Seit Donnerstag wurden die wohl vom Insolvenzverwalter angewiesen nicht mehr zu antworten. Innerhalb des nächsten Monats, eigentlich innerhalb der nächsten Tage, kommt der Insolvenzverwalter selbst auf die Käufer und Reservierer zu.
Sobald ein Insolvenzverwalter (dauerhaft) eingesetzt ist, ist dieser praktisch einem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer gleichgestellt und gilt die Vertretungsberechtigung der bisherigen Geschäftsführer nur eingeschränkt bzw. unter Vorbehalt bzw. nur gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter handelnd. Entsprechend handeln auch die Mitarbeiter nicht mehr "i.A." oder "i.V.", sondern praktisch nur unter vorgehaltener Hand sprechend auf dem offenen Eis. Insofern ist ein "Maulkorb" schon ein Gebot der Sorgfaltspflicht des Insolvenzverwalters, damit hier kein Mitarbeiter sich damit unglücklich macht, sich mit Zusagen oder was man dafür halten könnte aus dem Fenster zu lehnen.
Falls Ihr akute fragen habt, kann man die Kanzlei ganz normal anschreiben.
Am besten tut man dies zweckmäßig dadurch, dem Insolvenzverwalter zunächst nur mitzuteilen, wer man ist, damit der Insolvenzverwalter den Verteilerkreis seiner Rundschreiben klar hat. Also nicht "ich bin Hänschen Klein", sondern "ich bin Hänschen Klein, z.B. Anzahlungsgläubiger des Reihenmittelhauses Nr. 13" mit den klassischen Kontaktdaten Postweg und ggf. Telefax. Telefonnummer(n) und eMail-Adressen machen hierbei ebenfalls Sinn - unverlangt eingesandte Aktenordner / Goethegesamtausgaben ausdrücklich nicht. Am besten nimmt man sich einen Anwalt (mit der Spezialisierung auf Insolvenzrecht, ein auch noch so scharfer Hund als Vertragsrechtler oder dergleichen ist hier, als ob man mit einem Messer zu einer Schießerei ginge), überläßt im wesentlichen dem Insolvenzverwalter die Korrespondenzführung und läßt seinen Anwalt über diese wachen. Zitternde Hände oder volle Windeln sind hier Fehl am Platz, ein einschlägig geeigneter Jurist hat hier den angemessensten Puls.
Ein sehr gutes Zeichen ist, wenn der Insolvenzverwalter bereits mit dem Insolvenzantrag bestimmt worden ist, also nicht mehr "vorläufig" ist (was bedeuten würde, sich selbst erst noch orientieren zu müssen). Eine kürzestmögliche Zeit zwischen Insolvenzantragstellung und Verwalterbestellung spricht dafür, daß das Unternehmen eine stabile Konstitution und ordentliche Buchhaltung hat. Das sind wichtige Voraussetzungen für beste Aussichten (hohe Befriedigungsquoten / wahrscheinliche Fortführung). Eine nicht verschleppte Insolvenz ist mit ein wenig Glück mehr oder weniger nur eine Formalie.
Dennoch würde ich das Ganze gerne rechtlich begleiten lassen, um in der Folge keine Fehler zu machen. Wer hätte daran ebenfalls Interesse? Man könnte sich dann Kosten teilen.
Da gibt es ziemlich wenig dran zu teilen, was die Kosten angeht, weil jeder Fall seinen eigenen Streitwert hat. Einen Anwalt gemeinsam aufzusuchen macht insofern Sinn, wie man sich dann zeitökonomischer über den globalen Rahmen aufklären lassen kann. Hilfreich ist eine Vernetzung über eine gemeinsame Chatgruppe, die man hier z.B. "Felderhof-Nachbarn" nennen könnte und auf die man am Schwarzen Brett des nächstgelegenen REWE-Bäckereicafés o. dergl. hinweist. Alles weitere läuft am besten, wenn es nur einmal für Alle gesagt werden muß und jeder den gleichen Informationsstand hat. Viel stille Post schafft viel Verwirrung.