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ᐅ Kettenhaus, Bebauung, Grundrisse - Ideen willkommen


Erstellt am: 25.03.21 17:14

BruckHaus28.03.21 12:20
Escroda schrieb:

paint.net

Da der Bebauungsplan maßstäblich ist, kann man das messen.

Nein, warum?

Ja.

Ja.
§2, Absatz 8, Landesbauordnung
Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen.
Jetzt könnte jemand anderer Ansicht sein, da der Bebauungsplan im Gegesatz zu Landesbauordnung und Garagenverordnung den Begriff Carport benutzt. Aber daran wir doch wohl nicht die Entscheidung hängen, ob Ihr das Grundstück nehmt.

Vielen Dank für das Beantworten...laut unserer Gemeinde darf es tatsächlich kein Carport sein :-(... so dass wir vermutlich auf eine Standardgarage gehen werden.
Ralle9028.03.21 12:59
Und wie wird dann Garage definiert? Gibt es Vorschriften aus welchem Material die sein muss?
Ein "Carport" was auf allen Seiten zu ist und mit Tor ist ja eigentlich auch eine Garage.

Muss die Garage bestimmte Anforderungen erfüllen wegen dem Brandschutz bei einem Kettenhaus?
Wenn ihr z.B. ein Massives Haus baut könnte man ja evtl. die Garage auch einfach mit Mauern. Dann bist du ja bei der breite eher flexibel.
11ant28.03.21 13:32
Da möge die Gemeinde noch einmal in sich gehen. Das "ortsbildliche" Konzept des Kettenhauses scheint mir pervertiert, wenn man die Verbindung zwischen den Hauskörpern lieber mit optisch immer ein wenig fremdkörperigen Fertig-Pizzakartons "erfüllt sieht", als mit harmonisch an das Haus designten Carports.
Escroda28.03.21 19:05
BruckHaus schrieb:

...laut unserer Gemeinde darf es tatsächlich kein Carport sein :-(...
Ja, da gibt sich der Landesgesetzgeber mal ausnahmsweise Mühe bei der Definition von Begriffen und die kommunalen Ämter denken sich wieder eigene Regeln aus.

Die Abgrenzung zwischen Stellplatz, offenem Stellplatz, Carport, offener Garage und Garage ist in allen Bundesländern ein seit Jahrzehnten immer wieder auftretender Streitpunkt und wird von Bauherren, Stadtplanern, Baugenehmigern, Baurechts-Kommentatoren und Richtern immer wieder anders beurteilt. Auch die Novellierungen der LBOen und Anpassungen an die Musterbauordnung bringen keine Klarheit - im Gegenteil, in NRW ist es noch undurchsichtiger geworden, weil bereits ergangene Urteile noch auf den alten Formulierungen basieren.

Fazit: Ein Streit mit der Behörde lohnt nicht, vor Allem, da Du ja ohnehin ein Tor willst.
Escroda28.03.21 19:12
11ant schrieb:

Ich dachte eigentlich eher "ja., ja", d.h. Du weißt es und man darf es.
Ich möchte meine Antwort korrigieren: Nein; frag' das Bauamt
oder nach den neuesten Informationen: Ja; Nein
oder nach Gesprächen mit dem Amtsleiter des Planungsamts, dem Bürgermeister, dem Amtsleiter des Bauamtes: Nein, niemand weiß es
Mbk8428.03.21 19:26
BruckHaus schrieb:

Ist auch mal schön, jemanden zu haben der selbst in einem Kettenhaus wohnt 🙂. Irgendwie gibt es das doch nicht so oft.
Das stimmt, wir haben damals auch lange gesucht. Aber letzlich ist es nicht viel anders als eine Doppelhaushälfte, die halt "alleine" steht. Wobei mir da das Kettenhaus lieber ist 😉
BruckHaus schrieb:

Das mit der Treppe werde ich nochmal anschauen, wir haben uns halt an den Maßen aus dem Internet orientiert, aber da kann man bestimmt nochmal was machen.
Klar, mehr ist immer besser und optisch ansprechender. Aber wie immer bei den Grundrissen, muss man Kompromisse machen, insb. bei kleinen Grundstücken. Und wir hatten lieber 30cm mehr Tiefe bei der Fernsehecke, als bei der Treppe.
BruckHaus schrieb:

Darf ich fragen, wie letztendlich euer Grundriss aussieht? Und wo im Großraum Stuttgart ihr gebaut habt? (Sorry für die private Frage, aber das würde mich interessieren 🙂 😉
Ich schau mal ob ich den Grundriss ausreichend "anonymisieren" kann. Lage ist zw. Stuttgart und Pforzheim, wobei näher an S als an PF 😉
garagecarportkettenhausstellplatz