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ᐅ Keller oder Bodenplatte? - Kostenschätzung


Erstellt am: 12.10.2020 16:02

11ant 13.10.2020 19:27
Nein, eine nur leichte Hangigkeit sehe ich da nicht. Ich sehe da auch eher zwei als nur anderthalb Meter im Baufenster, und nach meiner Kellerregel eindeutig einen Keller - aber nicht mit integrierter Doppelgarage. Wenn ich mir die Einfahrtssituation betrachte, scheinen sich mir ziemlich klar und wie Frau Bundeskanzlerin sagen würde "alternativlos" zwei Einzelgaragen aufzudrängen, nämlich in den Bauwichen planrechts (Nordwest ?) und planoben (Südwest ?), die auf Einfahrtsniveau liegen (also wohl etwas über dem Kellerboden).
Thirteen schrieb:

Bebauungsplan gibt max Firsthöhe von 11m vor.
Bergseits, talseits oder ab einer fixen Bezugshöhe ?
Die Qualität meiner Ratschläge nimmt regelmäßig exponential mit der "Größe" der Bebauungsplanausschnitte ab
BackOnTrack schrieb:

Würde zur Bodenplatte greifen. Aber Keller ist auch nicht schlecht.
Täte ich Dir sehr unrecht, vermutete ich eine Verwandtschaft mit dem anderen Newbie mit dem "Fachwissen" ?

11ant 13.10.2020 19:36
Gehe ich im übrigen recht in der Annahme, daß wir noch von demselben Grundstück reden wie in und ?

Thirteen 13.10.2020 19:36
11ant schrieb:

Nein, eine nur leichte Hangigkeit sehe ich da nicht. Ich sehe da auch eher zwei als nur anderthalb Meter im Baufenster, und nach meiner Kellerregel eindeutig einen Keller - aber nicht mit integrierter Doppelgarage. Wenn ich mir die Einfahrtssituation betrachte, scheinen sich mir ziemlich klar und wie Frau Bundeskanzlerin sagen würde "alternativlos" zwei Einzelgaragen aufzudrängen, nämlich in den Bauwichen planrechts (Nordwest ?) und planoben (Südwest ?), die auf Einfahrtsniveau liegen (also wohl etwas über dem Kellerboden).

Bergseits, talseits oder ab einer fixen Bezugshöhe ?
Die Qualität meiner Ratschläge nimmt regelmäßig exponential mit der "Größe" der Bebauungsplanausschnitte ab

Täte ich Dir sehr unrecht, vermutete ich eine Verwandtschaft mit dem anderen Newbie mit dem "Fachwissen" ?

Entschuldigung, das habe ich vergessen zu schreiben: Talseits 11m.

Ich habe tatsächlich schon die "Befürchtung" gehabt, dass uns der Keller schnell mehr kosten wird, als das Angebot, das wir bekommen haben.
Von daher würde ich fast sagen, das Ding ist raus aus der Planung.

Dann gehen wir lieber auf eine Einzelgarage oder ein Carport mit angrenzendem Abstellraum. Mehr benötigen wir nicht.

Kosten für Erdarbeiten (baggern, Abfuhr, ggf wieder verfüllen) kalkulieren wir aktuell mit etwa 35-40t. Ist das realistisch?


PS. Ja, gleiches Grundstück.

11ant 13.10.2020 19:41
Thirteen schrieb:

Von daher würde ich fast sagen, das Ding ist raus aus der Planung.
Das sieht meine Kellerregel anders, sie lautet bekanntlich (hoch verkürzt gesagt) "bei zwei Metern Höhenunterschied im Baufenster kostet ein nicht gebauter Keller praktisch dasselbe wie ein gebauter und bietet lediglich keinen Gegenwert für diese Kosten".

Thirteen 13.10.2020 19:44
Auch, wenn ich die Regel nachvollziehen kann, ant11, aber wenn ich mir beispielsweise das Angebot von superzapp anschaue, kann ich mir schwer vorstellen, dass wir trotz Höhenunterschied mit Bodenplatte bei 120t landen...

11ant 13.10.2020 20:08
Sorry, aber die Regel ist nun einmal knallhart - und ich habe sie ja nur formuliert, aufgestellt hat sie die Wirklichkeit. Wie alle Pauschalregeln trifft sie nicht präzise zu, aber im wesentlichen eben doch - reguläre Umstände vorausgesetzt, die ich hier nicht ausgenommen sehe. Bodenplatte kannst Du hier vergessen: um zwei Meter Höhenunterschied "wegzumitteln" müßtest Du straßenseitig immer noch einen Meter aufschütten und Dich gartenseitig einen Meter eingraben - schon das will man ja kaum wirklich, aber auch "nur soviel" Erdbewegung kostet schon (auch Material, denn 1:1 einbauen kannst Du Deinen Aushub nicht). Abgesehen davon hast Du gar nicht den Platz, um schon "nur diesen einen Meter" zwischen Grundstücksgrenze und Baufenster anzuböschen (und zu entwässern). Vergiß´ den Wunsch, hier eine Wahl zu haben, Dein Grundstück hat den Bestellzettel für den Keller schon ausgefüllt.
kellerbaufenstergrundstückhöhenunterschiedbodenplatte