Honorar des Architekten und Bautagebuch

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Zuletzt aktualisiert 02.05.2025
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11ant

11ant

Zehn Grad, leicht bewölkt, die Frisur sitzt, "liebes Tagebuch, heute gab es keine besonderen Vorkommnisse" - wer will so etwas aus Prinzip abgeheftet haben ?
ich hätte nicht erwartet, dass Dir „Bautagebuch“ nichts sagt. überraschend.
Natürlich könnte man nach einem Bau ohne Komplikationen (die nicht ohne Überstunden fachgerecht gelöst worden wären) dem Bauherrn feierlich einen leeren Schnellhefter überreichen ;-)
 
I

icandoit

Ich kenne das als Tagesbericht. Das ist durchaus sinnvoll. Nur fuer ein Einfamilienhaus ist das vermutlich wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen.
 
11ant

11ant

Kannst du mir bitte mal verraten was das hier werden soll?
Gegenfrage: kannst Du Dir eine passendere Antwort auf die hiesige Diskussion über was in so einem Tagebuch drinstünde vorstellen, als das was aus Deinem Thread zu berichten ist ? - das ist doch eine 1a wie auf Bestellung vom Leben geschriebene Geschichte, paralleler hätte sich das niemand ausdenken können.
 
A

aero2016

Kannst du mir bitte mal verraten was das hier werden soll?
kopiert aus der großen Online Enzyklopädie:

„ Datum
Objekt (zum Beispiel: Einfamilienhaus Familie Mustermann),
Wetter (Temperatur, Bewölkung, Niederschlag),
Bautenstand,
Anwesende Ingenieure, Bauleiter, andere Beteiligte (Bauherr, Bauprüfer etc.)
Anwesende Gewerke (Tischler, Maurer, Sanitär…) und deren Tagewerke,
Anzahl der Handwerker einer Firma und ggf. die Arbeitszeiten bzw. Stundenzahl,
eingesetzte Baugeräte/-maschinen, ggf. mit Einsatzzeiten und Stillstandzeiten bzw. Störungen,
Verwendete Baustoffe (z. B. Beton, Farben, Grundierungen), ggf. mit Mengenangaben und Einbaubedingungen,
Störungen und Abweichungen vom geplanten Bauablauf:
Verzüge (Abgleich des Bauzeitenplans mit dem tatsächlichen Leistungsstand (Soll-Ist-Vergleich)),
Mängel und Bauschäden (Text, Fotos, Skizzen),
Behinderungen durch die der geplante Ablauf verzögert werden könnte (z. B. Hindernisse im Baugrund)
Anmeldung von Bedenken gegen die vorgegebene Bauausführung,
festgestellte Fehler bei der Bauausführung,
Baumaßnahmen, bei denen ein Bauleiter vor Ort sein muss (Betonarbeiten, Tragwerkseingriffe),
Weisungen und Unterlassungsaufforderungen an Bauunternehmer und Handwerker,
vereinbarte Zusatzaufträge (Nachträge),
durchgeführte Prüfungen (z. B. Frischbeton) und Messungen,
Verlauf von Kabeln / Rohrleitungen, bevor verfüllt oder verputzt wird (Fotos, Skizzen),
Pläne, die auf der Baustelle übergeben wurden ggf. mit Index, bei Planänderungen während der Bauausführung,
Einbau- und Betriebsanleitungen von verbauten Geräten wie z. B. Lüftern, Türen, als Anlagen zum Baubericht
Abnahmen von Bauleistungen und Teilabnahmen,
Besonderer Vorfälle (Beschwerden von Nachbarn, Unfälle, Schäden an Nachbargrundstücken),
Fotodokumentation des Bautenstands, der sichtbaren Mängel, der Behinderungen, ggf. der Baustoffe (Qualitätskontrolle) und wichtiger Baumaßnahmen und deren Arbeitsprozesse.“

und das brauchst du immer dann, wenn es Streitigkeiten gibt. Bei der Abrechnung, bei Mängeln, bei sonstwas
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2025
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