das ein Betrug. Aber Betrug erfordert doch eine Absicht.
Es kann sich auch einfach nur um einen Irrtum handeln, dessen Verursacher gar nicht mal der Händler sein muss.
Ich wäre damit sehr vorsichtig.
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