Nun stelle Dich ´mal nicht so an. Für Dich als Käufer gibt es viel Licht im Dunkel: Du weißt, daß der Insolvenzverwalter erst kürzlich die Erlaubnis bekommen hat, sich vierhundert Grundbuchauszüge zu bestellen. Die wollen nun erst einmal erhalten und gelesen sein. Die Vorgespräche mit möglichen Baufertigstellern (bzw. gar Übernehmern des ganzen Geschäftes der Insolvenzschuldnerin) sind offensichtlich bereits ohne deprimierende Aussichten im Hintergrund bereits angelaufen. Da werden eine Reihe entworfene Schreiben darauf warten, daß der Insolvenzverwalter bei Erhalt seiner Entvorläufigung auf "Drucken/Absenden" drückt. Einen Teil der weit existenzieller als Du Betroffenen (die Angestellten) hast Du bereits selbst angesprochen. Noch weit sensibler trifft es die Subunternehmer und deren Angestellte, die beim Insolvenzgeld außen vor sind. Die alle "wieder warmzuschalten" ist kein Federstrich. Eine Insolvenz berührt die Arbeitsverträge nicht. Ich hatte es in meinen zahlreichen Beiträgen zu den BT-Insolvenzen (Hildmann, Tecklenburg u.a. und vermutlich auch hier) bereits ausgeführt, wie ein Insolvenzverwalter in solchen Situationen vorgehen wird (ähnlich einem OrgL bei einer Massenkarambolage): nämlich zunächst mit dem Einteilen der Verletzten in die Kategorien "Hubschrauber", "RTW" und "Beten". Auf eine BT-Insolvenz übertragen bedeutet dies (so würde ich es an Stelle des Insolvenzverwalter tun): doppelhausweise bzw. zeilenweise 1. die nur noch auf den Maler wartenden Objekte in die Eigenvergabe / Eigenfertigstellung durch die Käufer entlassen; 2. die Objekte im Bautenstand "wetterdichter Rohbau" fertigstellen lassen ... 9. die Objekte im Bautenstand "Bodenplatte oder weniger" in aufgelöste Bauverträge und einzeln verkaufte Bauplätze aufspalten. Da Du selbst Deinen Bautenstand viel genauer kennen wirst als ich, kannst Du auch entsprechend genauer abschätzen, welchen weiteren Weg die Reise in Deinem Fall am wahrscheinlichsten einschlagen wird. Falls Du zu den hinteren Kategorien gehörst, solltest Du meinen Hinweis "Ein Doppelhaus hat ZWEI Häften" (Weg siehe Signatur oder Suche in Anführungszeichen) beherzigen und Deinen Hälftennachbarn / Deine Riegelnachbarn kennenzulernen versuchen. Ich habe
@leachiM2k bereits mit strategischer Munition ausgestattet, eine Allianz der Betroffenen vor Ort zu organisieren.
Ich möchte nochmals darauf hinweisen, daß Du hier in eines der "besten" Insolvenzverfahren dieser Art geraten bist - alle anderen mir hier im Forum begegneten in Insolvenzverfahren geratenen BT-Projekte haben größere Verwundungen hinterlassen. Du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit (außer längeren Mietzahlungen bis zum Umzug) kein Geld, sondern nur Zeit verloren haben.
Dafür ist Dir der Neid der allermeisten anderen Betroffenen solcher Situationen sicher. Auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwälte habe ich derzeit nicht "im Backoffice", aber bei der Überführung eines Doppelhauses oder Reihenhausriegels in den Weiterbau in Eigenregie kann ich gerne helfen.