War ja auch eine kurze Frage mit wenigen Informationen.
gibts dazu vielleicht auch irgend eine Begründung?
In Deutschland wird die Bodennutzung durch das Planungsrecht geregelt, welches im wesentlichen im Baugesetzbuch (Baugesetzbuch) und der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung) beschrieben ist. Und hierin wird bezüglich der überbaubaren Fläche (§23 Baunutzungsverordnung) kein Unterschied zwischen ober- und unterirdisch gemacht.
wem - ausser mir - entsteht dadurch denn ein Schaden?
Dem Boden, denn er kann seine natürliche Funktion nicht mehr ausüben.
Da Du dem Forum den Bebauungsplan bisher vorenthalten hast, müsste man ein paar "Wenn...dann" Verschachtelungen ausführen, was ich uns jetzt aber erspare und die Zulässigkeit der Terrasse einfach mal in Frage stelle, sofern sie sich außerhalb des Baufensters befindet. Hab' mich dazu früher mal hier ausgelassen:
Terrassen sind ein umstrittenes Thema
Doch selbst wenn sie dort zulässig wäre, ist es ein großer Unterschied, ob sich darunter Erdreich oder ein Wohnraum befindet - Stichworte: Beleuchtung, Belüftung, Rettungsweg, Stellplatz, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl
Anmerkung: Bezüglich meines Eigenzitats möchte ich auf die mir lange unbekannte Funktion aufmerksam machen, dass das kleine weiße Dreieck zum kompletten Beitrag verlinkt.