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ᐅ Klinker weist Beschädigungen auf


Erstellt am: 17.10.2019 15:08

tumaa 18.10.2019 08:20
Dr Hix schrieb:

Dein Vertrags- und Ansprechpartner ist allerdings, wie hier schon mehrfach erwähnt, der Verkäufer - egal was irgendeine Telefondame ausrichtet - und an den solltest du dich unbedingt halten.

Der Tipp sich mal nach Lagerware bei diesem Klinker umzuhören, ist doch gut. Eventuell beim Werk nachfragen, ob sie dir eine Liste mit (Groß-)Händlern in deiner Umgebung geben können, die diesen Klinker in den letzten Monaten bezogen haben.

- Habe jetzt erfahren, dass schon mehrfach Reklamationsfälle nicht korrekt vom Verkäufer behandelt wurden
- Ansprechpartner hin oder her, er lehnt halt eine Kontaktaufnahme ab (es ist nicht mal was vorgefallen oder so , also, die Gespräche zuvor waren ohne Streitigkeiten o.Ä.)
- es sind noch ca. 10 Paletten von mir beim Werk, die sollten ursprünglich beim zweiten Zug geliefert werden, diese wurden nun angeblich überprüft und sollen in Ordnung sein. Die restlichen Paletten bei mir wurden bisher noch nicht überprüft. Werden jetzt die 4 Paletten bei mir ausgetauscht , so dauert trotzdem die Nachlieferung, es ist zeitnah nicht möglich , so die Aussage vom Außendienstler.
- der Stein ist keine Lagerware, dieser wurde nach Kundenbestellung produziert

tumaa 18.10.2019 08:26
Einer von den Außendienstler gab mir den Tipp, dass der Verarbeiter schon mal anfangen kann. Ich habe dieses abgelehnt, bevor mir nicht gesagt wird , dass die restlichen Paletten nicht beschädigt sind, dann könnten paar Paletten gut sein und dann kommen wieder Beschädigungen vor. Er sah es dann auch so.

User0815 18.10.2019 09:24
tumaa schrieb:

- Habe jetzt erfahren, dass schon mehrfach Reklamationsfälle nicht korrekt vom Verkäufer behandelt wurden
- Ansprechpartner hin oder her, er lehnt halt eine Kontaktaufnahme ab (es ist nicht mal was vorgefallen oder so , also, die Gespräche zuvor waren ohne Streitigkeiten o.Ä.)

Das Problem ist, dass du gegen Zwischenhändler oder Hersteller erst mal keine Nachbesserungsrechte etc. hast. Du hast mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen, nichts, was du jetzt mit Hersteller oder Zwischenhändler ausmachst, muss der Verkäufer hinnehmen.

tumaa 18.10.2019 09:34
User0815 schrieb:

Das Problem ist, dass du gegen Zwischenhändler oder Hersteller erst mal keine Nachbesserungsrechte etc. hast. Du hast mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen, nichts, was du jetzt mit Hersteller oder Zwischenhändler ausmachst, muss der Verkäufer hinnehmen.


Der Verkäufer wurde stets vom Zwischenhändler über den Sachstand informiert, es war wie gesagt keine Kontaktaufnahme möglich.

Für mich ist daher die Frist verstrichen, der Verkäufer hätte somit längst den Schaden wieder gut machen können, also er hatte zumindest Zeit dazu.
Zudem wurde mir vorher mitgeteilt, dass nun das Anliegen der Zwischenhändler übernommen hat (wurde mir direkt von denen mitgeteilt) und jetzt heisst es , dass ich mich wieder beim Verkäufer melden soll , plötzlich, nachdem ich denen ein Schreiben mit einer Frist verschickt hatte. Die wussten ja von Anfang an, dass es sich um eine mögliche Reklamation handelt.

tumaa 14.11.2019 10:47
Update:
Verkäufer lehnte sowohl Austausch noch Geldrückgabe ab, zudem soll der Hersteller und der Zwischenhändler ihm gesagt haben, dass kein Mangel vorliegt, der Außendienst hat es mir mehrfach mündlich bestätigt, dass die einige Palette mangelhaft sind, diese soll auch dem Verkäufer mitgeteilt worden sein.

Als Grundlage nahm der Verkäufer die "DIN 105", demnach soll kein Mangel vorliegen.

Nun musste ich schnell entscheiden, entweder akzeptieren und diesen Stein so verwenden oder einen Gutachter einschalten, der ein Gegenbeweis vorlegen soll.

Entscheidung war : Gutachter

Der konnte noch kurzfristig vorbeikommen.

Ergebnis vom Gutachter:

- viele Steine weisen Mängel vor und sind somit nicht für die Fassade geeignet
- ich habe keinen Klinker bekommen, sondern einen Vormauerziegel = Frechheit


Wir haben nun über unseren Anwalt dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt, dass wir von dem Kaufvertrag zurücktreten werden, natürlich wurde auch die schrifliche Stellungnahme des Gutachers beigelegt.


Wir haben nun einen anderen Stein gekauft.


Bilder folgen .....

tumaa 29.01.2020 10:08
Hallo zusammen,

nächstes Update: Der Verkäufer hat das letzte Schreiben ignoriert.

Folge : Klageverfahren wird eingeleitet


Meine Idee war es, dass man zusätzlich eine Strafanzeige wegen Betrug stellt, da mir was anderes verkauft wurde (statt Klinker wurde mir ein Vormauerziegel verkauft).
Über meinem Anwalt wird es etwas berechnet, die Bearbeitung geht schneller als über die Polizei, bei denen ist es aber kostenlos .
Mein Anwalt hat mir diesen Schritt nicht empfohlen, da es man ihm evtl. nicht nachweisen kann, es mit Absicht gemacht zu haben.
Ich sah es anders, denn als Verkäufer muss man wissen, was man verkauft, diese könnte doch dann jeder Betrüger sagen, dass er das nicht wusste, zudem wurde er vorher von uns darauf hingewiesen und dennoch keine Reaktion.

Mein Anwalt konnte mich dann verstehen.


Hoffnung : mehr Druck auf dem Verkäufer

Bedenken: eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden und der Verkäufer könnte sich dann komplett quer stellen , also die Bereitschaft, doch eine gemeinsame Lösung zu finden, nach dem Motto; Wie du mir, so ich dir .
Muss aber sagen, dass der Verkäufer nie nach einer Lösung gesucht hat, er sah alles "normal" an.


Was denkt ihr darüber ?


Gruß
din 105zwischenhändleranwaltgutachterfristmangelklinkervormauerziegelstrafanzeige