Isolation/Abdichtung des Kellers

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H

Häusler

Hallo,
wir bauen ein Einfamilienhaus in leichter Hanglage mit Wohnkeller. Unser Rohbauer hat die Wände ganz klassisch geschalt und wollte die 100mm-Styropordämmung gleich mit einlegen und mit WU-Beton ausgiessen. Mein Bausachverständige hat dann interveniert und gesagt das es dann keinen Feuchtschutz gibt da die Dämmung (inkl. Mauerschutz und Noppenfolie) nicht als Wasserabweisende Schicht betrachtet werden kann. Ausserdem entspricht diese Ausführung nicht der entsprechenden DIN.
Nun gut, das Styropor wurde aus der Schalung entfernt, der Keller gegossen, eine KMB (Bitumendickbeschichtung) aufgebracht und die Platten angebracht.

Nur: jetzt wird uns diese KMB als separater Posten in Rechnung (ca. 2000€) gestellt.
Ist das rechtens?
In der Baubeschreibung steht zwar nichts von Beschichtung doch es ist doch Stand der Technik das dies so ausgeführt wird - muss das wirklich extra bezahlt werden?
 
B

Bauexperte

Hallo,

wie heißt es so richtig: auf hoher See und vor Gericht .....

Nur: jetzt wird uns diese KMB als separater Posten in Rechnung (ca. 2000€) gestellt.
Ist das rechtens? In der Baubeschreibung steht zwar nichts von Beschichtung doch es ist doch Stand der Technik das dies so ausgeführt wird - muss das wirklich extra bezahlt werden?
Das verlässlich beantworten, müßte ich eigentlich die ganze BB/Deinen Werkvertrag kennen. Andererseits reicht es schon, daß Du in der BB oder eventuellen Zusatzvereinbarungen keinen Passus "gebaut nach aktuellem Stand der Technik" gefunden hast.

Die Vorgehensweise Deines Anbieters spricht dafür, daß er vmtl. im unteren Preissegment seiner Klasse anbietet; deshalb auch zwei Schritte in einem erledigen möchte. Unabhängig davon, daß Du froh sein solltest, daß dein Sachverständiger sein Veto eingelegt hat, gehört es nicht in die geschuldete Leistung Deines Anbieters; DIN hin oder her. Du als Bauherr hast die BB gelesen und Dich mittels Unterschrift damit einverstanden erklärt - Du hättest ja frühzeitig prüfen lassen/reklamieren/aufmustern können. Es kann ja nicht sein, daß Du auf der einen Seite billig bauen, auf der anderen im Nachgang ausführungstechnische Korrekturen kostenlos erbracht wissen willst. Das hat leider eine ganze Reihen von Jahren so geklappt, heute sehen die RichterINNEN dies nicht mehr ganz so einseitig.

TEUR 2 ist natürlich ein Schluck aus der Pulle, deckt aber auch die zusätzlichen Arbeitsschritte ab, welche nicht entstanden wären, hätte lt. BB gebaut werden können. Vlt. solltest Du Deinen Sachverständigen - aus dieser Erfahrung heraus - einmal über die BB und das Vertragswerk schauen lassen, falls noch nicht geschehen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

Sebastian79

Viel bedenklicher finde ich, dass der Rohbauer die Dämmung eingießen wollte - wie ist der denn drauf???

Lass bloß Sachverständigen weitere neuralgische Punkte checken!
 
Zuletzt aktualisiert 18.08.2025
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