Höhe Sichtschutz bei Höhenunterschied zum Nachbargrundstück

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K

Kugelbahn

Hallo,

zwischen unserem und dem Nachbargrundstück besteht ein Höhenunterschied von ca. 70cm. Wir liegen höher, weshalb wir an der Grenze eine Stützmauer errichtet haben. Jetzt wollen wir auf dieser Mauer noch einen Sichtschutz errichten.

Meine Frage: wie hoch darf dieser Sichtschutz sein? Wir sind in BW, wo ein Sichtschutz an der Grundstücksgrenze eigentlich 1,50m hoch sein darf. Wie ist es aber bei Höhenunterschied? Messe ich hier die 1,50m von unserem höheren Grundstück aus, oder messe ich vom tiefergelegenen Grundstück aus?

Danke für eure Antworten!
 
Elina

Elina

Soweit ich mich erinnere (bitte in Landesbauordnung nachprüfen!) wird die Höhe dort gemessen, wo der Sichtschutz steht. Also in dem Fall auf eurem Grundstück. Soweit ich mich ebenfalls erinnere, muß der Sichtschutz im Gegensatz zur Einfriedung auf eurem Grundstück stehen und nicht auf der Grenze, und darf auch nicht an der Einfriedung befestigt sein, ansonsten wird er Teil derselben was zur Folge hat, dass die Regeln für die Einfriedung (bes. zur Höhe) auf den Sichtschutz angewendet werden müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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