kfW: 2 Wohneinheiten für Einfamilienhaus

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S

Sonne411

Hallo ihr fleißigen Forumschreiber,

wir planen ein Einfamilienhaus in Niedersachsen mit Hanglage mit ca. 140qm (EG/OG) und ca. 50qm Keller. Für die Finanzierung möchten wir gern zwei Wohneinheiten vorsehen, so dass wir Förderung durch die KfW für beide Wohneinheiten erhalten. Der Keller soll eine Einliegerwohnung bekommen (für die Eltern später). Vorerst würden wir sie wahrscheinlich für uns selbst einrichten wollen.

Auf der Internetseite der KfW kann ich nur sehr oberflächlich beschrieben finden, was diese unter Wohneinheit verstehen. Unser Keller wird einen separaten Eingang haben und über ein Bad verfügen und eine Möglichkeit, eine Küche einzurichten. Wir möchten allerdings gern aus dem EG die Einliegerwohnung betreten können, da das später auch für eine mögliche Pflege wichtig wäre.

Ist unter "abgeschlossene Wohneinheit" zu verstehen, dass ein Zugang aus der anderen Wohneinheit gar nicht möglich ist? Also, dass wir nur von außen (sep. Eingang) in die Einliegerwohnung gelangen könnten?
Können Feuerschutztüren (oder andere Arten von Türen) verwendet werden als Trennung?
Oder muss eine Wand mit besonderer Tür zwischen EG und Einliegerwohnung zwingend erforderlich sein?
Abgeschlossen könnte ja ebenso bedeuten, dass zwar Türen als Zugang vom EG vorhanden sind, diese aber nicht genutzt werden können (z.B. zwei verschiedene Schlösser), wenn Vermietung erfolgt.
Muss aus beiden Wohneinheiten ein Zugang zum Technikraum möglich sein?

Über eure Antworten freue ich mich. Vielen Dank im Voraus und ein sonniges Wochenende!
 
T

toxicmolotof

Der einfachste Weg für zwei abgeschlossene Wohneinheiten zu sorgen ist ein gemeinsames Treppenhaus welches zu keiner Wohnung gehört.
 
H

HilfeHilfe

Ich würde diesbezüglich auch euren Finanzierungspartner fragen. Dieser kennt sich (hoffentlich) mit den KfW Programmen aus.
 
O

Oha71

Hiho zusammen,

das mit den Wohneinheiten frage ich mich auch gerade.

Ich bin gerade in den Vorplanungen für eine Sanierung und möchte KfW 151 nutzen. Ich habe mal die Planung von Obergeschoss und Dachgeschoss angehängt. Würde das so als 2 Wohneinheiten durchgehen? Separates Treppenhaus gibt es ja, allerdings halt die eine Tür im DG, über die man zur Einheit im OG kommt, aber die könnte man ja abschließen? ? Was ist unter "Kochgelegenheit" zu verstehen, also direkt extra vorgesehen ist da in DG nichts, aber naja eine Herdplatte könnte man überall hinstellen ...

Klar, der Energieberater tritt demnächst dann auch auf den Plan, der kann mir das sicher beantworten, ich will mir bis dahin aber schon mal ein paar Gedanken zu den Finanzierungsbausteinen machen.

grüße
Olli
 

Anhänge

B

Bauexperte

Guten Abend,

die einfachste Lösung hat Tox schon beschrieben. Pro Einheit muß eine separate Wohnungseingangstüre verbaut werden; eine normale Innentüre reicht da nicht.

Wir möchten allerdings gern aus dem EG die Einliegerwohnung betreten können, da das später auch für eine mögliche Pflege wichtig wäre.
Das geht nicht; es heißt "abgeschlossen" im Sinne von separat.

Ist unter "abgeschlossene Wohneinheit" zu verstehen, dass ein Zugang aus der anderen Wohneinheit gar nicht möglich ist? Also, dass wir nur von außen (sep. Eingang) in die Einliegerwohnung gelangen könnten?
Richtig.

Können Feuerschutztüren (oder andere Arten von Türen) verwendet werden als Trennung?
Oder muss eine Wand mit besonderer Tür zwischen EG und Einliegerwohnung zwingend erforderlich sein?
Es müssen "voneinander" getrennte Wohneinheiten gebildet werden.

Abgeschlossen könnte ja ebenso bedeuten, dass zwar Türen als Zugang vom EG vorhanden sind, diese aber nicht genutzt werden können (z.B. zwei verschiedene Schlösser), wenn Vermietung erfolgt.
Prima - stell Dir mal vor, Du würdest in dem von Dir beschriebenen Szenario wohnen müssen .... getrennt ist wohl anders.

Muss aus beiden Wohneinheiten ein Zugang zum Technikraum möglich sein?
Ja.

Grüße, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Guten Abend Olli,

Würde das so als 2 Wohneinheiten durchgehen? Separates Treppenhaus gibt es ja, allerdings halt die eine Tür im DG, über die man zur Einheit im OG kommt, aber die könnte man ja abschließen?
DG und OG jeweils eine Wohneinheit? Wohl kaum, weder im DG noch im OG gibt es eine Küche. Wenn dies gezeichnet wird und es 1 Wohnungseingangstüre pro Geschoss gibt, sollte das aber funktionieren. Es müssen 2 voneinander unabhängige und voll funktionsfähige Wohnungen entstehen!

Was, btw. befindet sich im EG? Auch eine komplette Wohnung?

Was ist unter "Kochgelegenheit" zu verstehen?
Kalt-/Warmwasser- und Starktromanschluß für den Herd. Zumindest ein Single-Küchenblock muß problemlos angeschlossen werden können.

Grüße, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 23.10.2025
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