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ᐅ Wohneinheit im Keller


Erstellt am: 20.04.16 12:00

W
world-e
20.04.16 12:00
Hallo zusammen,

befinde mich momentan an der Hausbauplanung. Momentan beschäftige ich mich, ob und wie man eine zweite Wohneinheit ins UG realisieren könnte, um 2x den günstigen KFW Kredit von 100000€ zu bekommen. Da möchte ich lieber mehr Geld ins Haus investieren, anstelle dass ich höhere Zinskosten bei der Bank habe. Und man bekommt schließlich auch jeweils den Tilgungszuschuss.
Haus mit 2 Vollgeschossen auf relativ ebendem (0,5m Unterschied) Grundstück. Keller ist somit komplett unter der Geländeoberfläche.
Bisher ist der Grundriss vom UG wie auf UG_bisher.pdf zu sehen ist. Das Fenster links unten soll einen Lichtgraben bekommen. Bauliche Maßnahmen wären eine Außenkellertreppe, Eingang, Wände und Vorbereitung fürs Bad und Küchenzeile. Ich weiß, dass die 2. Wohneinheit sehr klein werden soll. Ist auch nicht zum Vermieten gedacht (bzw. für die Kinder später mal). Deswegen sollen auch noch nicht überall Türen eingebaut werden.
Was meint ihr zu meinem Vorhaben und zu meinem Entwurf UG_neu.pdf? Oder ist das absurd bzw. habt ihr andere Ideen?

Vielen Dank
T
toxicmolotof
20.04.16 14:24
Ich meine dazu § 264 StGB.
W
world-e
20.04.16 14:32
Kannst du das näher erläutern? Die KfW schreibt ja nicht vor, dass man die Wohnung vermieten muss. Es muss ja nur möglich sein.
T
toxicmolotof
20.04.16 14:39
Damit wir uns richtig verstehen: Wenn eine zweite Wohneinheit geplant und auch als solche tatsächlich genutzt wird, ist es im Rahmen der möglichen Gestaltung. Eine Vermietung ist in der Tat nicht erforderlich.

Wenn ich aber lese, dass ein Bad nur vorbereitet werden soll (also nicht als Bad nutzbar), keine Türen (ergo keine Wohnung), wahrscheinlich ist auch keine zweite GEZ-Gebühr gewollt, dann weise ich darauf hin, dass du dir einen unrechtmäßigen finanziellen Vorteil zu Lasten der Allgemeinheit (Förderkredit belastet den Staat und damit den Bürger) verschaffst.

Der Rest steht im StGB.
W
world-e
20.04.16 14:42
Also das Bad soll schon benutzbar sein. Genauso sollen Türen vorhanden sein.
GEZ ist ja auch erst fällig, wenn wirklich jemand in dieser Wohnung wohnt.
T
toxicmolotof
20.04.16 14:44
Kommt auch ne Küche rein?
wohneinheittürenwohnungvermietenstgbgez