ᐅ Klinker weist Beschädigungen auf
Erstellt am: 17.10.2019 15:08
tumaa 29.01.2020 15:35
Ein Verkäufer haftet doch für sein Verkaufsverhalten/Geschäft, die Frage ist doch, wenn der Hersteller diesen Stein nicht als "Klinker" deklariert, warum macht es dann der Verkäufer ?
Meine Vermutung ist die, dass der Verkäufer es aus "Marketing-Gründen" macht, lässt sich besser verkaufen ? ist nur eine Vermutung von mir.
Meine Vermutung ist die, dass der Verkäufer es aus "Marketing-Gründen" macht, lässt sich besser verkaufen ? ist nur eine Vermutung von mir.
11ant 29.01.2020 15:57
guckuck2 schrieb:
Aber Betrug erfordert doch eine Absicht.
[...] Ich wäre damit sehr vorsichtig.Ein Betrug ist eine Straftat, die Anzeige prüft also in Gestalt des Staatsanwaltes ein berufsmäßiger Ankläger, der da nicht leichtfertig eine Anklage draus macht. Dem kann man ja Fakten zukommen lassen und ihm die Bewertung überlassen.guckuck2 schrieb:
Es kann sich auch einfach nur um einen Irrtum handeln, dessen Verursacher gar nicht mal der Händler sein muss.Im Verbraucherrecht gibt es faktisch den Grundsatz "im Zweifel gegen den Vollkaufmann" tumaa 04.04.2020 15:49
Update:
Die Gegenseite mutmaßt, dass ich den Kauf bereut habe, da ich nur einen Teil gezahlt habe .......
Auf die Beschädigungen gehen die kaum ein, sagen nur, dass keine Beschädigungen vorliege.
Zudem gab ich denen die Möglichkeit, die Beschädigungen auszubessern/auszutauschen (kann ich auch belegen).
Ich habe natürlich sowohl den beschädigten Klinker als auch den neuen Klinker auf einmal gezahlt, habe ich bereits belegt, anscheinend hat der Anwalt keine Lust auf den Sachverhalt und liest sich nicht ein .
Schönes Wochenende!
Die Gegenseite mutmaßt, dass ich den Kauf bereut habe, da ich nur einen Teil gezahlt habe .......
Auf die Beschädigungen gehen die kaum ein, sagen nur, dass keine Beschädigungen vorliege.
Zudem gab ich denen die Möglichkeit, die Beschädigungen auszubessern/auszutauschen (kann ich auch belegen).
Ich habe natürlich sowohl den beschädigten Klinker als auch den neuen Klinker auf einmal gezahlt, habe ich bereits belegt, anscheinend hat der Anwalt keine Lust auf den Sachverhalt und liest sich nicht ein .
Schönes Wochenende!
11ant 04.04.2020 20:20
Ich habe den Thread eben noch mal komplett rekapituliert. Kann es sein, daß der "Zwischenhändler" hier schlicht eine Reklamationsretoure bzw. Rückrufware vertickt hat ?
tumaa 04.04.2020 20:56
Die Rückrufware soll beim Hersteller sein, diese sollte bei Bedarf dann beliefert werden. Habe auch alles schriftlich.
tumaa 23.03.2022 15:41
Grüße Euch,
ein Update:
der Gutachter , welcher vom Gericht beauftragt war, hatte die Steine überprüft, viele Steine sind tatsächlich beschädigt, aber er hatte zudem bestätigt, dass es kein Klinker sei, sondern ein Vormauerziegel.
Ich hatte zu meinem Anwalt gesagt, dass er der Gegenseite mitteilen soll, dass ich dazu bereit wäre, wenn mir der Kaufpreis zu 100% zurückerstattet wird (die hatten mal 60% vorgeschlagen) , dass ich auf die Strafzinsen verzichten würde. Das Angebot wurde ignoriert, dann machten wir erneut einen Vorschlag und schlugen 90% vor, wieder keine Reaktion, die Frist war bis zum 16.03.22.
Nachdem mein Anwalt der Gegenseite den neuen Vorschlag unterbreitete, erhielten wir paar Tage später, ein Schreiben vom Gericht, es wurde mitgeteilt, dass was anderes als vereinbart geliefert wurde, also Vormauerziegel statt Klinker. Der Gutachter wurde vom Gericht gefragt, ob eine weitere Überprüfung der restlichen Steine im Werk erforderlich wäre.
Am 15.03.22 schrieb die Gegenseite plötzlich , dass aus "wirtschaftlichen" Gründen, dass Verfahren schnell durch einen Vergleich beendet werden sollte und haben darum gebeten, dass wir unseren Vergleich konkretisieren.
Vorteile bei dem Vergleich:
- das Verfahren ist damit schnell beendet, die Steine werden zeitnah abgeholt und erhalte mein Geld.
Nachteile bei dem Vergleich:
- ich würde ca. 2500€ verlieren (wegen wegfallen der Strafzinsen und Kostenübernahme der Steine von 90%)
Mein Anwalt wollte erneut einen Entwurf fertigstellen und es mir anschließend schicken, dann wird es der Gegenseite geschickt.
Ich kann es aber noch stoppen.
Würdet ihr sozusagen es darauf ankommen lassen oder die 90% annehmen wollen ?
Danke und Gruß
ein Update:
der Gutachter , welcher vom Gericht beauftragt war, hatte die Steine überprüft, viele Steine sind tatsächlich beschädigt, aber er hatte zudem bestätigt, dass es kein Klinker sei, sondern ein Vormauerziegel.
Ich hatte zu meinem Anwalt gesagt, dass er der Gegenseite mitteilen soll, dass ich dazu bereit wäre, wenn mir der Kaufpreis zu 100% zurückerstattet wird (die hatten mal 60% vorgeschlagen) , dass ich auf die Strafzinsen verzichten würde. Das Angebot wurde ignoriert, dann machten wir erneut einen Vorschlag und schlugen 90% vor, wieder keine Reaktion, die Frist war bis zum 16.03.22.
Nachdem mein Anwalt der Gegenseite den neuen Vorschlag unterbreitete, erhielten wir paar Tage später, ein Schreiben vom Gericht, es wurde mitgeteilt, dass was anderes als vereinbart geliefert wurde, also Vormauerziegel statt Klinker. Der Gutachter wurde vom Gericht gefragt, ob eine weitere Überprüfung der restlichen Steine im Werk erforderlich wäre.
Am 15.03.22 schrieb die Gegenseite plötzlich , dass aus "wirtschaftlichen" Gründen, dass Verfahren schnell durch einen Vergleich beendet werden sollte und haben darum gebeten, dass wir unseren Vergleich konkretisieren.
Vorteile bei dem Vergleich:
- das Verfahren ist damit schnell beendet, die Steine werden zeitnah abgeholt und erhalte mein Geld.
Nachteile bei dem Vergleich:
- ich würde ca. 2500€ verlieren (wegen wegfallen der Strafzinsen und Kostenübernahme der Steine von 90%)
Mein Anwalt wollte erneut einen Entwurf fertigstellen und es mir anschließend schicken, dann wird es der Gegenseite geschickt.
Ich kann es aber noch stoppen.
Würdet ihr sozusagen es darauf ankommen lassen oder die 90% annehmen wollen ?
Danke und Gruß
Ähnliche Themen