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ᐅ Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen?

Erstellt am: 17.01.24 12:06
K
Kapillan
Hallo allezusammen,

ich möchte gerne ein Haus bauen, und habe da so meine Wünsche.
Ich würde gerne ein Haus mit zwei Vollgeschossen bauen wollen. Der Bebauungsplan schränkt vieles ein, aber es steht dort,
dass wenn alles eingehalten wird, ein Haus mit 2 Vollgeschossen errichtet werden kann.

Ich wollte mal fragen, ob ihr mir sagen könnt, mit welchen maßen das möglich ist.

Hier die Angaben aus dem Bebauungsplan

Ausschnitt eines Plans: Höhenbegrenzungen für Erdgeschossfußboden, Firsthöhe, Traufenhöhe.


Gestalterische Festsetzungen: geneigte Dächer (mind. 30°) und Einfriedungen max. 1 m über Straße.


Infotafel zur baulichen Nutzung: GFZ 0,5, GRZ 0,4; Vollgeschosse I; offene Bauweise; Einzelhäuser.


Baugrundstück Plan mit WA-Zone, farbige Flächen und Beschriftung WA


Vielen Dank für eure Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Kapillan
H
hanghaus2023
17.01.24 17:40
Der Planersteller des Bebauungsplan hat sich das so vorgestellt.


Blaue Haus-Silhouette als Querschnitt: DG mit Kniestock oben, EG unten.



Bei 10 m Breite kann man max. so bauen. Da wird die 4 m und die 8,5 m eingehalten. Das bedeutet, je schmaler um so steiler. Mit grossen Gauben bist dann im OG auch recht flexibel. Die 2/3 Regel ist mMn hier nicht gewollt, daher # 6. laut Bebauungsplan.

Gibt es einen Hang? Du kannst auch mit 30 Grad Dachneigung bauen, dann ist das DG weniger gut nutzbar.

Zeig uns doch mal den ganzen Bebauungsplan.
Y
ypg
17.01.24 20:06
hanghaus2023 schrieb:

Bei 10 m Breite kann man max. so bauen.
Genau so! So wäre das maximalste ausgereizt, und es entsteht somit ein weiteres Vollgeschoss im Dach.
Ich habe es gerade auch aufgezeichnet, bevor ich @hanghaus2023 Beitrag gelesen habe.

Deine gwünschte Stadtvilla ist nicht möglich, schon aus den 4 Metern der Traufhöhe rauszulesen.
bebauungsplan