ᐅ Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen?
Erstellt am: 17.01.24 12:06
WilderSueden17.01.24 14:20
Zwei Vollgeschosse im Laiensinn (=ohne Dachschrägen) wirst du nie schaffen, auch mit Punkt 6 nicht. 4m Wandhöhe (Punk 5) reichen nur bei Zwergen für 2 Stockwerke plus Zwischendecke.
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitet
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitet
Kapillan17.01.24 14:23
WilderSueden schrieb:
Zwei Vollgeschosse im Laiensinn (=ohne Dachschrägen) wirst du nie schaffen, auch mit Punkt 6 nicht. 4m Wandhöhe (Punk 5) reichen nur bei Zwergen für 2 Stockwerke plus Zwischendecke.
Was du unter Umständen schaffen kannst, ist ein Vollgeschoss im rechtlichen Sinn, das zu mehr als 2/3 der Grundfläche die 2,30m überschreitetWie meinst du das genau? Ich habe das nicht ganz verstanden.
K a t j a17.01.24 14:28
Denkbar wären großzügige Dachaufbauten wie Gauben. Steht dazu was im Bebauungsplan?
Kapillan17.01.24 14:29
K a t j a schrieb:
Denkbar wären großzügige Dachaufbauten wie Gauben. Steht dazu was im Bebauungsplan?nein es steht da nichts drin. Gauben sind erlaubt. Ja okay, also das klassische 2. Vollgeschoss schaff ich dann da nicht, auch wenn es da unter Punkt so drin steht.
jens.knoedel17.01.24 14:33
Kapillan schrieb:
nein es steht da nichts drin. Gauben sind erlaubt. Ja okay, also das klassische 2. Vollgeschoss schaff ich dann da nicht, auch wenn es da unter Punkt so drin steht.Ein klassisches Vollgeschoss mit Schrägen schaffst du schon ;-)cschiko17.01.24 14:37
Du schaffst halt kein "Vollgeschoss" ohne Dachschrägen, ein Vollgeschoss im Sinne der Definition des Vollgeschosses könnte hingegen machbar sein. Es ist glaube ich noch landesabhängig, aber ein Geschoss ist dann ein Vollgeschoss wenn es über 2/3 oder 3/4 der Fläche des Geschosses darunter eine lichte Höhe von mindestens 2,30m hat.
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