isolierte Abweichung Bayern - Tipps für Begründung

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NilsHolgersson

Hallo zusammen,

wir sind in der Vorbereitungsphase zum Bauen einer Doppelhaushälfte (Bayern). Das Grundstück wurde neu separiert (eine Baulücke) und darf nach §34 bebaut werden. Für die Umgebung gibt es einen Bebauungsplan, u.a. sind nut Satteldächer mit ca. 45 Grad und einem Kniestock erlaubt.
Wir möchten ein Satteldach von 23 Grad ohne Kniestock bauen - das ist die einzige Abweichung von den Nachbarhäusern.
Es gibt zudem im Bereich des B-Planes mind. 4 oder 5 Häuser auch mit flachen Satteldächern bzw. Stadtvillas - aber nicht direkt auf unserer Strasse, sondern auf den Nachbarstraßen.

Die Fragen sind:
1. Muss man generell eine isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen, wenn es keinen Bebauungsplan fürs Grundstück gibt?
2. Falls ja, wie kann man diese Abweichung mit dem flacheren Satteldach ohne Kniestock begründen? Gibt es Erfahrungen/Tipps zu Formulierungen?
3. Kann man sich auf ähnlich gebaute Häuser verweisen, auch wenn die nicht direkt daneben gebaut sind, sonst auf der nächsten Straße ?

Danke Euch!
Viele Grüße
Nils
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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