Hallo allezusammen,
ich möchte gerne ein Haus bauen, und habe da so meine Wünsche.
Ich würde gerne ein Haus mit zwei Vollgeschossen bauen wollen. Der Bebauungsplan schränkt vieles ein, aber es steht dort,
dass wenn alles eingehalten wird, ein Haus mit 2 Vollgeschossen errichtet werden kann.
Ich wollte mal fragen, ob ihr mir sagen könnt, mit welchen maßen das möglich ist.
Hier die Angaben aus dem Bebauungsplan




Vielen Dank für eure Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Kapillan
ich möchte gerne ein Haus bauen, und habe da so meine Wünsche.
Ich würde gerne ein Haus mit zwei Vollgeschossen bauen wollen. Der Bebauungsplan schränkt vieles ein, aber es steht dort,
dass wenn alles eingehalten wird, ein Haus mit 2 Vollgeschossen errichtet werden kann.
Ich wollte mal fragen, ob ihr mir sagen könnt, mit welchen maßen das möglich ist.
Hier die Angaben aus dem Bebauungsplan
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Kapillan
W
WilderSueden17.01.24 14:20Zwei Vollgeschosse im Laiensinn (=ohne Dachschrägen) wirst du nie schaffen, auch mit Punkt 6 nicht. 4m Wandhöhe (Punk 5) reichen nur bei Zwergen für 2 Stockwerke plus Zwischendecke.
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitet
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitet
WilderSueden schrieb:
Zwei Vollgeschosse im Laiensinn (=ohne Dachschrägen) wirst du nie schaffen, auch mit Punkt 6 nicht. 4m Wandhöhe (Punk 5) reichen nur bei Zwergen für 2 Stockwerke plus Zwischendecke.
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitetWie meinst du das genau? Ich habe das nicht ganz verstanden.
K a t j a schrieb:
Denkbar wären großzügige Dachaufbauten wie Gauben. Steht dazu was im Bebauungsplan?nein es steht da nichts drin. Gauben sind erlaubt. Ja okay, also das klassische 2. Vollgeschoss schaff ich dann da nicht, auch wenn es da unter Punkt so drin steht.
J
jens.knoedel17.01.24 14:33Kapillan schrieb:
nein es steht da nichts drin. Gauben sind erlaubt. Ja okay, also das klassische 2. Vollgeschoss schaff ich dann da nicht, auch wenn es da unter Punkt so drin steht.Ein klassisches Vollgeschoss mit Schrägen schaffst du schon ;-)Du schaffst halt kein "Vollgeschoss" ohne Dachschrägen, ein Vollgeschoss im Sinne der Definition des Vollgeschosses könnte hingegen machbar sein. Es ist glaube ich noch landesabhängig, aber ein Geschoss ist dann ein Vollgeschoss wenn es über 2/3 oder 3/4 der Fläche des Geschosses darunter eine lichte Höhe von mindestens 2,30m hat.
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